Paypal - KSP

11. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sinless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal - KSP

Hallo community,

folgendes ist meiner Freundin passiert:

Beim bezahlen mit paypal ist sie ins Minus gekommen (25€). Zustande ist das ganze dadurch gekommen, dass sie ihre Bank gewechselt hat und bei paypal vergessen hat die Bank zu ändern. PayPal konnte somit für die getätigten Käufe die Beträge nicht abbuchen.

Gleichzeitig hat sie eine neue E-mail bei paypal hinterlegt. Die ursprüngliche E-Mail-Adresse hat sie nicht mehr verwendet, bzw. Dort reingeschaut. Paypal hat die Zahlungerinerung somit an die inaktive E-Mail-Adresse geschickt. Irgendwann erreichte meine Freundin dann die Post vom KSP. Geforderter Betrag >100€.

Sobald wir den Brief gesehen haben, haben wir sofort die Forderung von paypal direkt bei paypal beglichen. Gegen die Zusatzkosten usw. haben wir einen Widerspruch eingelegt. Der Grund ist folgender: wir sehen nicht ein an Inkasso zu zahlen da meine Freundin über den Verzug keine Kenntnisse hatte. Die E-Mail (in der inaktiver E-Mail-Adresse) wurde erst gelesen nachdem man die Förderung per Brief (von KSP) erhalten hat.

Natürlich war meine Freundin zum Zeitpunkt der Föderungsbegleichung bereits über 30 Tage im "Verzug". Wobei aus meiner Sicht, ist sie erst in den Verzug geraten wo sie über die Forderung Kenntnis genommen hat (also zum Zeitpunkt des Briefeinganges).

Was denkt ihr, sind in so einem Fall die Kosten für den Anwalt/Inkasso rechtens? Hätten wir da ne Chance falls es zum Gericht kommt oder sollten lieber doch die komplette Förderung begleichen?

Vielen Dank im Voraus!


Mit besten Grüßen,
S.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Sinless):
Die E-Mail (in der inaktiver E-Mail-Adresse)

Inaktive E-Mail-Adressen empfangen keine Mails...



Zitat (von Sinless):
Was denkt ihr, sind in so einem Fall die Kosten für den Anwalt/Inkasso rechtens?

Grundsätzlich ja, aber die Höhe ist wohl wie immer maßlos übertrieben.
Was genau wird denn von wem genau gefordert?



Zitat (von Sinless):
wir sehen nicht ein an Inkasso zu zahlen da meine Freundin über den Verzug keine Kenntnisse hatte

Hätte Sie aber haben können, hätte sie ihre Post gelesen. Und das alleine zählt, dass ihr die Post in ihren "Machtbereich" zugestellt wird, nicht wann sie die aufmacht oder liest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sinless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry von Sell und danke für dein Feedback.

Zitat (von Harry van Sell):

Hätte Sie aber haben können, hätte sie ihre Post gelesen. Und das alleine zählt, dass ihr die Post in ihren "Machtbereich" zugestellt wird, nicht wann sie die aufmacht oder liest.


Man ist verpflichtet alle seine E-Mail-Adressen zu überprüfen? Auch nachdem man sich entschieden hat eine neue zu nutzen? Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Vorallem wenn man mehrere E-Mails bei Paypal hinterlegt hat. Mit der neueren E-Mail-Adresse logt man sich sogar bei paypal an. Dennoch ist keine einzige E-Mail an die neue Email Adresse zugesandt worden, sondern an die Alte.

Per Brief wurde nie an den Zahlungsausgleich erinnert oder gemahnt.

Bezüglich der genauen Forderungsaufstellung werde ich etwas später noch schreiben.

Gruß
S

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Sinless):
Man ist verpflichtet alle seine E-Mail-Adressen zu überprüfen?

Nein, natürlich nicht. Genauso wenig wie man verpflichtet ist den Briefkasten zu leeren oder Briefe zu öffnen.
Nur muss man dann mit den (negativen) Folgen leben.



