Bauzeitverlängerung wegen Sonderleistungen die bereits ausgeführt sind

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Baumann123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauzeitverlängerung wegen Sonderleistungen die bereits ausgeführt sind

Hallo zusammen.

Ich hätte da mal eine Frage und würde mich über eine unverbindliche Einschätzung freuen!

Folgende Ausgangssituation:

Es wird von einem Bauträger als Generalunternehmer ein Haus samt Tiefgarage errichtet. Das Haus ist ein Reihenhaus und zur Bezugsfertigkeit gehört gem. Definition im Werkvertrag auch die Nutzbarkeit der noch zu errichtenden Tiefgarage. Die maximale Bauzeit ist im Werkvertrag festgelegt, jedoch mit dem Hinweis dass sich die Zeit durch die Beauftragung von Sonderleistungen verlängern kann.
Sonderleistungen (z.B. eine Fußbodenheizung, zusätzliche Bodenbeläge) wurden schriftlich beauftragt, wobei dort vermerkt ist, dass sich durch diese Sonderleistung die Bauzeit um X Wochen pro Sonderleistung verlängert.

Nun ist das Haus mit allen Gewerken und Sonderleistungen komplett fertiggestellt, der späteste Fertigstellungstermin gem. Werkvertrag ist Ende Juli erreicht. Allerdings ist die Tiefgarage noch nicht fertiggestellt und eine Aussage wann die Fertigstellung erfolgen wird, kann oder möchte der Bauträger nicht treffen. Vielmehr beruft sich der Bauträger auf die vereinbarte verlängerte Bauzeit, welcher bei der Beauftragung von Sonderleistungen seitens des Auftraggebers zugestimmt wurde.


Meint ihr, die Bauzeitverlängerung ist rechtens auch wenn die Sonderleistungen komplett ausgeführt wurden?

Ich interpretiere den Sachverhalt so, dass die Bauzeitverlängerungen an die Sonderleistungen gebunden sind und überhaupt nichts mit der Fertigstellung der Tiefgarage zu tun hat. Somit würde der Auftragnehmer zum Stichtag in Verzug geraten (der natürlich anzuzeigen ist inkl. angemessener Frist zur Nacherfüllung).


Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen
Baumann123

-- Editiert von Baumann123 am 20.07.2019 17:07

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Baumann123):
Meint ihr, die Bauzeitverlängerung ist rechtens auch wenn die Sonderleistungen komplett ausgeführt wurden?

Klar. Dafür macht man das, das der zusätzliche Aufwand am Ende Reservezeit gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort



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