Fitness vertrag was soll ich tun?

11. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
snoepje
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness vertrag was soll ich tun?

Heute früh hatte ich im Parkhaus meines Sport Studios eine Diskussion mit nem Typen er war so frech und klopfte gegen mein Auto so laut das ich raus sprang und ihn anschrie er soll weg gehen er meinte nur Motor aus und zündete sich ne Kippe aus ...ich lachte ubddrehte mich um packte meine Tasche und wollte weiter laufen Richtung Umkleidekabinen ..er meinte nur noch mach mich nicht nervös sonst passiert was..daraufhin hin ich zu ihm US sagte er möge doch bitte das tun ...er sagte nix mehr ich sagte nix mehr undu liefen beide jeweils in eine andere Richtung .so als ich oben an kam am Empfang stand dieser Typ auch da so wie es sich rausstelle war das der Hausmeister ...ich wollte vorbei laufen doch da sprachen mich gleich zwei Mitarbeiter mich an und sagten ich solle sofort gehen hätte Hausverbot ...ich diskutiere mit diesen drei wo bei die anderen zwei halb starken mir drohten mit Gewalt und mich anfingen anzufassen was ich nicht wollte ...naja ich bin dan raus und habe sofort die Verwaltung angerufen ...diese meinten dann mir so trocken ja sie haben Hausverbot und der Vertrag läuft bis 30‘06.2020weiter auf meine Frage wieso meinte die ja irgendwie verdienstausfall und deswegen muss ich zahlen ...hā check ich nicht die haben mir gesagt im Studio sie kündigen mir ab soft diesen Vertrag jetzt heißt es ne ne sie haben nur Hausverbot !??soll aber zahlen ?!?!?


Is das rechtens und wie Komme ich aus Diesem Mist raus ohne auch nur ein Cent denen zu schenken


Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für eure Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wer bitte soll sich so eine hingekachelte Textwand antun?

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn und einen Punkt als Kennzeichnung des Satzendes wäre auch nicht verkehrt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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