Was gilt es beim Aufhebungsvertrag zu beachten?

11. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 162x hilfreich)
Was gilt es beim Aufhebungsvertrag zu beachten?

Hallo Zusammen,
es besteht die Möglichkeit, dass ein Bekannter von seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag erhalten wird. Die gängigen drei Kündigungsoptionen (personen,- verhaltens,- oder betriebsbedingt) bestehen nicht. Es geht im Grunde um ein nicht mehr vorhandenes Vertrauensverhältnis zwischen dem Angestellten und seinem Vorgesetzten.

1) Empfiehlt es sich zwingend im Falle des Aufhebungsvertrags/vereinbarung einen Anwalt hinzuzuziehen?
Ich weiß von einer anderen Bekannten, dass ihr Anwalt die angebotene Abfindung fast verdreifachen konnte. Ich kenne mich zu wenig aus, um einzuschätzen, ob solche Verhandlungen auch der Arbeitnehmer selbst leisten kann.

2) Wobei ist auf der Anwaltssuche zu achten? Soweit ich mich eingelesen habe, sind die Gebühren klar und einheitlich geregelt. Ich vermute aber, dass man besser einen ortsansässigen Anwalt nehmen sollte, weil der einen ggf. günstiger vor Gericht vertreten kann.

3) Stimmt es, dass wenn man der Arbeitsagentur glaubhaft versichern kann, gemobbt worden zu sein, es keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld gibt?

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

zu 3: Mit 'glaubhaft versichern' wird es eher nicht getan sein. AN wird besser dastehen, wenn er oder sie ein Mobbingtagebuch geführt hat und wenn aktenkundig geworden ist, dass AN innerbetrieblich die möglichen Schritte gegangen ist, um Mobbing abzustellen resp. Unterstützung dafür eingefordert zu haben.
zu 2: Es sollte schon ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein und er sollte Erfahrung in der Vertretung von AN-Belangen haben.
zu 1: 'Empfiehlt' es sich und 'zwingend' in einem Satz gehen schwerlich zusammen: es mag sich empfehlen, je nachdem, was zu verhandeln ist - zwingend ist ein RA nicht.
Ein RA kann hilfreich sein, wenn konkret etwas vorliegt, etwa der Aufhebungsvertrag.

Wenn die Vertrauensbasis kaputt ist, kann das sehr wohl ein Kündigungsgrund sein - da kommt es freilich auf die konkreten Umstände an wie auch auf die Position des AN. Die einzige Option, die da nicht infrage kommt, ist die betriebsbedingte Kündigung.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
zwingend ist ein RA nicht.
Ein RA kann hilfreich sein, wenn konkret etwas vorliegt, etwa der Aufhebungsvertrag.

Und nicht vergessen, den RA zahlt jeder in der ersten Instanz selbst. Auch wenn man "gewinnt".

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

1.) Kommt auf das eigene Verhandlungsgeschick an, der Anwalt arbeitet nicht umsonst.
Man kann diesen aber auch erstmal nur mit der Prüfung des Aufhebungsvertrages beauftragen, ohne direkt ein Mandat zu erteilen.

Zitat (von Nrwbasti):
Ich weiß von einer anderen Bekannten, dass ihr Anwalt die angebotene Abfindung fast verdreifachen konnte.


Bei einer Bekannten konnte der Anwalt die Abfindung ebenfalls verdoppeln, allerdings hat der Anwalt 1 1/4 der Abfindungssumme gekostet, dumm gelaufen....

2. Wenn dann Fachanwalt für Arbeitsrecht, möglichst ortsansässig.
Es hat immer einen Vorteil, wenn der Anwalt die Richter bereits kennt. ;)

3.
Zitat (von Nrwbasti):
Stimmt es, dass wenn man der Arbeitsagentur glaubhaft versichern kann


NACHWEISEN!
Und man sollte tunlichst VORHER mit der Arbeitsagentur Kontakt aufnehmen.

-- Editiert von spatenklopper am 11.07.2019 15:37

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
Stimmt es, dass wenn man der Arbeitsagentur glaubhaft versichern kann, gemobbt worden zu sein, es keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld gibt?

Das stimmt. Das Problem ist halt das das mit dem Glaubwürdig. Das interpretiert jeder Sachbearbeiter anders.



Zitat (von blaubär+):
AN wird besser dastehen, wenn er oder sie ein Mobbingtagebuch geführt hat und wenn aktenkundig geworden ist, dass AN innerbetrieblich die möglichen Schritte gegangen ist, um Mobbing abzustellen resp. Unterstützung dafür eingefordert zu haben.

Volle Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi,

das Wichtigste überhaupt: einen neuen Job finden.

Wenn man den hat, kann man ruhig in jede Aufhebungsverhandlung gehen :)

LG

Ally

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
1) Empfiehlt es sich zwingend im Falle des Aufhebungsvertrags/vereinbarung einen Anwalt hinzuzuziehen?
Nein. Zwingend empfiehlt sich eh nichts. Und wenn ja, wann denn?
Meinst du Aufhebungsvertrag oder meinst du Abfindung? Nicht zwingend gibt es eine Abfindung, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden soll.
Zitat (von Nrwbasti):
2) Wobei ist auf der Anwaltssuche zu achten?
Was hat die Ansässigkeit eines Anwalts mit deinem Problem zu tun? Wozu soll man zu Gericht, wenn man einen Aufhebungsvertrag mit dem AG aushandeln will?
Zitat (von Nrwbasti):
3) Stimmt es, dass wenn man der Arbeitsagentur glaubhaft versichern kann, gemobbt worden zu sein, es keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld gibt?
Nein. Stimmt nicht. Es kommt drauf an, auf den Einzelfall.
Zitat (von Nrwbasti):
nicht mehr vorhandenes Vertrauensverhältnis zwischen dem Angestellten und seinem Vorgesetzten.
Und wer mobbt hier wen?

-- Editiert von Anami am 12.07.2019 11:01

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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