Hallo zusammen,
ich habe eine Frage ob Fahrtkosten zum Arzt in meinem Fall von meiner Frau in Ihrer Steuererklärung angegeben werden können.
Ich war ein Jahr komplett außer Gefecht und meine Frau musste mich überall hin zum Arzt fahren. Bei diesen Fahrten waren auch welche über 300 km dabei. Die Kosten dieser Fahrten hat auch meine Frau getragen, da ich zu dieser Zeit Krankengeld oder teilweise Arbeitslosengeld bekommen habe.
Ebenfalls stellt sich für mich die Frage, sollte es angegeben werden können, ob Belege oder Bestätigungen nötig sind.
Vielen Dank für jegliche Hilfe.
Fahrtkosten zum Arzt, getragen von der Ehefrau
23. Juli 2019
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Frage vom 23. Juli 2019 | 11:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten zum Arzt, getragen von der Ehefrau
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#2
Antwort vom 23. Juli 2019 | 11:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwird nicht anerkannt! :
Eugenie,
danke für Deine Antwort, es wäre für mich interessant zu wissen, warum dies nicht anerkannt wird? Meines Erachtens stellt dies eine ungewöhnliche Belastung dar.
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#4
Antwort vom 23. Juli 2019 | 13:29
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1172x hilfreich)
ZitatIch war ein Jahr komplett außer Gefecht :
Frage: warum wurde kein Personenbeförderungsschein ausgestellt?
#5
Antwort vom 23. Juli 2019 | 13:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Eure Antworten!
#6
Antwort vom 23. Juli 2019 | 13:49
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Fahrtkosten zum Arzt sind -begrenzt- als agBl anzusetzen!ZitatUnumgängliche Fahrtkosten, die dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, sind bei Benutzung eines Pkw nur in Höhe der Kosten für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels abziehbar, es sei denn, es bestand keine zumutbare öffentliche Verkehrsverbindung (BFH vom 3.12.1998 – :BStBl 1999 II S. 227 ).
§48 FeV???ZitatPersonenbeförderungsschein :
Es käme darauf an, was unter
zu verstehen ist!Zitat... außer Gefecht ... :
Wenn das zutrifft, wären die Aufwendungen nicht zwangsläufig!ZitatNeben Kosten für Fahrten zur stationären Behandlung können in Ausnahmefällen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel die Fahrten zur Strahlentherapie, zur Chemotherapie und zur ambulanten Dialysebehandlung. :
Die Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Krankentransport-Richtlinie festgelegt:
Die Fahrt muss entweder aus medizinisch zwingenden Gründen ntowendig sein, weil eine Erkrankung vorliegt, die eine sehr regelmäßige Behandlung erforderlich macht. Das trifft zum Beispiel zu auf Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- bzw. Chemotherapie bei Krebspateinten und -patientinnen. Erkrankte, bei denen diese Beispiele nicht genau zutreffen, können eine Genehmigung und Prüfung ihres Falles durch die Krankenkasse beantragen.
Oder die Fahrt ist aus medizinisch zwingenden Gründen notwendig und es liegt eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität vor, so dass die Nutzung eines Pkw oder öffentlicher Verkehrsmitteln nicht möglich ist.
Das trifft zu auf Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) haben oder die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 vorliegt. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung durch sowohl somatische als auch kognitive Ursachen ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. Für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme hatten sowie seit dem 1. Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind, bedarf es keiner gesonderten Feststellung einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung.
Patienten und Patientinnen, die dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt, aber nicht Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind, haben die Möglichkeiten der Gleichstellung nach der Überprüfung des Einzelfalls durch die Krankenkasse.
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