Hallo,
ich habe 2013 bis 2014 ein duales Studium absolviert (also eine Kombination aus Ausbildung und Studium). Die Ausbildung habe ich 2014 abgebrochen, habe aber weiter studiert. 2018 habe ich dann den Abschluss erhalten (Bachelor). Nun mache ich momentan meinen Master.
Ich habe zwischen 2013 und 2014 11 Monate lang aufgrund der Ausbildung Gehalt bekommen (ca. 530€ Netto).
Leider sind die 4 Jahre Frist nun vorbei und die Steuererklärung aus diesen beiden Jahren kann ich nicht mehr nachreichen oder? Oder gibt es Ausnahmen? Ich wusste nämlich nicht, dass man eine Steuererklärung machen kann und dann Geld wiederbekommen kann. Wie sieht es mit einem Verlustvortrag aus? Den kann man ja noch 7 Jahre später machen. Ist das in meinem Fall möglich?
Wie würdet ihr vorgehen? Weil zum Steuern kenne ich mich leider nicht aus. Soll ich beim Finanzamt anrufen und nachfragen?
Vielen Dank im voraus.
Student Steuererklärung von 2013 zu spät?
22. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2019 | 12:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Student Steuererklärung von 2013 zu spät?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juli 2019 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Leider sind die 4 Jahre Frist nun vorbei und die Steuererklärung aus diesen beiden Jahren kann ich nicht mehr nachreichen oder?
Nein
Zitat:Ich wusste nämlich nicht, dass man eine Steuererklärung machen kann und dann Geld wiederbekommen kann.
Hast Du denn überhaupt Steuern bezahlt? Bei 530€ netto wahrscheinlich nicht.
Zitat:Wie sieht es mit einem Verlustvortrag aus?
Dazu müssen die Werbungskosten höher sein als Dein Bruttogehalt. Das dürfte wohl auch nicht der Fall sein.
Zitat:Wie würdet ihr vorgehen?
Da die Abgabe einer Steuererklärung in Deinem Fall zu keinem erkennbaren Nutzen führt, würde ich mir die Mühe sparen, eine zu erstellen.
#2
Antwort vom 23. Juli 2019 | 19:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schade. Aber danke für die Antwort!
Und es waren 530€ Brutto, nicht Netto, habe mich vertan. Und habe darauf Steuern bezahlt, sodass mir noch ca. 410€ jeden Monat blieb.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Juli 2019 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Auf ein Bruttogehalt von 530€/Monat zahlt man nur Sozialabgaben, jedoch keine Steuern.
#4
Antwort vom 23. Juli 2019 | 21:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Oh Mann ich kenne mich wirklich nicht aus :/
Ja, du hast recht, das waren nur der KV-, RV-, AV- und PV-Beitrag. Sorry.
Und jetzt?
Schon
268.381
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten