Arbeitsvertrag 20 Stunden - Schichtplan 40 Stunden

11. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb519685-44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag 20 Stunden - Schichtplan 40 Stunden

Hallo liebe Community,

ein Freund von mir war langzeitarbeitslos und hat nun direkt bei einem Dienstleistungsunternehmen einen befristeten Vertrag für ein Jahr angeboten bekommen (ohne Vermittler/ Leiharbeiterfirma dazwischen).

In den Gesprächen wurde ihm gesagt, dass er für 40 Stunden die Woche angestellt wird. Im Schichtplan steht ebenfalls "Feste, regelmäßige Schichten" entsprechend: 5 Tage die Woche à 8 Stunden (40 Stunden)

Im Arbeitsvertrag steht jedoch "Die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit ohne Pausen beträgt 20 Stunden" und "Arbeitstage sind Montag bis Samstag". Außerdem können vom AN überobligatorische Schichten beantragt werden. Überstunden werden vergütet.

Für mich wirkt das ehrlicherweise wie eine "Schein-Vollzeitstelle", bei der im Vertragswerk getrickst werden soll. Ist sowas in Ordnung oder gar gängige Praxis? Ich meine, wenn weniger Arbeit anfällt, dann würde man ja maximal 20 Stunden bezahlt bekommen.

VG Nico

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Na dann bin ich ja auf die erste Gehaltsabrechnung gespannt... :smoke: .

Da sollte der Arbeitgeber nicht patzen, denn sonst riskiert er Ärger. Den kann man nämlich u.U. dann haben, wenn man z.B. gegen das Mindestlohngesetz verstößt.

Was steht denn z.B. über Vergütung im Arbeitsvertrag drin? Ich meine, Höhe Stundenlohn? Oder gibt es Festhehalt?

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb519685-44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich ebenso, vor allem auch mit Blick auf die Sozialversicherungspflicht. Hier kann man ja auch auf kreative Gedanken kommen. Aber Thema Mindestlohn sollte vermutlich kein Problem sein, da ein Stundenlohn zu knapp unter 10 Euro vereinbart wurde (inkl. Überstundenvergütung zum selben Tarif ohne Zuschläge).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Na dann bin ich ja auf die erste Gehaltsabrechnung gespannt... :smoke: .

Da sollte der Arbeitgeber nicht patzen, denn sonst riskiert er Ärger. Den kann man nämlich u.U. dann haben, wenn man z.B. gegen das Mindestlohngesetz verstößt.

Was steht denn z.B. über Vergütung im Arbeitsvertrag drin? Ich meine, Höhe Stundenlohn? Oder gibt es Festhehalt?


wieso sollte hier gegen das Mindestlohngesetz verstoßen werden?? Überstunden werden doch vergütet.

Ansonsten hat sich der AG hier wohl doch ein paar Rosinen herausgepickt. Er wird wohl im Falle von Urlaub nur die 20 Stunden die Woche vergüten wollen......

LG

Ally

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):

wieso sollte hier gegen das Mindestlohngesetz verstoßen werden?? Überstunden werden doch vergütet.

Ansonsten hat sich der AG hier wohl doch ein paar Rosinen herausgepickt. Er wird wohl im Falle von Urlaub nur die 20 Stunden die Woche vergüten wollen......


Zitat (von Spejbl):
Na dann bin ich ja auf die erste Gehaltsabrechnung gespannt... :smoke: .


;)

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):
Ansonsten hat sich der AG hier wohl doch ein paar Rosinen herausgepickt.


Das funktioniert aber nicht!
Wenn ich einen Teilzeitangestellten längere Zeit Vollzeit beschäftige, wird daraus automatisch eine Vollzeitstelle, vollkommen egal was im Arbeitsvertrag steht.

Es kommt jetzt drauf an, als was der Freund des TE arbeiten möchte (vermutlich Vollzeit).
Dann sollte er die Füße ganz einfach stillhalten und fleißig die 40 Stunden Woche durchziehen.

Zitat (von fb519685-44):
5 Tage die Woche à 8 Stunden (40 Stunden) ..... "Arbeitstage sind Montag bis Samstag".


Das dürfte egal sein, solange der gesetzliche Mindesturlaub gegeben ist und 4 Wochen Urlaub garantieren.
5 Tage Woche 20 Tage, 6 Tage Woche 24 Tage.
Da ist es dann einerlei, ob ich für eine Woche Urlaub 5 oder 6 Urlaubstage einreichen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb519685-44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ansonsten hat sich der AG hier wohl doch ein paar Rosinen herausgepickt. Er wird wohl im Falle von Urlaub nur die 20 Stunden die Woche vergüten wollen......

Ally

Auch nicht übel, bei 20 Stunden hat man auch nur Anrecht auf die Hälfte des gesetzlichen Urlaubs. Man arbeitet ja sozusagen in Teilzeit. Also max. 12 Tage im Jahr.

Vielen Dank auch für die letzte Antwort. Ich werde das mal genau mitverfolgen. Bin zwar kein Arbeitsrechtler, sondern nur Personalentwickler, aber zumindest dank eurer Hilfe, kann ich das dann hoffentlich richtig einordnen.

-- Editiert von fb519685-44 am 11.07.2019 15:56

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

#6 fb519685-44 ..... hat man auch nur Anrecht auf die Hälfte des gesetzlichen Urlaubs.

Da liegst du falsch. Bzw: Es würde nur dann stimmen, wenn AN nur an 3 Wochentagen arbeiten würde. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Wochentage, an denen AN arbeitet.

Aber Punkt Eins ist doch auf jeden Fall, dass die Vertragsausfertigung nicht der Absprache im Vorstellungsgespräch entspricht - da würde ich gleich um Korrektur des AV anstehen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):
doch ein paar Rosinen herausgepickt. Er wird wohl im Falle von Urlaub nur die 20 Stunden die Woche vergüten wollen......
Das wären Rosinen?
Dann kriegt man wohl im kleinen Minijob mit 2 Std. pro Tag nur ein paar Minuten Urlaub?
Zitat (von fb519685-44):
Im Arbeitsvertrag steht jedoch
Hat dein Freund schon unterschrieben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb519685-44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, hat er nicht, aber der Personaler sagte, dass das alles ist, was er anbieten kann.
Ich finde das „friss oder stirb" Prinzip bei Sozialschwachen so durchzuziehen zwar moralisch verwerflich, aber kann verstehen wenn er trotzdem unterschreibt, um aus dem Teufelskreis der Arbeitslosigkeit rauszukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von fb519685-44):
um aus dem Teufelskreis der Arbeitslosigkeit rauszukommen.
Dann eben als Teilzeit mit Lohnfortzahlung im K-fall und mit Urlaubsanspruch nach BurlG
und nach Schichtplan...evtl. 20 Std/Monat als *angeordnete* Überstunden?

Wegen des Samstag--- da würde ich noch nachfragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen