Unklarer Kündigungs-Widerruf bei Handytarif

11. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Manisch
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)
Unklarer Kündigungs-Widerruf bei Handytarif

Hallo in die Runde!

Folgender Fall:

Nehmen wir mal an, Frau Müller hat Handytarif A.
Am Telefon wird ihr vom Anbieter ein Probemonat für einen Datentarif angeboten.
Sie ist genervt, sagt erstmal "na gut", vergisst zu kündigen und hat die Sache dann 24 Monate am Hals.
Aber - sie akzeptiert den eigenen Fehler und nimmt das so hin.

Jetzt möchte sie aber nach ablauf dieser 24 Monate den Datentarif nicht mehr und zurück zu Tarif A. Also kündigt sie über ein Jahr vor Ablauf des vertrages den Datentarif.

Sie bekommt eine Kündigungs-Bestätigung und ist irritiert, dass es darin heißt, der komplette Vertrag wird gekündigt. Das wollte sie nicht. Sie möchte die Daten nicht mehr, aber mit Tarif A weiterhin beim Anbieter bleiben. Also schreibt sie eine Mail, erklärt diesen Umstand auch so und bittet um einen "teilweisen" Widerruf der Kündigung.

Der Anbieter antwortet "Weiterhin haben wir Ihre Vertragskündigung zurück genommen". Sie geht davon aus, das alles geklärt sei.

Nun, nach Ablauf der 24 Monate stellt sie fest, dass der Datentarif weiterhin berechnet wird und fragt nach, was dort los ist.

erst nach fünfmaligem Nachfragen erklärt ihr jemand, dass der Datentarif nicht einfach nur eine "Option" zu Handytarif A war (So wie "1GB zusätzlich im Monat"), sondern dass es sich um einen komplett neuen Tarif B handelte. Deswegen ließen sich nicht "nur die Daten" abbestellen.

Sie fühlt sich nun so, als hätte man sie sprichwörtlich ins offene Messer laufen lassen und fragt sich, warum der Kundenservice sie nicht bei Ihrer Anfrage vor über einem Jahr darauf hingewiesen hat. Mit einer entsprechenden Erklärung hätte sie nicht "gekündigt", sonder neinen Farifwechsel beantragt und hätte "heute" wieder den Status Quo von Tarif A, anstatt B weiterzahlen zu müssen.

Sie fragt sich außerdem, wieso aus ihrem klaren Wunsch eines "Teilweisen" Widerrufs der Kündigung ein "kompletter" Widerruf wurde. Klaut Kundenservice ist ein "teilweiser" Widerruf nicht möglich. Auch hier fragt sie sich, warum man sie darüber nicht aufgeklärt hat und nachfragt, was sie denn nun genau möchte. Statt dessen wurde "einfach gemacht".

Und zu guter letzt fragt sie sich, auf welcher Grundlage der Kündigungs-Widerruf letztlich stattgefunden hat, da in den AGB des anbieters hierzu nichts definiert ist.
Und reicht ein einzige Zeile in einer E-Mail aus, um ein offizielles Kündigungsschreiben, welches sie ja bekommen hatte, für ungültig zu erklären?

Just for fun Bonus:
In einer Mail sprach sie an, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Daraufhin hieß es zunächst ""Da es sich bei der Einzugsermächtigung um einen wesentlichen Vertragsbestandteil Ihres Anschlusses handelt, können wir Ihrem Wunsch, die Einzugsermächtigung zu löschen, nicht entsprechen.".

Auch hier frug sie nach, an welcher Stelle das geschrieben steht. Als Antwort bekam sie, dass die Bankdaten nun "gerne gelöscht werden können".

Handelte es sich hierbei zunächst um eine bewusste irreführung seitens des Anbieters?


