Aufhebungsvertrag - Fragen

12. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
saturnus123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Fragen

Hallo zusammen,

ich bin seit 4 1/2 Jahren in meinem Unternehmen tätig und seit 3 Jahren in der Position einer Führungskraft (Head of...). Ich habe diese Woche ein Angebot von einer
anderen Firma erhalten, welches ich auch annehmen werde. Sie sind was den Antrittsbeginn angeht sehr kulant, würden sich allerdings freuen wenn das vor der
offiziellen Frist (zum Ende Oktober) klappen könnten in Form eines Aufhebungsvertrages.

Grundsätzlich habe ich keine Bedenken, dass mein Arbeitgeber das mitmacht, auch wenn er enttäuscht sein wird. Da ich mich aber ehrlicherweise nur grob mit Aufhebungsverträgen
auskenne, benötige ich noch ein paar Informationen.

- Urlaub: 30 Tage Jahresgesamt, 14 noch übrig. Da ich in der zweiten Hälfte kündige steht mir der gesamt Rest zu oder?
- Regelafindung: Hier habe ich sehr widersprüchliche Dinge gelesen. Aufhebungsvertrag geht von mir aus, nicht vom AG, ist es trotzdem üblich eine
Regelabfindung zu vereinbaren? Ich würde das gerne haben, weil mir laut Arbeitsvertrag eine variable Vergütung zusteht, diese habe ich dieses Jahr aber nie zur
Unterschrift erhalten, es gibt zwar einen Entwurf, dieser wurde aber laut AG wegen "wirtschaftlicher Probleme" zurückgestellt.
- Kündigung: Da ich den Aufhebungsvertrag erst im August platzieren kann, wenn der Chef aus dem Urlaub zurück ist, kann ich ohne bedenken vorab kündigen
zur vereinbarten Frist und hinterher einen Aufhebungsvertrag vereinbaren?

Würde mich über eine Rückmedung sehr freuen, vielen Dank im Voraus und allen ein schönes Wochenende.
Tom


Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

Abfindungen sind Verhandlungssache. Ein Recht darauf gibt es in aller Regel nicht.
Da du aus dem Unternehmen raus willst - welche Veranlassung sollte dein AG haben, sich auf eine Abfindung einzulassen?
Allenfalls wäre der variable Vergütungsteil aus deinem AV ein Ansatz.
Wenn du kündigst, erübrigt sich ein Aufhebungsvertrag.
Was steht denn in deinem AV zum Thema Kündigung - der 622 BGB wird es ja wohl nicht sein, schätze ich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat:
- Urlaub: 30 Tage Jahresgesamt, 14 noch übrig. Da ich in der zweiten Hälfte kündige steht mir der gesamt Rest zu oder?


Ja. Allerdings hast du dann beim neuen AG dieses Jahr keinen Anspruch mehr (der AG darf dir aber trotzdem von sich aus Urlaub gewähren)

Zitat:
- Regelafindung: Hier habe ich sehr widersprüchliche Dinge gelesen. Aufhebungsvertrag geht von mir aus, nicht vom AG, ist es trotzdem üblich eine
Regelabfindung zu vereinbaren?


Nö. Abfindungen werden immer nur dann angeboten, wenn man den AN gerne ohne große Probleme loswerden will. Kündigt der AN gibt es für den AG keine Veranlassung ihm diesen Schritt auch noch zu vergolden. Er müsste noch nicht mal einen Aufhebungsvertrag mit dir schließen und könnte auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen.

Zitat:
Ich würde das gerne haben, weil mir laut Arbeitsvertrag eine variable Vergütung zusteht, diese habe ich dieses Jahr aber nie zur
Unterschrift erhalten, es gibt zwar einen Entwurf, dieser wurde aber laut AG wegen "wirtschaftlicher Probleme" zurückgestellt.


Das könntest du nochmal prüfen, ob dir das laut AV zusteht oder unter welchem Umständen der AG diese nicht auszahlen muss

Zitat:
- Kündigung: Da ich den Aufhebungsvertrag erst im August platzieren kann, wenn der Chef aus dem Urlaub zurück ist, kann ich ohne bedenken vorab kündigen
zur vereinbarten Frist und hinterher einen Aufhebungsvertrag vereinbaren?


Natürlich. Mit der Einschränkung, dass auch dein Chef damit einverstanden sein muss.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
saturnus123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Ja, ich nutze die fehlende variable Vergütung als Ansatz, aber bin mir bewusst, dass es da keinen gesetzlichen Anspruch gibt.

In meinem Arbeitsvertrag steht 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Deshalb die Überlegung, weil mein Chef erst im August wieder aus dem Urlaub zurück ist, dass ich vorsorglich noch im JUli kündige, um die Frist nicht nochmal um einen Monat zu verlängern, sollte er mit einem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden sein. Würde als zur reinen Absicherung dienen.


Wenn ich die 14 Tage Resturlaub nicht nehme und ich auch vom AG nicht dazu aufgefordert werde, kann ich mir die dann einfach ausbezahlen lassen oder sollte ich das schon im Aufhebungsvertrag mitaufnehmen?

-- Editiert von saturnus123 am 12.07.2019 14:58

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.358 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen