Hinweispflicht des Fachhändlers bei Abweichung vom Aufmaß

13. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinweispflicht des Fachhändlers bei Abweichung vom Aufmaß

Sachverhalt:
Bei einem bekannten Fachhändler habe ich drei Garagentore auf der Grundlage von drei Aufmaßformularen bestellt. In dem vom Fachhändler zur Verfügung gestellten Aufmaßformular sind acht verschiedene Maße der Garage auszufüllen (lichte Öffnungsbreite, lichte Öffnungshöhe, usw.). Bereits vor der Bestellung war klar, dass alle drei Garagentore keine gängigen Abmessungen haben und dementsprechend vom Fachhändler als Sonderanfertigungen beim Hersteller bestellt werden müssen.

Bei der Montage wurde festgestellt, dass zwei Gargentoren breiter sind als die lichte Öffnungsbreite und von den Maßen der von mir ausgefüllten Aufmaßformulare abweichen. Nach schriftlicher Reklamation beim Fachhändler wegen abweichender Fertigungsmaße erhielt ich vom Fachhändler lediglich die telefonische Mitteilung, dass die von meinen Aufmaßformularen abweichenden Maße (Breite/Höhe) im Angebot und in der Auftragsbestätigung angegeben seien und deshalb den Fachhändler kein Verschulden trifft. Laut Mitarbeiterin des Fachhändlers sei man bewusst und ohne Rücksprache mit mir von den Maßen auf meinen Aufmaßformularen abgewichen und habe „aus Kostengründen" und „in meinem Interesse" beim Hersteller Garagentore in Normmaßen bestellt, die den von mir bestellten Maßen am Nächsten kommen. Es sei meine Pflicht gewesen, die Abweichung zwischen Aufmaßformular und Angebot/Auftragsbestätigung festzustellen und zu reklamieren. Bisher habe ich auf meine schriftliche Reklamation keine schriftliche Stellungnahme erhalten.

Frage:
Hat der Fachhändler die Pflicht, mich als Besteller von drei Garagentoren mit Sondermaßen (teure Sonderanfertigungen) ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Maße im Angebot/Auftragsbestätigung von denen der Aufmaßformulare, die Grundlage der Sonderanfertigungen sein sollten, abweichen?

Ich freue mich auf Antworten.
Vielen Dank

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Andreas Kn.):
Hat der Fachhändler die Pflicht, mich als Besteller von drei Garagentoren mit Sondermaßen (teure Sonderanfertigungen) ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Maße im Angebot/Auftragsbestätigung von denen der Aufmaßformulare, die Grundlage der Sonderanfertigungen sein sollten, abweichen?
Das hat er vermutlich durch die Auftragsbestätigung und abgesichert durch seine AGB. Hier kommt es sehr viel auf die Details an. Das fängt beim Aufmaßblatt an und hört bei der Bestätigung auf.
Bei solchen Dinge kenne ich den Hinweis wie "bitte Maße prüfen und Einwendungen schnellstmöglich ...". Oft wird eine zusätzliche Unterschrift verlangt. Hier kann im ungünstigsten Fall ein Schweigen als Bestätigung gewertet werden.
Anders könnte es aussehen, wenn man in einem Anschreiben auf Sondermaße hingewiesen hat und ausdrücklich Maßanfertigung wünscht. Dann könnte man dies als nicht übereinstimmende Willenserklärung werten.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Andreas Kn.):
Bereits vor der Bestellung war klar,
Wem war das klar?
Hast du das Aufmaß selbst gemacht und die Aufmaßformulare auch selbst ausgefüllt?
Zitat (von Andreas Kn.):
Es sei meine Pflicht gewesen, die Abweichung zwischen Aufmaßformular und Angebot/Auftragsbestätigung festzustellen und zu reklamieren.
Das wird sich wahrscheinlich im Kleingedruckten finden. Das denkt sich eine Mitarbeiterin dieser Firma sicher nicht aus.

Von dem Risiko, sich selbst zu vermessen, mal ganz abgesehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ersten Einschätzungen. Die darin gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

In dem Anschreiben (E-Mail), mit dem das Angebot als PDF übersendet wurde, steht der Hinweis: „Mit der Bitte um Prüfung aller Angaben" und in dem Anschreiben mit der Auftragsbestätigung der Hinweis: „Mit der Bitte um Prüfung aller Angaben und Unterschrift als Bestätigung des Auftrags".

Die AGBs enthalten keine Bestimmung zur Prüfung des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung durch den Kunden.

Angebot und Auftragsbestätigung enthalten bei den Garagentoren den Hinweis „Sondermaß".

In dem vom Fachhändler bereitgestellten Aufmaßformular hat der Monteur mit mir zusammen die acht geforderten Maße eingetragen. Wir beiden haben die eingetragenen Maße anschließend unabhängig voneinander überprüft.

Fragen:
In der Regel kauft man als Privatkunde Garagentore nur einmal im Leben. Ist es da als Käufer eines Produkts mit Sondermaßen wirklich meine Pflicht, alle Angaben im Angebot/Auftragsbestätigung bis ins kleinste Detail auf Übereinstimmung mit den Aufmaßformularen zu prüfen? Kann ich nicht darauf vertrauen, dass die Sonderanfertigungen exakt gemäß den übermittelten Aufmaßen ausgeführt werden?

