Inkasso droht bei Anruf mit Geldeinteiber

12. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkasso droht bei Anruf mit Geldeinteiber

Hallo, ich habe ein Problem mit einem Inkassoladen. Und zwar kam vor ca. einem Monat ein Schreiben mit Aktenzeichen über eine Bestellung aus dem Jahr 2008. (leider ohne Gläubigerabtretung etc.) Ich rief dann dort an und wollte wissen was bestellt und wohin geliefert wurde. Sie schickten mir dann per email eine Zahlungsaufforderung.(auch ohne Gläubigerabtretung) Gestern bekam ich einen Anruf von denen, in dem mir dann gesagt wurde: " Wir können auch einen Mitarbeiter zu Ihnen schicken der das Geld kassiert...und an den werden Sie sich dann erinnern." Das war doch schon eine Drohung oder? Rief dann daraufhin zurück und sagte, das ich mir nicht drohen lasse. War natürlich eine andere Inkassotussie dran die sagte ihre Kollegein hätte so was nicht gesagt, sie würde 2 Plätze neben ihr sitzen. Sollte ich zur Polizei gehn wegen der Sache mit dem Mitarbeiter an den ich mich erinnern würde?


-- Editiert von Hondo2019 am 12.07.2019 11:39

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wo in dem genannten Satz ist denn die Drohung?

Wenn ein Mitarbeiter des Unternehmens bei dir Klingelt und mit dir spricht, wirst du dich doch sicherlich danach an diese Situation erinnern können.

Ansonsten , diesen Satz hat es nie gegeben! beweise doch jetzt erstmal das Gegenteil

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Forderungen aus 2008 sind normalerweise verjährt, wenn es keinen Titel gibt. Haben die irgendwas von einem Mahnbescheid oder einem Gerichtsurteil erwähnt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, sie sagten nichts von einem Mahnschreiben oder Urteil. Sie sagte mir, wenn ich nicht reagiere, ginge es gerichtlich weiter.
Am Samstag kam wieder ein Schreiben von denen:
Ursprungsgäubiger: xxxxxxxxxxxx
Anspruchsgrund: offener saldo aus kaufvertrag vom 30.01.2008
Kundenkonto: xxxxxxxx-spätestens fällig seit dem 14.02.2008 zzgl.Kosten des Auftraggsgebers sowie 5%Punkte über dem jeweiligen Basiszins der EZB ab Fälligkeit.

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
auf unser mahnschreiben zur o.a. Forderung haben sie nicht reagiert.
Wenn sie an einer aussergerichtlichen Lösung interessiert sind, erwarten wir Ihren konkreten Zahlungsvorschlag bis zum 21.07.2019
Ein zahlungsabgleich in raten können wir anbieten.


Ich weiß leider nicht was dort bestellt wurde und wie hoch die angebliche Summe sein soll. Auch in dem letzten Schreiben wurde nichts von der höhe des betrages erwähnt.
Müssen die mir die Gläubigerabtretung ,etc. in Kopie zusenden? Wie fordere ich die am besten an?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dir kann egal sein, was bestellt wurde. Das ist verjährt. Wenn sie erst noch mit Gerichtsverfahren drohen, dürfte es keinen Grund geben, der gegen die Verjährung spricht.

Ich würde denen einen Brief schicken per Einschreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen oder worum es geht. Forderungen aus 2008 sind aber ohnehin verjährt. Ich fordere Sie auf, mir ein Erledigt-Schreiben zuzusenden, andernfalls werde ich mir vorbehalten, via Anwalt eine negative Feststellungsklage anzustrengen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Hondo2019):
Ich rief dann dort an...
Das sollte man nicht tun.

Einen Brief - Einwurfeinschreiben - ohne weitere Kontaktdaten, sollte einem die Sache wert sein. Ich stell mal folgenden Text zur Diskussion (ist schon älter, hoffenltlich stimmen die Paragraphen noch), der bei fehlerder Vollmacht und fehlender Spezifizierung der Forderung Bewegung in die Sache bringen - oder für Ruhe sorgen sollte. (Text in Klammer, wenn die Forderung nicht bekannt ist.)


Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx
Ihr Zeichen ..............

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen fehlender Voraussetzungen gem. § 174 und 410 BGB wird Ihr Zahlungsbegehren zurückgewiesen.

(Die Forderung wird bei Nichtwissen bestritten.) Da die behauptete Forderung nicht belegt ist, kann deren eventuelle Berechtigung auch nicht geprüft werden.

Die Weitergabe meiner Daten untersage ich gem. BDSG. Ebenso jegliche telefonische Kontaktaufnahme oder gar Hausbesuche.

Mit freundlichem Gruß

(das nur wegen des freundlichen Angebots am Telefon)



VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Tips!

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