Befreundeter Elektriker als Subunternehmer

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517321-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Befreundeter Elektriker als Subunternehmer

Ich (kein Elektriker) möchte meinen Freund damit beauftragen eine Elektrische Anlage zu installieren. Soweit so gut. Den Auftraggeber gegenüber hafte natürlich ich. Wie ist das jetzt aber, wenn durch z.B. eine Falschinstallation zu einem Brand kommt. Hafte ich dann auch dem Auftraggeber gegenüber für Ersatz an seinem Eigentum?

Noch eine weitere Frage: Kann ich dem Elektriker sein Material zur Verfügung stellen und dieser übernimmt, dann auch dafür die Verantwortung. Oder kann das dann wieder auf mich zurückfallen?

Vielen Dank für alle Antworten!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go517321-7):
Den Auftraggeber gegenüber hafte natürlich ich.

Dabei bleibt es auch.

Aber man kann den Subunternehmer in Haftung nehmen - sofern der ausreichend finanzielle Mittel hat.
Oder man schließt eine passende Versicherung ab.


Ausnahme: der Auftragnehmer mischt da mit und sich ein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go517321-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Aber man kann den Subunternehmer in Haftung nehmen - sofern der ausreichend finanzielle Mittel hat.
Oder man schließt eine passende Versicherung ab.
Reicht hier auch eine Versicherung die der Subunternehmer abgeschlossen hat?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Nochmal zum Ausgangspunkt: Die Anlage an sich bauen Sie? Und der Freund soll den elektrischen Teil machen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
go517321-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Nochmal zum Ausgangspunkt: Die Anlage an sich bauen Sie? Und der Freund soll den elektrischen Teil machen?


Ich habe mit dem Bau der Anlage nichts zu tun. Ich bekomme lediglich vom Aufraggeber den Auftrag. Der Elektriker macht alles Praktische und ich programmiere nur die Software

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go517321-7):
Reicht hier auch eine Versicherung die der Subunternehmer abgeschlossen hat?

Da durfte es darauf ankommen, was genau in den Versicherungsbedingungen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
go517321-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
wer macht was beruflich? Freund ist Hobby-Elektriker? Und Sie? Firma?!

Ich bin natürlich eine Firma, wir stellen aber nur Software her. Der Freund ist auch beruflich Elektromeister.

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