Gebietet es nicht der Grundsatz von Treu und Glauben, dass der Fachhändler bei einer eigenmächtigen Änderung der Bestellung gegenüber den Aufmaßformularen, den Besteller auf diesen Umstand ausdrücklich hinweist, entweder im Anschreiben oder im Angebot/Auftragsbestätigung?

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Andreas Kn.):
Ist es da als Käufer eines Produkts mit Sondermaßen wirklich meine Pflicht, alle Angaben im Angebot/Auftragsbestätigung bis ins kleinste Detail auf Übereinstimmung mit den Aufmaßformularen zu prüfen?


Ja

Zitat (von Andreas Kn.):
Kann ich nicht darauf vertrauen, dass die Sonderanfertigungen exakt gemäß den übermittelten Aufmaßen ausgeführt werden?


Nein

Wenn du die Auftragsbestätigung unterschrieben hast mit den abweichenden Maßen, dann ist das dein Problem.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Andreas Kn.):
Auftragsbestätigung der Hinweis: „Mit der Bitte um Prüfung aller Angaben und Unterschrift als Bestätigung des Auftrags".
Wenn man sogar die abweichenden Maße per Unterschrift bestätigt hat, dann ist alles zu spät.

Signatur:

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Andreas Kn.):
Gebietet es nicht der Grundsatz von Treu und Glauben, dass der Fachhändler bei einer eigenmächtigen Änderung der Bestellung gegenüber den Aufmaßformularen, den Besteller auf diesen Umstand ausdrücklich hinweist, entweder im Anschreiben oder im Angebot/Auftragsbestätigung?
Es wurde ein Angebot erstellt. Du hast dieses geprüft, durch deine Unterschrift als richtig bestätigt und bestellt.
Du hast genau das bekommen was du bestellt hast. Fertig.
War das eine Bestellung in einem Ladengeschäft oder eine Online Bestellung?

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#7
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war eine Bestellung per E-Mail bei einem Online-Fachhändler.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Na dann üb doch dein Widerrufsrecht aus.
Wenn du also ein Normteil aus einem Katalog bestellt hast, dann ist das wohl keine Sonderanfertigung nach Kundenwünschen und somit steht dir ein Widerrufsrecht zu.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Genau :grins: Allerdings nur binnen 14 Tage ab Lieferung.
Schau Dir aber die Unterlagen nochmals genau an, ob es hier um einen Kaufvertrag oder zwei Verträge (Kauf+Montage) oder sonstwie geartete Verträge geht. War Montage im Kaufpreis enthalten?
Die Montage lässt mich ahnen, das es komplizierter werden könnte.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Die Montage lässt mich ahnen, das es komplizierter werden könnte.
Wo hat denn geschrieben, dass er die Montage beauftragt hat??? Er hat lediglich geschrieben:
Zitat (von Andreas Kn.):
Bei einem bekannten Fachhändler habe ich drei Garagentore auf der Grundlage von drei Aufmaßformularen bestellt.
Von Montage ist da keine Rede.

Zitat (von Mr.Cool):
Genau Allerdings nur binnen 14 Tage ab Lieferung.
Kommt ganz darauf an ...........

-- Editiert von -Laie- am 15.07.2019 15:07

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Davon hatte ich an mind 2 Stellen gelesen. Beispiel:

Zitat:
In dem vom Fachhändler bereitgestellten Aufmaßformular hat der Monteur mit mir zusammen die acht geforderten Maße eingetragen.
und
Zitat:
Bei der Montage wurde festgestellt,...
... suggeriert mir einen Monteur der Firma oder zumindest jemand der mit dem Händler zusammenarbeitet.
Manchmal bin ich auch nur zu übergenau in der Analyse der Texte, damit der TE nicht voll gegen die Wand läuft.

-- Editiert von Mr.Cool am 15.07.2019 16:12

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
... suggeriert mir einen Monteur der Firma
Mir sagt das lediglich, dass der Fragesteller das Tor nicht selbst montieren wollte.
Was aber wirklich der Fall ist kann nur der Fragesteller beantworten.

Signatur:

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#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Deswegen hatte ich ja nach den Details gefragt. Es wird ohnehin komplizierter, denn vor dem Rücktransport sind die Tore erst zu demontieren, wenn "bei der Montage .. " nicht aufgehört wurde.

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#14
 Von 
Andreas Kn.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurz ein paar Detailinformationen zur Klarstellung:

- Der Verkauf der Garagentore der Herstellers H. erfolgt nur über den Fachhandel. Ein direkter Verkauf durch den Hersteller an den Endkunden ist nicht möglich.

- Der Verkauf der hier in Rede stehenden Garagentore erfolgte über einen bekannten Online-Fachhändler und nicht über einen stationären Fachhändler.

- Auf der Website des Fachhändlers stehen verschiedene Standardmaße für Garagentore zur Auswahl. Die Bestellung von Sonderanfertigungen erfolgt mit Hilfe des Aufmaßformulars.

- Die Montage der Garagentore erfolgt nicht im Auftrag des Fachhändlers, sondern über einen von mir beauftragten ortsansässigen Handwerker.


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#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ok, dann war ich zu pessimistisch. ;)
Dann probier es mit Widerruf, sofern das gemäß Widerrufsbelehrung noch möglich ist.

Signatur:

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