Hallo, mein Mann hat heute sein Auto verkauft, im Kaufvertrag wurde festgehalten: keine Garantie und wie gesehen. Nun kam der Käufer und wollte sein Geld zurück, da er in einer Werkstatt war und dort Mängel festgestellt wurden, die vorher nicht bekannt waren. Nun habe ich als Ehefrau auf den Vertrag unterzeichnet, das er sein Geld zurück erhält. ist das Wirksam und hat der Käufer das Recht, das Auto zurück zu geben, obwohl wie im Kaufvertrag reingeschrieben haben, gekauft wie gesehen?
Verkauf vom Auto
16. Juli 2019
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Frage vom 16. Juli 2019 | 19:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf vom Auto
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 16. Juli 2019 | 19:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatNun habe ich als Ehefrau auf den Vertrag unterzeichnet, das er sein Geld zurück erhält. :
Hoffentlich nicht, sondern auch, das er das Auto zurückgeben muss?
Zitatist das Wirksam :
Kommt drauf an was genau da alles steht, was genau man da unterschrieben hat.
Zitathat der Käufer das Recht, das Auto zurück zu geben, obwohl wie im Kaufvertrag reingeschrieben haben, gekauft wie gesehen? :
Nö, erst mal nicht.
#2
Antwort vom 17. Juli 2019 | 11:24
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatNun habe ich als Ehefrau auf den Vertrag unterzeichnet, das er sein Geld zurück erhält. ist das Wirksam :
Klar. Entweder hast du als Vertretung deines Mannes gehandelt oder, wenn du als vollmachtlose Vertretung gehandelt hast, in eigenem Namen.
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