Aberkennung der Gemeinnützigkeit?

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Battlefield
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Aberkennung der Gemeinnützigkeit?

Liebe Foristen!

Angenommen, ein eingetragener Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Dieser hat einen Vorstand. In der Satzung steht, dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist.
Das Mitglied A des Vorstands akquiriert Fördermittel für den Verein, um Projekte und Personalkosten finanzieren zu können. Der Verein stellt A für einige Monate als Fördermittel-Referent ein. Dieser erhält hierfür monatlich zwischen 1.000,00 und 3.000,00 EUR. Die Personalkosten werden mit Fördergeldern gedeckt.

Fragen
1. Handelt es sich um eine Vergütung eines Vorstandsmitglieds?
2. Wenn ja: muss in die Satzung eine Regelung aufgenommen werden, wonach eine Vergütung des Vorstands möglich ist?
3. Wenn ja: Würde das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins aberkennen, wenn es weiß, dass die Satzung eine Vergütung des Vorstands ermöglicht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Ehrenamtlich bedeutet ohne Geld. Ansonsten müsste in der Satzung etwas Abweichendes stehen, so in Richtung Aufwandspauschale. Die deckt den tatsächlichen Aufwand und nicht den Lebensunterhalt.
3000,- € monatlich ist aber schon ein fettes Gehalt.
Diese Ausgaben müssen im Kassenbericht aufgedröselt und dann dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt werden.
Ja, die Gemeinnützigkeit kann flöten gehen.

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Gemeinnützigkeit wird dir nur angeerkannt wenn du die gemeinnützigen Zwecke nicht verfolgst.

Verein zu Unterhaltung eines Sandkasten, ist solange gemeinnützig solange es den Sandkasten gibt.

Verein zu Unterhaltung eines Gehalts ist nicht gemeinnützig. Es sei denn ihr unterhalten 5000 Sandkästen

Irgendwo dazwischen gibt es eine Grenze, die erst ein Finanzbeamter und später ein Richter zieht.
ACHTUNG Verliert man die Gemeinnützigkeit geht die Steuerfreiheit flöten.

In der Satzung steht, dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Dann kann man ihm kein Geld für seine Vorstandtätigkeit zahlen, man kann ihn aber als Katzenkloreiniger der Sandkästen ansellen

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Battlefield):
Fragen
1. Handelt es sich um eine Vergütung eines Vorstandsmitglieds?

Diese Frage hat man schon selbst beantwortet:
Zitat (von Battlefield):
Der Verein stellt A für einige Monate als Fördermittel-Referent ein.

Die Vergütung erfolgt also für die Angestelltentätigkeit, nicht für die Vorstandstätigkeit.
2. und 3. entfällt daher.

Zitat (von DumitruKurier):
In der Satzung steht, dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Dann kann man ihm kein Geld für seine Vorstandtätigkeit zahlen, man kann ihn aber als Katzenkloreiniger der Sandkästen ansellen

Etwas drastisch formuliert, aber in der Sache richtig.

0x Hilfreiche Antwort

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