Vielen Dank vorab für die Aufmerksamkeit (:

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Naja, seine Vertragsunterlagen sollte man schon selbst in Ordnung halten. So ganz ist die Schilderung nicht glaubhaft, denn ein Blick in die Rechnung hätte doch die Vertragslage über die Bezeichnungen und Positionen erklärt. Etwa so:
Tarif A, 9,99€
Tarif B, 4,99€
Bei einer Kündigung muss man sich auch unmissverständlich ausdrücken wie " ...kündige ich den Tarif A zum ...". Nach Deiner Schilderung hättest Du A gekündigt, aber der unerwünschte B-Tarif wäre dann ohne Änderung weitergelaufen. Und bei eigenständigen Tarifen hat man auch separate SIM-Karten.
Und bei einer Option muß man meist nicht 24 Monate warten, sondern kann das oft monatlich ändern.
Vielleicht hilft eine Angabe der Tarifbezeichnungen um Dein Dilemma besser zu verstehen!?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Manisch):
und fragt sich, warum der Kundenservice sie nicht bei Ihrer Anfrage vor über einem Jahr darauf hingewiesen hat.

Zum einen weil die dazu nicht verpflichtet sind, zum anderen weil die vermutlich gedacht haben, das man die vertraglichen Vereinbarungen kennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manisch
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Naja, seine Vertragsunterlagen sollte man schon selbst in Ordnung halten. So ganz ist die Schilderung nicht glaubhaft, denn ein Blick in die Rechnung hätte doch die Vertragslage über die Bezeichnungen und Positionen erklärt. Etwa so:
Tarif A, 9,99€
Tarif B, 4,99€
Bei einer Kündigung muss man sich auch unmissverständlich ausdrücken wie " ...kündige ich den Tarif A zum ...". Nach Deiner Schilderung hättest Du A gekündigt, aber der unerwünschte B-Tarif wäre dann ohne Änderung weitergelaufen. Und bei eigenständigen Tarifen hat man auch separate SIM-Karten.
Und bei einer Option muß man meist nicht 24 Monate warten, sondern kann das oft monatlich ändern.
Vielleicht hilft eine Angabe der Tarifbezeichnungen um Dein Dilemma besser zu verstehen!?


Moin,

Danke für deine Antwort (:

Also Tarif A = "Super-Spar-Tarif" für 0€ im Monat. Man zahlt nur, was man tatsächlich verbraucht.
Tarif B = "Datentarif" für 5,95€ im Monat. Man bekommt 500mb Daten aber Telefonie und SMS kostet weiterhin extra wie bei A.

Deswegen wirkte das ganze wie eine "Option", bei der man zu A lediglich die 500mb hinzubucht.

Aber meine Kern-frage bleibt ein wenig, wie ein Kündigungs-Widerruf geregelt ist, wenn er in den AGB nicht definiert ist.
Ich hatte dazu von dem Beispiel gelesen, dass wenn ein Arbeitnehmer bei seinem Chef formell korrekt kündigt und ein paar Tage später ankommt und sage "...war nicht so gemeint, ich nehms zurück", dass das nicht ohne weiteres ginge. Gekündigt ist gekündigt. Man müsste dann aushandeln, wie es weiter geht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Manisch):
Aber meine Kern-frage bleibt ein wenig, wie ein Kündigungs-Widerruf geregelt ist, wenn er in den AGB nicht definiert ist.

Ganz einfach: es gibt keinen Kündigungs-Widerruf.

Eine Kündigung ist eine Kündigung. Ende.

Sollte der "Kündigungs-Widerruf" vom Vertragspartner akzeptiert werden, würde ein neuer Vertrag entstehen. Wie sich das ganze dann auswirkt, dazu müsste man dann sich die Kommunikation ansehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eine Rücknahme der Kündigung gibt es tatsächlich nicht. Solche Vorgänge können da dann eher als neues Vertragsangebot umgedeutet werden. Hier hört es sich eher nach einer Irrtums-Erklärung an und Tarif A sollte auch weitergeführt werden.

Zitat (von Manisch):
Sie möchte die Daten nicht mehr, aber mit Tarif A weiterhin beim Anbieter bleiben. Also schreibt sie eine Mail, erklärt diesen Umstand auch so und bittet um einen "teilweisen" Widerruf der Kündigung.
Es hängt aus meiner Sicht an einer nachweisbaren Kündigungsbestätigung (Text- oder Schriftform) und ob dies sich auf Kündigung Tarif B (mit-)bezogen haben kann.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
Manisch
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ganz einfach: es gibt keinen Kündigungs-Widerruf.

Eine Kündigung ist eine Kündigung. Ende.