Zitat (von Sinless):
Auch nachdem man sich entschieden hat eine neue zu nutzen?

Wenn man sie nicht mehr nutzen will, löscht man diese. Genau wie man vom Briefkasten auch das Namenschild abmacht wenn man umzieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sinless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
wie im
Zitat (von Harry van Sell):
Grundsätzlich ja, aber die Höhe ist wohl wie immer maßlos übertrieben.
Was genau wird denn von wem genau gefordert?


Negativsaldo PayPal: 35,38
(23 € Transaktionen + 12,83 Gebühren seitens PayPal)
Verzugsschadensposition 0,02
Anwaltsgebühr 58,50
Auslagenpauschale 11,70
Gesamtbetrag 106,05

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sinless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hätte Sie aber haben können, hätte sie ihre Post gelesen. Und das alleine zählt, dass ihr die Post in ihren "Machtbereich" zugestellt wird, nicht wann sie die aufmacht oder liest.


Habe vergessen zu erwähnen, dass es an eine Adresse zugestellt wurde, wo sie seit Monaten nicht mehr wohnhaft gemeldet ist.
Zählt es dann trotzdem als "ihr Machtbereich".
Kenntnis über den Brief hat sie nur per Zufall erlangt , da Sie die jetzigen Mieter kennt.
Aus diesem Grund hat sie erst kurz vor verstreichen der neuen Zahlungsfrist von den 106 Euro erfahren.
Sollte sie die 106 Euro jetzt doch überweisen, werden sie nicht rechtzeitig auf dem Konto eingehen.
Was kann daraufhin geschehen? Kann der Anwalt die Kosten nochmal erhöhen, weil der Betrag nicht rechtzeitig ankam?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Sinless):
Habe vergessen zu erwähnen, dass es an eine Adresse zugestellt wurde, wo sie seit Monaten nicht mehr wohnhaft gemeldet ist.
Zählt es dann trotzdem als "ihr Machtbereich".

Das Schreiben hat den Empfänger erreicht, also würde das in dem Falle noch als "ihr Machtbereich" zählen.


Payal wurde die neue Postanschrift nachweislich mitgeteilt?



Was übrigens immer im ihrem Machtbereich war, ist die Kontoübersicht von paypal, da war die Rückbuchung immer zu sehen, unabhängig von gelesenen Mails oder Briefen.

Für deutsche Banken ist das eindeutig, die Rückbuchungen auf den Kontoübersichten gelten als "Selbstmahnung", alleine damit ist man schon in Verzug.

Ob sich das 1:1 auf paypal transferieren lässt ist mangels Urteilen dazu ungewiss. Ich würde das aber so sehen.



Zitat (von Sinless):
12,83 Gebühren seitens PayPal)

Die scheinen mir stark überhöht, hat paypal die aufgeschlüsselt?


Zitat (von Sinless):
Anwaltsgebühr 58,50
Auslagenpauschale 11,70

Das sind Standardgebühren des Anwaltes.
Da Verzug vorlag, würde ich die zahlen.


Man könnte auch den Anwalt anschreiben und ihm mitteilen das kein Verzug vorlag, er das bitte substantiiert belegen möge wenn er anderer Meinung wäre.
Und dann abwarten was er antwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sinless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und dann abwarten was er antwortet


Können wir denn überhaupt noch abwarten? Der Brief hat sie erst am 9.07 erreicht, da die jetzige Mietern im Urlaub war und somit erst verspätet ein Foto des Briefes verschickt hat. Demnach ist das Zahlungsziel morgen .... einen Wiederspruch haben wir zwar geschrieben und vorgestern verschickt. Die Frage ist ob dieser rechtzeitig ankommt und uns überhaupt weiterhelfen kann.
Kann man riskieren die Antwort auf den Wiederspruch abzuwarten oder sollten wir sofort zahlen, weil morgen die Frist abläuft?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen