Abverkauf alter Waren

21. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
xXMinnaXx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Abverkauf alter Waren

Hallo,

nehmen wir mal an, im Gewerbeschein ist angegeben, dass via Onlineshop Überraschungspakete zu einem bestimmten Thema verkauft werden und der Shop dann mangels Zulauf auf der Seite aufgelöst wird. Wäre es dann zulässig als Privatverkäufer über z.B. Ebay die restliche Ware zu verkaufen oder müsste dafür dann wieder ein Händleraccount und eine Gewerbeänderung erfolgen? In den Richtlinien von Ebay steht, dass man als gewerblicher Verkäufer gilt, wenn man "... planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt bei eBay ..." anbietet und dauerhaft wäre es ja nicht. Im "konstruierten" Fall gehe ich von einer kleineren Menge (ca. 50 Artikel) aus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von xXMinnaXx):
im Gewerbeschein ist angegeben, dass via Onlineshop Überraschungspakete zu einem bestimmten Thema verkauft werden und der Shop dann mangels Zulauf auf der Seite aufgelöst wird.

Wer würde so was in einen Gewerbeschein schreiben?



Zitat (von xXMinnaXx):
In den Richtlinien von Ebay steht,

Die Richtlinien sind nicht wirklich relevant, denn Gesetzgeber, Rechtsprechung und Finanzamt haben da durchaus andere Ansichten - und die gelten vorrangig.



Zitat (von xXMinnaXx):
gehe ich von einer kleineren Menge (ca. 50 Artikel) aus.

Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen.

Relevante Umstände:
- Menge der Waren
- Angebot gleiLG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07 ).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von xXMinnaXx):
gehe ich von einer kleineren Menge (ca. 50 Artikel)
Was ich aus Lebenserfahrung schon nicht mehr unter "kleine Menge" und "Privatverkauf" einsortieren würde..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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