Unfall an Ampel

24. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)
Unfall an Ampel

Mr. X fährt hinter einem LKW in eine Kreuzung ein.
Ein von links kommender PKW erfasst Mr. X Wagen hinten links und es entsteht bei beiden Fahrzeugen ein kleinerer Blechschaden.

Die Polizei wird hinzugezogen.

Vorwurf: Mr. X soll (wie auch der LKW vor ihm) bei orange-rot in die Kreuzung eingefahren sein.

Mr. X kann das leider weder entkräften noch bestätigen. Zeugen (Lkw Fahrer bzw. Fahrzeuglenker hinter ihm sind weg und somit nicht befragbar).

Lohnt sich da ein Anwalt? Steht ja als Schuldfrage ein Bußgeld, Punkt(e) und Fahrverbot im Raum.

Was schreibt man der Versicherung von X (der ja weder bestätigen noch widerlegen kann, dass er bei Rot gefahren ist).

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Mthe0):
Mr. X kann das leider weder entkräften noch bestätigen
Wie bitte??? Du fährst über eine Ampel und schaust nicht ob du tatsächlich grün hast? Wenn du das so schreibst, dann gute Nacht. Der Versicherung gegenüber musst du natürlich die Wahrheit schreiben.
Auf der anderen Seite ist es so, dass deiner Beschreibung nach, selbst wenn die Ampel rot oder orange war, ich durchaus eine teilschuld beim Gegner sehe, denn einfach mal blind in eine Kreuzung einzufahren, ohne auf den Verkehr zu achten, ist natürlich auch nicht in Ordnung. So liest sich zumindest deine Schilderung, denn einen LKW kann man schlecht übersehen und dass dahinter noch ein Wagen fährt sollte man dann auch nicht übersehen. Es geht hier schliesslich um den Stop eines Verkehrsflusses und nicht darum, ob man bei rot durch den Verkehrsfluss einer grünen Ampel durchfährt. Deiner Schilderung nach war es ja so, dass der Verkehrsfluss deiner Spur noch nicht zum erliegen kam und der Gegner, trotz grün, einfach in den sich noch bewegenden Verkehr deiner Spur eingefahren ist. Er muss also eigentlich der erste an der Ampel gewesen sein und hätte auch den Verkehrsfluss beobachten müssen. So gesehen müsste er eigentlich sogar die Hauptschuld tragen.

-- Editiert von -Laie- am 24.07.2019 09:36

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#2
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Mr. X ist nicht der Foren-Schreiberling!

Der Schilderung nach ist Mr. X halt dem Lkw "nachgefahren" und er kann nicht beschwören, ob es noch grün oder eben orange-rot war.

Den Vorwurf der Polizei "Rotlichtverstoß" kann man ja leider nicht entkräften...

Lohnt es sich da auf die Barrikaden zu gehen oder gibt man seine (Teil) schuld zu?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Mthe0):
Den Vorwurf der Polizei "Rotlichtverstoß" kann man ja leider nicht entkräften...
Andersrum, dieser Vorwurf muss dem Mr.X nachgewiesen werden. Kann die Polizei oder der Unfallgegner das?

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Mthe0):
Lohnt es sich da auf die Barrikaden zu gehen oder gibt man seine (Teil) schuld zu?


Das ist am Ende eine rein finanzielle Frage:
So wie Mr. X das ganze schildert, wäre es vermutlich nicht verkehrt, wenn Mr. X einen Anwalt einschaltet. Das kostet Mr. X erst einmal Geld. Das Geld bekäme er wieder, wenn er eine 0% Schuld bekommt. Das Geld bekäme er teilweise wieder, wenn er eine Teilschuld bekommt. Ist der Schaden jetzt eher gering, sind bspw. zwei "Schrottautos" leicht beschädigt worden, kann es durchaus klug sein, eine Teilschuld und dadurch resultierende Kosten in Kauf zu nehmen um sich des durchaus existierenden Kostenrisikos zu entziehen.

Darüber hinaus steht natürlich noch eine "Strafrechtliche Komponente" (Missachten des Rotlichts) im Raum. Auch hier kann es klug sein dies mit Hilfe eines Anwalts zu entkräften.

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#5
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Die finanzielle Belastung sollte natürlich so gering wie möglich bleiben.

Wie geht man denn da bestenfalls weiter vor?

Die Versicherung hat sich schon gemeldet und möchte natürlich wissen "wer eigentlich Schuld war".
Was antwortet man da?

Von der Polizei wird ja wahrscheinlich noch was kommen, dann kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen?!

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Mthe0):
Was antwortet man da?
Wahrheitsgemäß wie es sich zugetragen hat.

Signatur:

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Mthe0):
Die finanzielle Belastung sollte natürlich so gering wie möglich bleiben.
Die zeitlich begrenzte Abgabe der Fahrerlaubnis ist natürlich günstiger als ein Anwalt; aber sinnvoll?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#8
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Mthe0):
Was antwortet man da?
Wahrheitsgemäß wie es sich zugetragen hat.


Der Fahrer (Mr. X) weiss es ja eben nicht, ob bei der kreuzungseinfahrt hinter dem lkw wirklich schon rot war.

Insofern lässt sich die frage der versicherung nach der schuld nicht beantworten.

