Geschäftsunfähig und GbR Teilhaber

13. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519808-48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsunfähig und GbR Teilhaber

Hallo. Besteht eine GbR weiter wenn ein Teilhaber geschäftsunfähig wurde in Folge einer Krankheit.
Bzw. Kann dieser Teilhaber zu einem stillen Teilhaber werden. Der Erkrankte hat einen Betreuer in diesem Fall die Ehefrau. Oder müssen solche Entscheidungen vom Gericht genehmigt werden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go519808-48):
Besteht eine GbR weiter wenn ein Teilhaber geschäftsunfähig wurde in Folge einer Krankheit.

Unter Umständen ja. Kommt darauf an, für was genau der Betreuer vom Gericht bestellt wurde. Dann nimmt der Betreuer ja im Prinzip die Stelle des Teilhaber ein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn ihr im GBR Vertrag nicht geregelt hab, könnt ihr euch selbst mit den Erben rumschlagen. Das nun der Betreuer für den Partner spricht spielt keine Rolle.
Versucht die GBR aufzulösen - mit Geld

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):

Versucht die GBR aufzulösen - mit Geld

Die GbR löst man durch Austritt auf... Wenn nur noch ein Gesellschafter übrig ist, ist die GbR automatisch aufgelöst.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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