Einbehaltung Fremdgeld durch Anwalt rechtmäßig?

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Einbehaltung Fremdgeld durch Anwalt rechtmäßig?

Hallo,

folgender Fall:

Ich habe im Jahr 2018 einen Prozess gewonnen, dieser ging über 2 Instanzen.
Die Beklagte hat aufgrund des ergangenen Urteils im März 2018 eine Summe X an meinen Anwalt gezahlt.

Diese wurde bis heute, also 16 Monate später, immer noch nicht von meinem Anwalt an mich weitergeleitet.

Mein Anwalt wird nicht müde, mich weiter zu vertrösten und reagiert mittlerweile auch gar nicht mehr auf Anrufe oder Emails.

Er möchte erst mit meiner (eintrittspflichtigen!) Rechtsschutzversicherung abrechnen und dann, sobald die Abrechnung erfolgt ist, das Geld an mich auszahlen.

Ich bin weder finanziell schwach noch hat der Anwalt einen sonstigen Grund, keine Auszahlung zu tätigen.

Meine Fragen:

- Kann der Anwalt tatsächlich zur Aufrechnung mein Geld über einen derart langen Zeitraum einbehalten?
- Stehen mir hier eigentlich Zinsen zu seit der Zahlung durch die Gegenseite?
- Wie würde ich hier am besten weiter vorgehen? Schriftlich letztmalig Zahlungsfrist setzen und dann MB beantragen?

Vielen Dank für Eure Rückmeldung!

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Nein, der "Kollege" kann nicht solange die Zahlungen zurückhalten.

Das Mandat ist ordnungsgemäß und zeitnah abzurechnen (was sicherlich keine 16 Monate dauern darf); sollte er dann noch Gegenforderungen haben (was zu belegen wäre), muss er den Restbetrag unverzüglich auszahlen.

Ob Zinsen angefallen sind, lässt sich so nicht beantworten.

Setzen Sie sich unverzüglich mit der Rechtsanwaltskammer in Verbindung und melden Sie den Vorgang dort. Das ist kostenlos und sicherlich hilfreich, da die Kammer verpflichtert ist, den Vorgang zu prüfen und entsprechend den "Kollegen" anzuhalten.

MfG
RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

"Klugsch*****modus an:"

Zitat:
Nein, der "Kollege" kann nicht solange die Zahlungen zurückhalten.


Er kann schon. Das spürt der TE ja gerade sehr deutlich. Er darf allerdings wohl eher nicht.

"Klugsch****modus aus." :grins:

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

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