Verkauf vom Auto

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gitta123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf vom Auto

Hallo, mein Mann hat heute sein Auto verkauft, im Kaufvertrag wurde festgehalten: keine Garantie und wie gesehen. Nun kam der Käufer und wollte sein Geld zurück, da er in einer Werkstatt war und dort Mängel festgestellt wurden, die vorher nicht bekannt waren. Nun habe ich als Ehefrau auf den Vertrag unterzeichnet, das er sein Geld zurück erhält. ist das Wirksam und hat der Käufer das Recht, das Auto zurück zu geben, obwohl wie im Kaufvertrag reingeschrieben haben, gekauft wie gesehen?

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Gitta123):
Nun habe ich als Ehefrau auf den Vertrag unterzeichnet, das er sein Geld zurück erhält.

Hoffentlich nicht, sondern auch, das er das Auto zurückgeben muss?



Zitat (von Gitta123):
ist das Wirksam

Kommt drauf an was genau da alles steht, was genau man da unterschrieben hat.



Zitat (von Gitta123):
hat der Käufer das Recht, das Auto zurück zu geben, obwohl wie im Kaufvertrag reingeschrieben haben, gekauft wie gesehen?

Nö, erst mal nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Gitta123):
Nun habe ich als Ehefrau auf den Vertrag unterzeichnet, das er sein Geld zurück erhält. ist das Wirksam


Klar. Entweder hast du als Vertretung deines Mannes gehandelt oder, wenn du als vollmachtlose Vertretung gehandelt hast, in eigenem Namen.

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