Nicht aufgepasst beim Handyvertrag

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Handwerker80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht aufgepasst beim Handyvertrag

Hallo,

Und zwar hat ein Freund1 damals eine prepaid Karte gekauft, diese musste mit den Personalausweis Daten aktiviert werdenwas er auch gemacht hat, und hat sie nach 2 Wochen einen anderen Freund2 übergeben,dieser hat jedoch nicht daran gedacht das da andere Daten stehen und hat nach ca. 6 Monate aus der Prepaid Karte einen Vertrag gemacht ohne genau noch mal zu schauen zwecks Daten, weil die Daten waren ja schon vom Freund1 eingetragen aber seine eigenen.
So Freund2 macht daraus also ein Vertrag mit seinem eigenen Konto wo die Kosten abgezogen werden das ging 1 Jahr und 10 Monate gut aber in der Zwischenzeit hat Freund2 was vergessen zu bezahlen was im Vertrag mit bestand war und nach diesen 1 Jahr und 9 Monaten bekommt Freund1 einem gelben Brief geht damit zum Anwalt da kommt raus das es Freund seine Schuld ist... Der Anwalt stellt eine Forderung von ca. 1500€ diese bezahlt Freund2 sogar anstandslos, war ja sein Fehler.
Nun bringt Freund2 aber vom Anbieter in Erfahrung das der Fall in die Betrugsabteilung des Anbieter weitergegeben wurde obwohl alles bezahlt ist.
Muss Freund2 mit weitere Rechtliche Schritte rechnen? War ja nicht seine Absicht und hat alles bezahlt wie es verlangt wurde.
Sollte er sich einen Anwalt nehmen?
Freund1 meinte die Sache sei geklärt das Freund2 ja die Forderung von Freund1 seinem Anwalt bezahlt hat.
Aber wie ist es wirklich wenn der Fall beim Anbieter noch in der Betrugsabteilung bearbeitet wird?

P. S. : Freund2 hat hat Angst alles zu verlieren und dafür ins Gefängnis zukommen. :grins:

Danke für die Antwort :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Handwerker80):

P. S. : Freund2 hat hat Angst alles zu verlieren und dafür ins Gefängnis zukommen. :grins:

Dafür gibt es nur Auspeitschen oder Kiel-holen, aber kein Gefängnis :grins:

Mauscheleien, auch wenn unbeabsichtigt, werden leicht auf Vorsatz u.a. untersucht. Hier scheint es sich geklärt zu haben. Betrugsabt. besagt nur "Abt. für merkwürdige Dinge". Erst wenn es über vorgetäuschte Identität und Betrug zu einer Schädigung des Unternehmens gekommen wäre, dann könnte es strafrechtliche Konsequenzen geben. Freund 1+2 stehen aber womöglich nun in den Wirtschaftsauskunfteien und bekommen nicht so leicht Verträge. Das ist Strafe genug.

-- Editiert von Mr.Cool am 16.07.2019 18:13

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Handwerker80):
Freund2 hat hat Angst alles zu verlieren und dafür ins Gefängnis zukommen.

Überaus unrealistisch, sofern er keine erheblichen und einschlägigen Vorstrafen hat.



Zitat (von Handwerker80):
Sollte er sich einen Anwalt nehmen?

Derzeit Geldverschwendung.



Zitat (von Handwerker80):
Muss Freund2 mit weitere Rechtliche Schritte rechnen?

Ja, damit rechnen sollte er.



Zitat (von Handwerker80):
War ja nicht seine Absicht und hat alles bezahlt wie es verlangt wurde.

Dann sollte man das so erklären. Dann wird es wohl keine Folgen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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