Unternehmer U (GmbH mit mehr als 10 MA) kauft bei Verkäufer T (AG mit mehr als 60.000 MA) eine Telefonanlage. Zur Installation der Anlage müssen auf allen PCs Software installiert werden sowie lt. Vorgabe des Verkäufers Einstellungen am Netzwerk vorgenommen werden.
Da die Anlage immer wieder Probleme hat wird nach 9 Monaten eine Rückabwicklung vereinbart. Allerdings sind dem Unternehmer allerlei Kosten entstanden, die Frage ist nur welche Kosten man ersetzt bekommt:
Preis der Anlage und des Zubehörs
Monatliche Wartungspauschale
Externe Kosten für Einstellungen am Netzwerk lt. Vorgabe des Verkäufers
Externe Kosten für Prüfungen des Netzwerkes auf Fehler
Kosten für die Installation der Software und Hardware durch den GF des Käufers
Kosten für die Installation der Software und Hardware durch MAs des Käufers
Kosten für den Zeitaufwand der Reklamationen (Hotline)
Kosten für den Zeitaufwand der Reklamationen (Beschäftigen mit dem Techniker vor Ort)
Ich habe in der Literatur gelesen das die Kosten für die Reklamationen nicht zu ersetzen sind - stimmt das ? Und sind die übrigen Kosten ersetzbar ?
Gruß
Hans
Rückabwicklung Kaufvertrag B2B - welche Kosten kann man geltend machen ?
20. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juli 2019 | 11:27
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückabwicklung Kaufvertrag B2B - welche Kosten kann man geltend machen ?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 20. Juli 2019 | 12:34
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
Entweder diejenigen die die Gegenseite freiwillig zahlot, oder diejenigen die man bei der Rücknahme auch vereinbart hat. Alle anderen wird man wohl nicht gezahltr bekommen...Zitat:Da die Anlage immer wieder Probleme hat wird nach 9 Monaten eine Rückabwicklung vereinbart. Allerdings sind dem Unternehmer allerlei Kosten entstanden, die Frage ist nur welche Kosten man ersetzt bekommt:
#2
Antwort vom 20. Juli 2019 | 13:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
Zitatwelche Kosten kann man geltend machen :
Alles was man mag. Dann kann man etwas pokern und sich "runterhandeln" lassen. Relevanter dürfte nämlich die Durchsetzbarkeit sein.
Zitatwird nach 9 Monaten eine Rückabwicklung vereinbart. :
Dann sollte man mal diese vertragliche Vereinbarung prüfen. Mit etwas Pech ist der Drops da nämlich schon gelutscht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Juli 2019 | 17:01
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDann sollte man mal diese vertragliche Vereinbarung prüfen. Mit etwas Pech ist der Drops da nämlich schon gelutscht. :
Nein - der Rücktritt ist akzeptiert - allerdings will die Gegenseite die ganze Arbeitszeit für Installation und die Reparaturversuche nicht zahlen die der Kunde investiert hat.
Und da suche ich nach rechtlichen Möglichkeiten diese Zeit bezahlt zu bekommen.
Hans
#4
Antwort vom 20. Juli 2019 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
ZitatNein - der Rücktritt ist akzeptiert :
Und? Wenn da nichts über Kosten vereinbart wurde bzw. falsch formuliert wurde, dann wars das. Rückabwicklung wie vertraglich vereinbart.
Dazu kommt dann noch, ob das was der Kunde gemacht hat unter "eigenmächtige Selbstvornahme" fällt, dann gibts auch 0,0 EUR.
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