Gerichtsvollzieher erzielt höheren Erlös

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
MarkusNBB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher erzielt höheren Erlös

Beispiel: Ein Gläubiger macht im Prozess 7000€ schulden geltend. Im Urteil bekommt er aber nur 6000€ zugesprochen. Nun kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet mein Auto (angenommen es ist möglich) für den Gläubiger und erzielt ein Erlös von 8000€. Der Gläubiger zahlt mir 1000€ zurück, weil er eigentlich ja "nur" 7000€ haben wollte. Nach welchen §§ kann ich aber weitere 1000€ verlangen, da das Urteil besagt: 6000€ schulde ich ihm und nicht die 7000€, die er ursprünglich wollte??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 89x hilfreich)

§ 812 BGB .

Aber sicher dass der Gl. die 7000 Euro bekommen hat? Gerichtsvollzieherkosten sind auch noch dabei. Für die Kosten der Zwangsvollstreckung haftet der Schuldner.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38482 Beiträge, 14013x hilfreich)

Erst einmal kannst Du eine ordnungsgemäße Abrechnung verlangen. Denn es sind ja Vollstreckungskosten entstanden, Zinsen u.s.w. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die Rechnung enthält Fehler.
Wenn ein Gläubiger wegen eines vollstreckbaren Titels über 6000 € einen GV beauftragt und dieser eine Pfändung vornimmt, wird er dem Gläubiger nicht den bei einer Versteigerung erzielten Wert überweisen, sondern nur den Betrag aus dem Titel.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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