Guten Tag,
folgende Situation: Die Kosten für die Gartenpflege sind im Vergleich zum Vorjahr drastisch gestiegen. Der Vermieter
begründet dies damit, dass ein neuer Rasen angelegt wurde sowie Pflanzen ersetzt wurden. Das ist auch tatsächlich der Fall gewesen. Der Grund dafür ist aus meiner Sicht jedoch, dass durch Bauarbeiten am Haus der Rasen zerstört wurde. Die Baumaschinen und Bauarbeiter haben über mehrere Wochen im Garten gearbeitet. Am Ende sah es dann wie eine Mondlandschaft aus. Bei den Bauarbeiten wurde die Kellerwand freigelegt, und die Pflanzen musste dem selbstverständlich weichen.
Der Vermieter argumentiert jetzt aber, dass auch schon vor dem Beginn der Bauarbeiten fest stand, dass der Rasen ausgetauscht werden würde, weil er schlecht gepflegt und bewässert wurde. Das ist aus meiner Sicht eine klare Falschdarstellung.
Wie ist hier die Rechtslage und wie würden Sie vorgehen?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,
M
Vermieter will Kosten die durch Bauarbeiten entstanden sind als Gartenpflege umlegen
Fragen zur Miete?
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Betriebskostenverordnung § 1 Abs. 1 Satz 1
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Normalerweise ist die Erneuerung von Pflanzen umlegbar.
Aber hier ist es, aus meiner Sicht, eine einmalige Sache. Darum nicht umlegbar.
So auch meine Einschätzung und dementsprechend dem Vermieter übermittelt worden. Dieser wird aber eben darauf bestehen, dass der Ersatz auch so nötig war. Wie eine Blume, die einfach eingegangen ist. Was kann ich also machen wenn der Vermieter auf die Begleichung besteht? Anwalt einschalten? Einfach weniger für die gartenpflege überweisen?
-- Editiert von HayabusaKS am 23.07.2019 20:31
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ZitatWas kann ich also machen wenn der Vermieter auf die Begleichung besteht? :
Die Forderung könnte man ignorieren / zurückweisen. die Beweislast liegt beim Vermieter.
Rein vorsorglich könnte man schon mal Beweise sichern / gesichert haben.
Das Problem ist aber, dass die berechtigten Kosten für die Gartenpflege und die darüber hinausgehenden nicht einzeln ausgewiesen werden.
Was ist denn wenn mich der Vermieter verklagt und ich vor Gericht aufeinmal kein Recht bekomme. Muss ich dann die gesamten gerichtskosten übernehmen?
ZitatDas Problem ist aber, dass die berechtigten Kosten für die Gartenpflege und die darüber hinausgehenden nicht einzeln ausgewiesen werden. :
Das ist dann erst mal das Problem des Vermieters.
Zitatich vor Gericht aufeinmal kein Recht bekomme. Muss ich dann die gesamten gerichtskosten übernehmen? :
Der Verlierer zahlt die Zeche.
Zitat:ZitatDas Problem ist aber, dass die berechtigten Kosten für die Gartenpflege und die darüber hinausgehenden nicht einzeln ausgewiesen werden. :
Das ist dann erst mal das Problem des Vermieters.
Welch ein Unsinn...
Der Mieter wird seine Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung substantiiert begründen müssen. Dazu wird i.d.R. eine Belegeinsicht erforderlich sein.
Zitat:Das Problem ist aber, dass die berechtigten Kosten für die Gartenpflege und die darüber hinausgehenden nicht einzeln ausgewiesen werden.
Nach einer Belegeinsicht weiß der Mieter aber, welche Kosten gerechtfertigt sind und welche nicht. Er zahlt dann nur den gerechtfertigten Anteil.
