Hallo liebe Community,
ein Freund von mir war langzeitarbeitslos und hat nun direkt bei einem Dienstleistungsunternehmen einen befristeten Vertrag für ein Jahr angeboten bekommen (ohne Vermittler/ Leiharbeiterfirma dazwischen).
In den Gesprächen wurde ihm gesagt, dass er für 40 Stunden die Woche angestellt wird. Im Schichtplan steht ebenfalls "Feste, regelmäßige Schichten" entsprechend: 5 Tage die Woche à 8 Stunden (40 Stunden)
Im Arbeitsvertrag
steht jedoch "Die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit ohne Pausen beträgt 20 Stunden" und "Arbeitstage sind Montag bis Samstag". Außerdem können vom AN überobligatorische Schichten beantragt werden. Überstunden werden vergütet.
Für mich wirkt das ehrlicherweise wie eine "Schein-Vollzeitstelle", bei der im Vertragswerk getrickst werden soll. Ist sowas in Ordnung oder gar gängige Praxis? Ich meine, wenn weniger Arbeit anfällt, dann würde man ja maximal 20 Stunden bezahlt bekommen.
VG Nico
Arbeitsvertrag 20 Stunden - Schichtplan 40 Stunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Na dann bin ich ja auf die erste Gehaltsabrechnung gespannt... .
Da sollte der Arbeitgeber nicht patzen, denn sonst riskiert er Ärger. Den kann man nämlich u.U. dann haben, wenn man z.B. gegen das Mindestlohngesetz verstößt.
Was steht denn z.B. über Vergütung im Arbeitsvertrag drin? Ich meine, Höhe Stundenlohn? Oder gibt es Festhehalt?
Ich ebenso, vor allem auch mit Blick auf die Sozialversicherungspflicht. Hier kann man ja auch auf kreative Gedanken kommen. Aber Thema Mindestlohn sollte vermutlich kein Problem sein, da ein Stundenlohn zu knapp unter 10 Euro vereinbart wurde (inkl. Überstundenvergütung zum selben Tarif ohne Zuschläge).
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ZitatNa dann bin ich ja auf die erste Gehaltsabrechnung gespannt... . :
Da sollte der Arbeitgeber nicht patzen, denn sonst riskiert er Ärger. Den kann man nämlich u.U. dann haben, wenn man z.B. gegen das Mindestlohngesetz verstößt.
Was steht denn z.B. über Vergütung im Arbeitsvertrag drin? Ich meine, Höhe Stundenlohn? Oder gibt es Festhehalt?
wieso sollte hier gegen das Mindestlohngesetz verstoßen werden?? Überstunden werden doch vergütet.
Ansonsten hat sich der AG hier wohl doch ein paar Rosinen herausgepickt. Er wird wohl im Falle von Urlaub nur die 20 Stunden die Woche vergüten wollen......
LG
Ally
Zitat:
wieso sollte hier gegen das Mindestlohngesetz verstoßen werden?? Überstunden werden doch vergütet.
Ansonsten hat sich der AG hier wohl doch ein paar Rosinen herausgepickt. Er wird wohl im Falle von Urlaub nur die 20 Stunden die Woche vergüten wollen......
ZitatNa dann bin ich ja auf die erste Gehaltsabrechnung gespannt... . :
ZitatAnsonsten hat sich der AG hier wohl doch ein paar Rosinen herausgepickt. :
Das funktioniert aber nicht!
Wenn ich einen Teilzeitangestellten längere Zeit Vollzeit beschäftige, wird daraus automatisch eine Vollzeitstelle, vollkommen egal was im Arbeitsvertrag steht.
Es kommt jetzt drauf an, als was der Freund des TE arbeiten möchte (vermutlich Vollzeit).
Dann sollte er die Füße ganz einfach stillhalten und fleißig die 40 Stunden Woche durchziehen.
Zitat5 Tage die Woche à 8 Stunden (40 Stunden) ..... "Arbeitstage sind Montag bis Samstag". :
Das dürfte egal sein, solange der gesetzliche Mindesturlaub gegeben ist und 4 Wochen Urlaub garantieren.
5 Tage Woche 20 Tage, 6 Tage Woche 24 Tage.
Da ist es dann einerlei, ob ich für eine Woche Urlaub 5 oder 6 Urlaubstage einreichen muss.
Ansonsten hat sich der AG hier wohl doch ein paar Rosinen herausgepickt. Er wird wohl im Falle von Urlaub nur die 20 Stunden die Woche vergüten wollen......
Ally
Auch nicht übel, bei 20 Stunden hat man auch nur Anrecht auf die Hälfte des gesetzlichen Urlaubs. Man arbeitet ja sozusagen in Teilzeit. Also max. 12 Tage im Jahr.
Vielen Dank auch für die letzte Antwort. Ich werde das mal genau mitverfolgen. Bin zwar kein Arbeitsrechtler, sondern nur Personalentwickler, aber zumindest dank eurer Hilfe, kann ich das dann hoffentlich richtig einordnen.
-- Editiert von fb519685-44 am 11.07.2019 15:56
#6 fb519685-44 ..... hat man auch nur Anrecht auf die Hälfte des gesetzlichen Urlaubs.
Da liegst du falsch. Bzw: Es würde nur dann stimmen, wenn AN nur an 3 Wochentagen arbeiten würde. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Wochentage, an denen AN arbeitet.
Aber Punkt Eins ist doch auf jeden Fall, dass die Vertragsausfertigung nicht der Absprache im Vorstellungsgespräch entspricht - da würde ich gleich um Korrektur des AV anstehen.
Das wären Rosinen?Zitatdoch ein paar Rosinen herausgepickt. Er wird wohl im Falle von Urlaub nur die 20 Stunden die Woche vergüten wollen...... :
Dann kriegt man wohl im kleinen Minijob mit 2 Std. pro Tag nur ein paar Minuten Urlaub?
Hat dein Freund schon unterschrieben?ZitatIm Arbeitsvertrag steht jedoch :
Nein, hat er nicht, aber der Personaler sagte, dass das alles ist, was er anbieten kann.
Ich finde das „friss oder stirb" Prinzip bei Sozialschwachen so durchzuziehen zwar moralisch verwerflich, aber kann verstehen wenn er trotzdem unterschreibt, um aus dem Teufelskreis der Arbeitslosigkeit rauszukommen.
Dann eben als Teilzeit mit Lohnfortzahlung im K-fall und mit Urlaubsanspruch nach BurlGZitatum aus dem Teufelskreis der Arbeitslosigkeit rauszukommen. :
und nach Schichtplan...evtl. 20 Std/Monat als *angeordnete* Überstunden?
Wegen des Samstag--- da würde ich noch nachfragen.
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