Beispiel: Ein Gläubiger macht im Prozess 7000€ schulden geltend. Im Urteil bekommt er aber nur 6000€ zugesprochen. Nun kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet mein Auto (angenommen es ist möglich) für den Gläubiger und erzielt ein Erlös von 8000€. Der Gläubiger zahlt mir 1000€ zurück, weil er eigentlich ja "nur" 7000€ haben wollte. Nach welchen §§ kann ich aber weitere 1000€ verlangen, da das Urteil besagt: 6000€ schulde ich ihm und nicht die 7000€, die er ursprünglich wollte??
Gerichtsvollzieher erzielt höheren Erlös
16. Juli 2019
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Frage vom 16. Juli 2019 | 13:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher erzielt höheren Erlös
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#1
Antwort vom 16. Juli 2019 | 14:11
Von
Status: Schüler (411 Beiträge, 89x hilfreich)
§ 812 BGB
.
Aber sicher dass der Gl. die 7000 Euro bekommen hat? Gerichtsvollzieherkosten sind auch noch dabei. Für die Kosten der Zwangsvollstreckung haftet der Schuldner.
#2
Antwort vom 16. Juli 2019 | 14:15
Von
Status: Unbeschreiblich (38482 Beiträge, 14013x hilfreich)
Erst einmal kannst Du eine ordnungsgemäße Abrechnung verlangen. Denn es sind ja Vollstreckungskosten entstanden, Zinsen u.s.w. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 16. Juli 2019 | 14:21
Von
Status: Senior-Partner (6438 Beiträge, 2318x hilfreich)
Die Rechnung enthält Fehler.
Wenn ein Gläubiger wegen eines vollstreckbaren Titels über 6000 € einen GV beauftragt und dieser eine Pfändung vornimmt, wird er dem Gläubiger nicht den bei einer Versteigerung erzielten Wert überweisen, sondern nur den Betrag aus dem Titel.
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