Sollte der "Kündigungs-Widerruf" vom Vertragspartner akzeptiert werden, würde ein neuer Vertrag entstehen. Wie sich das ganze dann auswirkt, dazu müsste man dann sich die Kommunikation ansehen.


So würde ich die Sache auch sehen. Schließlich muss ja zumindest irgendwo geregelt sein, ob der Vertrag dann wieder von Null bei 24 Monaten Laufzeit startet, oder bei wie vielen Monaten auch immer noch übrig waren.


Zitat (von Mr.Cool):
Eine Rücknahme der Kündigung gibt es tatsächlich nicht. Solche Vorgänge können da dann eher als neues Vertragsangebot umgedeutet werden. Hier hört es sich eher nach einer Irrtums-Erklärung an und Tarif A sollte auch weitergeführt werden.
Zitat (von Manisch):
Sie möchte die Daten nicht mehr, aber mit Tarif A weiterhin beim Anbieter bleiben. Also schreibt sie eine Mail, erklärt diesen Umstand auch so und bittet um einen "teilweisen" Widerruf der Kündigung.
Es hängt aus meiner Sicht an einer nachweisbaren Kündigungsbestätigung (Text- oder Schriftform) und ob dies sich auf Kündigung Tarif B (mit-)bezogen haben kann.


Also konkret heißt es im Kündigungsschreiben, welches es per Email und per Post gab:

Ihr Kündigungswunsch
Ihre Rufnummer: 1234 546789

...mit großem Bedauern haben wir den Eingang Ihrer Kündigung zur Kenntnis genommen.

Selbstverständlich respektieren wir Ihren Wunsch nach Auflösung Ihres Vertragsverhältnisses. Gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet Ihr Vertrag am 31.05.2020.

Schade, dass Sie sich entschieden haben, Ihren Vertrag zu kündigen. Unsere Kunden erhalten bei einer Vertragsverlängerung nämlich nicht nur eine kostenlose Tarifberatung, sondern auch einen Treue-Bonus. Lassen Sie diesen Vorteil nicht verfallen!

Übrigens, ab sofort gelten unsere super günstigen Neukunden-Angebote auch für Bestandskunden! Überzeugen Sie sich selbst. Sehr gern beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich unter 040 348585304. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr sowie Samstag in der Zeit zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass auch nach dem oben genannten Kündigungstermin noch Leistungs- und Verbindungsgebühren abgerechnet werden können, falls sie uns vom Netzbetreiber nachträglich übermittelt werden.

Sollten Sie sich zudem für die Portierung (Mitnahme) Ihrer aktuellen Rufnummer zu einem neuen Anbieter interessieren, kontaktieren Sie bitte ca. 14 Tage vor Vertragsende Ihren neuen Anbieter, der dann alles für Sie in die Wege leitet. Die Mitnahme der Rufnummer verursacht zusätzlich Kosten in Höhe von 29,95 Euro.

Sofern Sie uns für die Zahlung der Rechnungsbeträge einen Lastschriftauftrag zur Abbuchung erteilt haben, erlischt dieser nach Abbuchung der letzten Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Nr. 1234 546789 ist doch aber der Tarif A - oder?
Wenn Du Tarif B mit 0151 987654321 loswerden willst, dann nützt doch ein Kündigungswirrwarr mit 1234 546789 nicht. Auch Datenkarten haben Telefonnummern!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Manisch
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Die Nr. 1234 546789 ist doch aber der Tarif A - oder?
Wenn Du Tarif B mit 0151 987654321 loswerden willst, dann nützt doch ein Kündigungswirrwarr mit 1234 546789 nicht. Auch Datenkarten haben Telefonnummern!


Mmmh, ich bin mir nich sicher, was hier gemeint wird. Ich kenne es heute nur so, dass die Anbieter im Hintergrund "Klick" machen, und dann hat man einen anderen Tarif. Die Rufnummer bleibt davon vollkommen unberührt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn die Kündigungsbestätigung nicht explizit die Telefonnr. oder die Tarifbezeichnung von Tarif B enthält, dann nützt dir diese NICHTS!
Entweder Du kündigst ALLE Verträge oder Du musst genau den unerwünschten Datentarif entweder mit Taribezeichnung und möglichst mit der richtigen Telefonnr. bei der Kündigung bezeichnen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

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