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Mthe0):
weiss es ja eben nicht, ob bei der kreuzungseinfahrt hinter dem lkw wirklich schon rot war.
DAS ist wie es sich zugetragen hat.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#10
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Wurde schon der Ampelschaltplan geprüft.?
Ampeln schalten ja nicht auf grün, sobald die andere Ampel rot wird.
Da müssen schon einige Sekunden vergangen sein, dann wäre Orange - Rot ja nicht wirklich eine richtige Aussage,

Entweder war es schon lange rot oder die Ampelschaltung ist in Frage zu stellen.
Nächste Möglichkeit wäre, das es ein LKW mit Anhänger war, der relativ langsam über die Kreuzung gefahren ist.

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#11
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

So, kurzes Update mit neuen Fragen:

Kurz nach dem letzten Beitrag wurde ein Fachanwalt kontaktiert, welcher Anfang September (den von Mr. X) bereitgestellten Kostenvoranschlag an die gegnerische Versicherung mit Fristsetzung bis Mitte September übermittelt hat.

Um es kurz zu halten. Seitdem ist NICHTS, ALSO GAR NICHTS weiter geschehen.

Der Schadensfall wurde vom Gegner mWs weder gemeldet noch hat die Versicherung reagiert.

Anfang November hat Mr. X seinen Anwalt um eine Stellungnahme gebeten und telefonisch vereinbart, dass ein weiteres Schreiben mit erneuter Frist aufgesetzt wird. Bis Ende November hat Mr. X weder eine Kopie dieses vereinbarten Schreibens erhalten noch hat sein eigener Anwalt ihn kontaktiert!

Fragen:
1) ist das der normale Arbeitstrott eines Anwalts oder hat Mr. X da einen SuperSonderSpezialAnwalt?
2) Mr. X möchte in dieser Sache voran kommen bzw. dies abschließen! Kann man der gegnerische Versicherung und deren Versicherungsnehmer irgendwie Feuer unterm A**** machen?
3) Mr. X wollte das beschädigte (und natürlich noch nicht reparierte) Fahrzeug eigentlich im Herbst verkaufen. Darf er das? Muss da erst ein Entscheidung abgewartet werden?
4) Eigentlich möchte Mr. X das mit einem anderen Anwalt zu Ende bringen. Geht das? Vorteile/Nachteile?

Danke schonmal...

-- Editiert von Mthe0 am 12.12.2019 14:07

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#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zu 1) Mr. X sollte seinen Anwalt erneut kontaktieren und nachfragen, was er unternommen hat.

Zu 2) Mr. X sollte seinen Anwalt erneut kontaktieren und nachfragen, was er unternommen hat.

Zu 3) Niemand kann Mr. X verbieten das Auto zu verkaufen. Wurde der Schaden dokumentiert? Gibt es einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten? Warum wurde das Fahrzeug nicht repariert?

Zu 4) Mr. X kann den Anwalt wechseln, so oft er will. Ob das sinnvoll wäre sei dahingestellt. Die daraus resultierenden Mehrkosten hat aber Mr. X in jedem Fall selbst zu tragen. Keine Versicherung wird diese Mehrkosten übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Zu 1 und 2 dachte ich mir!

Mr. X ist etwas enttäuscht. Wenn man Fristen setzt, dann erwarte man eine Reaktion bzw. auch wieder eine Aktion vom Anwalt.
Man ist ja nicht der Kindergärtner/Betreuer vom Anwalt!

Zu 3) Kostenvoranschlag gibt es allerdings ist es natürlich fraglich, ob man einen eigentlich kleinen Lackschaden zu dem Voranschlagspreis machen lässt.

Zu 4) Mr. X Geduld ist eigentlich am Ende aber zu 1+2 sollte ja nochmal nachgehakt werden.

-- Editiert von Mthe0 am 12.12.2019 14:53

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#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Mthe0):
Man ist ja nicht der Kindergärtner/Betreuer vom Anwalt!
Ja, aber auch nicht der einzige Klient. Es kann auch mal ein "cc" vergessen worden, oder ein Brief verloren gegangen sein. Da hilt halt nur Nachfragen bei der Kanzelei.

Zitat (von Mthe0):
Kostenvoranschlag gibt es allerdings ist es natürlich fraglich, ob man einen eigentlich kleinen Lackschaden zu dem Voranschlagspreis machen lässt.
Wie groß ist den der kleine Lacjschaden in €?

Zitat (von Mthe0):
Mr. X Geduld ist eigentlich am Ende aber zu 1+2 sollte ja nochmal nachgehakt werden.
Der Sachverhalt ist ja aber auch nicht ganz einfach. Die Versicherung wird von ihrem Kunden den Sachverhalt wahrscheinlich anders geschildert bekommen haben, wie von Mr. X.

Gibt es denn Neuigkeiten bzgl. Ampel? Gab es einen Bußgeldbescheid?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119661 Beiträge, 39759x hilfreich)

Auch hier die Nachfragen mit einer angemessenen Frist zur Rückantwort versehen und mit Zustellnachweis.

Denn so sichert man sich mögliche Schadenersatzansprüche bzw. kann der Anwalt seine Vergütung verwirken, wenn er nicht korrekt reagiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Lackschaden (ein paar Kratzer) wird von der Fachwerkstatt auf 2.200€ angesetzt.

Cc Vergessen und nicht einziger Klient wäre eine Möglichkeit aber NULL Reaktion/Aktion des Anwalts 12 Wochen nach verstreichen der von ihm selbst gesetzten Frist grenzt meines Erachtens an Arbeitsverweigerung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Mr. X hat seinen Anwalt per Einschreiben um den aktuellen Stand zu Aktenzeichen XY und die Übermittlung der Schreiben an die gegnerische Versicherung bis Datum (4 Wochen nach Zugang der Sendung) gebeten.

Stay tuned!

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