Vertrag per Handschlag

11. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.07.2019 22:21:22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag per Handschlag

Hallo zusammen, mein damaliger Chef und seine ehefrau,welche ebenfalls Inhaberin war, haben mir beide per Handschlag zugesagt, dass ich die Firma übernehmen werde. " Dann kann ich mich ja auf dich verlassen" wären die abschließenden Worte des Gesprächs. Meine damalige Freundin war ebenfalls anwesend. Die Firma wurde urplötzlich an jemand anderen verkauft,ohne mich davon zu unterrichten . Ist es realistisch ein Prozess unter diesen Voraussetzungen zu gewinnen? Liebe Grüße und danke, falls eine Antwort eintreffen sollte

-- Editiert von go519728-26 am 11.07.2019 21:10

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go519728-26):
Ist es realistisch ein Prozess unter diesen Voraussetzungen zu gewinnen?


Was für einen Prozess?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von go519728-26):
haben mir beide per Handschlag zugesagt, dass ich die Firma übernehmen werde.

Genauer Wortlaut dieser vertraglichen Vereinbarung?



Zitat (von go519728-26):
Ist es realistisch ein Prozess unter diesen Voraussetzungen zu gewinnen?

Kommt ganz darauf an, was die Freundin da aussagen soll und wie glaubwürdig das dem Gericht erscheint.


Um was genau soll der Prozess gehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7237 Beiträge, 1525x hilfreich)

Was heisst urplötzlich. Hast du nach dieser Unterhaltung noch Interesse gezeigt? Warst aktiv in der Thematik?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
guest-12311.07.2019 22:21:22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine damalige Freundin würde sicherlich den Tag der Vereinbarung schildern . Selbstverständlich bin ich am Ball geblieben und habe regelmäßig nach bwa's und sonstiges gefragt. Es würde mir um einen ausgeblieben Gewinn gehen, hätte ich die Firma übernommen. außerdem liegt ja in diesem Falle laut meines Wissens ein Vertragsbruch vor. Urplötzlich, weil vor versammelter Mannschaft verkündet würde, dass die Firma abgegeben wurde und durch einen anderen Konzern in Zukunft geleitet wird. Danke und grüße , rainer

Der genaue Wortlaut : dann machen wir das so und du übernimmst die Firma,ich lege Wert drauf, dass wir uns die hand drauf geben uns verlasse mich auf dich.


-- Editiert von go519728-26 am 11.07.2019 21:55

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von go519728-26):
Es würde mir um einen ausgeblieben Gewinn gehen, hätte ich die Firma übernommen.

Da würdest Du erst mal beweisen müssen, das Du überhaupt den Kaufpreis hättest bezahlen können und zum anderen auch noch Gewinn gemacht hättest.

Also kann man das eigentlich vergessen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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