Guten Tag zusammen,
ich habe die Belege nun erhalten. Es handelt sich um insgesamt zwei. Das Problem ist, dass hier überwiegend nur Personalkosten aufgeführt werden. Es wird somit nicht klar, welche Leistungen konkret erbracht wurden. Der eine Beleg bezieht sich auf Personalkosten, die über drei Tage erbracht wurden. Ich gehe davon aus, dass dies die Bauarbeiten umfasst, die m.E. nicht umlegbar sind. Ich habe im Internet gelesen, dass ich so oder so erstmal unter Vorbehalt zahlen muss. Was aber dann? Zum einen ist noch immer nicht ganz klar, welches gerechtfertigte und welches ungerechtfertigte Kosten sind. Zum anderen gehe ich davon aus, dass der Vermieter sich stur stellen wird und auf eine Zahlungsaufforderung meinerseits nicht reagieren wird. Da ich bei meiner Rechtsschutzversicherung aber eine Selbstbeteiligung zahlen muss, würde es für mich auf ein Nullsummenspiel hinauslaufen, wenn ich einen Anwalt konsultiere. Wie würdet Ihr vorgehen?
Siehe #3 und #5.
Umlagefähig ist die laufende Gartenpflege - pflegen und erhalten kann man nur, was schon vorhanden ist. Zu den Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen gehören auch die normalen Ersatzpflanzungen, die üblicherweise von Zeit zu Zeit anfallen.ZitatZum einen ist noch immer nicht ganz klar, welches gerechtfertigte und welches ungerechtfertigte Kosten sind :
Nicht umlagefähig sind jedoch Ersatzpflanzungen für alles, was erst durch die Bauarbeiten zerstört wurde.
Zur Abgrenzung z.B.
https://www.iww.de/mk/archiv/gartenpflege-grenzen-der-umlagefaehigkeit-und-abwaelzung-f16897
https://www.vermietet.de/betriebskosten-gartenpflege
Ob der Rasen erst durch die Baumaßnahmen erneuerungsbedürftig wurde oder ob er es schon vorher war, kannst du am besten einschätzen (und hoffentlich durch Fotos belegen). Ist dein Vermieter anderer Ansicht, dann muss darüber halt erforderlichenfalls ein Gericht entscheiden - und derjenige, der falsch lag, der hat dann zusätzlichen noch die Kosten der Entscheidung zu tragen.
Das ist so verkürzt nicht richtig.ZitatIch habe im Internet gelesen, dass ich so oder so erstmal unter Vorbehalt zahlen muss :
Die unstrittigen Kosten sind fällig - die sind zu bezahlen.
Bei den strittigen Kosten stellt sich das ggf erst nach dem Gerichtsentscheid heraus.
Solange der Vermieter bei strittigen Kosten aber auf eine berechtigte Einwendung nicht entsprechend reagiert, sind die aber auch nicht fällig.
Ich würde die unstrittigen Kosten bezahlen (es ist ja schließlich im eigenen Interesse, den Streitwert nicht unnötig zu erhöhen).
Bei den strittigen Kosten z.B. nur die Gartenpflegekosten wie sie in der letzten Abrechnung angefallen waren bezahlen.
Und wegen der Mehrkosten einwenden (beweisbar!), dass die übermittelten Rechnungen leider nur Gesamtstunden enthalten und keinen Aufschluss darüber geben, ob es sich hier um umlagefähige "laufende Gartenpflegekosten" handelt oder ob diese (evtl. auch ein Teilbetrag davon) "Bauarbeiten sowie Garten-Wiederherstellungskosten, die erst durch die Bauarbeiten erforderlich gemacht wurden" betreffen. Dass die tatsächlich umlagefähigen laufenden Gartenpflegekosten aus diesen Rechnungen natürlich umgehend nachbezahlt werden, sobald der Vermieter hier seinen Beitrag zur Klärung/Aufklärung nachgereicht hat.
Daß (Garten)Baufirmen keine derartige Abgrenzung vornehmen ist völlig normal. Solche Detailfragen bei der Betriebskostenabrechnung sind schließlich nicht deren Metier. Manchmal gibt es zu Rechnungen auch Leistungsnachweise/Stundenaufstellungen - manchmal sogar mit aufgeführten Einzeltätigkeiten. Letztendlich muss erforderlichenfalls der Vermieter die eingestellten Kosten/damit abgerechneten Leistungen eben entsprechend aufteilen/aufschlüsseln und erklären.
Wenn du dann immer noch anderer Ansicht bist, dann musst du eben entscheiden, ob du dich etwas in Richtung Vermieteransicht bewegst oder ob du lieber das Risiko eingehen möchtest, einen Richter entscheiden zu lassen.
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