Aufenthaltserlaubnis -***

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519652-75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis -***

Ich bin ein syrischer Flüchtling, der seit 2015 in Deutschland lebt. Ich habe das Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1 .
Ich werde bald mit meiner niederländischen Freundin verheiratet , die seit ungefähr einem Jahr mit mir in Berlin lebt.
Ich würde gerne wissen, ob ich damit meine Aufenthaltserlaubnis auf einen anderen Typ in Deutschland umstellen kann
Oder bleib wie es ist . Wenn ich eine andere Art von Aufenthaltserlaubnis bekommen würde, welche davon ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go519652-75):
Ich habe das Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1 .
Du hast zuerst wahrscheinlich einen Aufenthaltstitel zunächst für 3 Jahre erhalten. Dieser wird dann verlängert---oder wurde schon verlängert.
Ist deine Freundin eine EU- Bürgerin ?

Wenn ihr dann beim Standesamt geheiratet habt, kannst du bei der ABH eine Änderung beantragen.
Als Ehemann einer EU-Bürgerin.

Du hast schon die *Ehefähigkeitsbescheinigung*? (dass du nicht/nicht mehr verheiratet bist?)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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