Zurückerstattung nach Verkauf

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
MandyKai
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zurückerstattung nach Verkauf

Hallo
Wir haben uns ein Auto gekauft und hatten mit dem ein Achsschaden ( Differenzial - Zahnrad), ansonsten lief die Achse ganz normal bzw uns ist nicht aufgefallen ( sind nur 1 stunde gefahren). Wir haben die Zahnräder alles neu gemacht und die Achse verkauft. Jetzt möchte er das Geld wieder zurück ,weil er sie wohl einbauen lassen hat ( Werkstatt) und sie läuft laut. Wir haben kein Öl reingeschüttet ( haben es aber extra dazu geschrieben). Villeicht haben die in der Werkstatt das Auto laufen lassen ohne Öl? ( das wissen wir nicht) Er hat uns auch mit Anwalt gedroht. Wir haben nur reingeschrieben das die Zahnräder gewechselt wurden mehr nicht... Und wir haben sie natürlich nicht ausprobiert..
Was können wir jetzt machen? Wir haben ihm jetzt erstmal nix geantwortet.

ganz lieben Dank schonmal im vorraus

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Erst mal nicht kommunizieren. sein Teil, sein Problem.



Zitat (von MandyKai):
Wir haben nur reingeschrieben

Wo rein geschrieben?
Und man müsste den Wortlaut des geschriebenen kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MandyKai
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So war unsere Anzeige

Verkaufe Hinterradachse für Dodge Ram. Die 4 Zahnräder aus dem Korb wurden gewechselt und der Simmerring an der Achse.

Und ganz gross auf die Achse haben wir Öl nachfüllen draufgeschrieben.

Das war die heutige Nachricht von dem:

Sehr geehrter Herr...

Betreff: Hinterachse Dodge Ram

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand weise ich Sie darauf hin, das Sie Grundsätzlich in der Gewährleistungspflicht sind.

Hinzu kommt: Das die evenuellen Ausbauskosten der Hinterachse zusätzlich auf Sie zukommen genau wie die Transportkosten.

Hiermit fordere ich Sie auf bis zum 25.07.2019 dazu Stellung zu nehmen.

Einer für die beiden Seiten gütlichen Einigungen sollte vorab jeglicher Gerichtlicher Schritte nicht im Wege stehen.

-- Editiert von MandyKai am 20.07.2019 19:14

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von MandyKai):
So war unsere Anzeige

Das ist ungünstig, denn da hat man die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen. Bedeutet, man haftet 2 Jahre für Mängel die bereits beim Kauf vorgelegen haben.

Zum Glück muss der Käufer komplett beweisen, das überhaupt ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt.



Zitat (von MandyKai):
Das war die heutige Nachricht von dem:

Und die vorherigen Nachrichten?

In welcher Form kamen die Nachrichten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
MandyKai
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die war über ebay kleinanzeigen.
Vorher hatte er angerufen und gemeint " Er hat sie in der Werkstatt einbauen lassen und sie sei laut "
Mein Mann meinte nur das er sie nicht getestet hat.
Dann kam die Nachricht oben.



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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von MandyKai):
Er hat sie in der Werkstatt einbauen lassen und sie sei laut "


Der Käufer meldet also bei nicht ausgeschlossener Sachmängelhaftung einen Sachmangel an.

Was soll der Hinweis, dass der Mann die Achse nicht getestet hat nun genau bewirken?

Das eine (der Sachmangel) hat doch mit dem anderen (nicht selbst getestet) gar nichts zu tun.

Hier gilt es zu klären, ob der bisher nur behauptete Sachmangel überhaupt vorliegt, oder aber sich tot stellen und sehen was der Käufer unternimmt.

Außerdem steht in der Überschrift Zurückerstattung nach Verkauf davon taucht im Text nichts auf.

Berry



-- Editiert von Sir Berry am 20.07.2019 22:22

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Der Käufer meldet also bei nicht ausgeschlossener Sachmängelhaftung einen Sachmangel an.

Nö, dafür ist das viel zu schwammig.

Abgesehen davon fehlt ja noch jeder Beweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
MandyKai
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll der Hinweis, dass der Mann die Achse nicht getestet hat nun genau bewirken?

Der Käufer meinte die Achse sei zu laut.
Wir haben sie nicht getestet. Es war der Fehler zu sehen bei uns..Wiir haben den Fehler behoben und sie verkauft ohne Öl. Was die Werkstatt damit gemacht hat und warum sie laut ist wissen wir nicht.


-- Editiert von MandyKai am 20.07.2019 22:29

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#8
 Von 
MandyKai
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von MandyKai):
Was soll der Hinweis, dass der Mann die Achse nicht getestet hat nun genau bewirken?

Der Käufer meinte die Achse sei zu laut.
Wir haben sie nicht getestet. Es war der Fehler zu sehen bei uns..Wiir haben den Fehler behoben und sie verkauft ohne Öl. Was die Werkstatt damit gemacht hat und warum sie laut ist wissen wir nicht.


-- Editiert von MandyKai am 20.07.2019 22:29


-- Editiert von MandyKai am 20.07.2019 22:31

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