Anordnung einer befristeten Attestpflicht bei volljährigem Sohn erhalten

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
rosa1971
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Anordnung einer befristeten Attestpflicht bei volljährigem Sohn erhalten

Mein Sohn, im Januar 18 geworden hat 15 unentschuldigte Fehlstunden und ICH habe heute eine "Anordnung einer befristeten Attestpflicht gem. § 43 Abs. 2 des Schulgesetzes erhalten. Mein Sohn hat diese separat bekommen.

Vom Erziehungsfaktor mal abgesehen, ist es rechtlich in Ordnung mich zu informieren und mir so eine Anordnung zu schicken? Kann dies rechtliche Folgen für mich haben, wenn Junior weiter "blau" macht?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von rosa1971):
Kann dies rechtliche Folgen für mich haben, wenn Junior weiter "blau" macht?
Wahrscheinlich wohnt er noch bei dir.
Für dich nicht--- denn er ist ja nun volljährig und für sein Handeln selbst verantwortlich.

Schulgesetze sind Ländersache. Aber in vielen Bundesländern gilt auch die Regelung, dass ein Schüler mit 20 Fehlstunden in einem Monat die Entlassung von der Schule erhalten kann.
Da ist jetzt das mit der Attestpflicht schon als *Wink mit dem Zaunspfahl* zu werten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Und in den Schulgesetzen einiger Bundesländer ist auch vorgesehen, dass Informationen betreffend der Schüler auch weiterhin an die Eltern gehen, wenn das Schulkind zwischenzeitlich volljährig geworden ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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