Erschöpfungsgrundsatz im selektiven Vertriebssystem

25. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
bratschenkiwi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Erschöpfungsgrundsatz im selektiven Vertriebssystem

Moin allerseits,

ich kämpfe schon etwas länger mit dieser Fragestellung.
Nachdem ich mein Gewerbe "Einzelhandel, auch online" angemeldet habe, ersteigerte ich von Privatpersonen neue, unbenutzte Ware. So auch bei ebay-Kleinanzeigen; später bin ich auch übergegangen, z.B. auf amazon.es stark reduzierte Ware zu kaufen. Es handelt sich hier um verschiedene hochwertige Küchenutensilien von Marken.

All diese Ware habe ich zum Verkauf auf ebay und amazon, sowie auf meinem Onlineshop angeboten.
Dann kam ein Schreiben von der Kanzlei einer großen Firma der Produkte, mit der Frage, woher ich meine Waren beziehe und dass ohne ausdrückliche Genehmigung dieser Firma der Weiterverkauf untersagt ist, da dadurch Waren ohne die Zustimmung des Markeninhabers in den EU-Raum gelangt.

Das würde ich auch verstehen, wenn ich die Ware außerhalb der EU gekauft hätte, bzw. die Produkte kein EU-Label haben, tun diese jedoch.
Ich habe dem Unternehmen eine ausführliche Anfrage geschickt, Vertriebspartner zu werden, bzw. die Lizenz zum Verkauf, leider auch nach mehrmaliger Rückfrage bekomme ich nur die Antwort, dass dies noch in Prüfung ist.

Mittlerweile flatterte dann bereits eine Abmahnung rein, dumm von mir, ich hatte die Wort-Bild-Marke auf meiner Webseite implementiert, natürlich ohne mein Wissen, dass dies schon eine Markenrechtsverletzung ist.
Selbst bei diesem Schriftverkehr wurde noch betont, dass ich auf keinen Fall Ware verkaufen darf.

Lange Rede, lange Story, MEINE FRAGE:

Darf ich jetzt deren Ware verkaufen oder nicht? Dadurch, dass ich die Ware von Privatpersonen sowie europäischen Seiten wie amazon erworben habe, das sogar im Endkundenhandel, ist die Ware doch schon erschöpft, wie kann mir das Unternehmen den Weiterverkauf trotzdem verbieten?

Ich würde mich über eure Meinung sehr freuen, da auch Anwälte diese Frage sehr unterschiedlich beantwortet haben.

Vielen Dank im Vorraus!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bratschenkiwi):
ch hatte die Wort-Bild-Marke auf meiner Webseite implementiert, natürlich ohne mein Wissen, dass dies schon eine Markenrechtsverletzung ist.

Es kann eine sein oder auch nicht. Da kommt es auf die Details an, wie genau das gemacht wurde.



Zitat (von bratschenkiwi):
bzw. die Produkte kein EU-Label haben,

Was soll denn dieses "EU-Label" sein?



Insgesamt sollte man sich aufgrund der existenziellen Bedeutung hier an einen Fachanwalt wenden und sich nicht auf Meinungen von juristisch interessierten Laien verlassen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bratschenkiwi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
nun


Moin, sorry mit dem EU-Label meinte ich, dass auf den Produktverpackungen ein Hinweis vom Hersteller angebracht ist, dass dies Ware für den Vertrieb in der EU ist.

Mit verschiedenen Rechtsanwälten bin ich bereits in Kontakt, ich versuche noch hier ein paar Ideen zu sammeln, da die Meinung da eben ziemlich außereinander geht.

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#3
 Von 
bratschenkiwi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

#push, jemand noch Gedanken dazu? :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bratschenkiwi):
dass auf den Produktverpackungen ein Hinweis vom Hersteller angebracht ist, dass dies Ware für den Vertrieb in der EU ist.

Wurde die Ware auch rechtskonform in der EU in Verkehr gebracht? Nur weil das Label drauf ist, bedeutet das noch lange nicht, das die Ware in der EU in Verkehr gebracht wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bratschenkiwi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bratschenkiwi):
dass auf den Produktverpackungen ein Hinweis vom Hersteller angebracht ist, dass dies Ware für den Vertrieb in der EU ist.

Wurde die Ware auch rechtskonform in der EU in Verkehr gebracht? Nur weil das Label drauf ist, bedeutet das noch lange nicht, das die Ware in der EU in Verkehr gebracht wurde.


Hmm, ich denke mal schon, da ich ja von privat gekauft habe, sprich, bereits vom Endkunden. Dann muss die Ware ja zwangsläufig bereits irgendwie an den Privatmann gekommen sein .

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Darf ich jetzt deren Ware verkaufen oder nicht? Dadurch, dass ich die Ware von Privatpersonen sowie europäischen Seiten wie amazon erworben habe, das sogar im Endkundenhandel, ist die Ware doch schon erschöpft, wie kann mir das Unternehmen den Weiterverkauf trotzdem verbieten?


Weil du gewerblich handelst. Und als gewerblicher Händler mit neuer Ware auftrittst. Und der Hersteller selber entscheiden möchte, wer seine Waren verkauft.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Weil du gewerblich handelst. Und als gewerblicher Händler mit neuer Ware auftrittst. Und der Hersteller selber entscheiden möchte, wer seine Waren verkauft.

Signatur:


Bzw. wird es so sein, dass der Hersteller Dumping-Preise vermeiden will. Der Privatmann, der seinen Fehlkauf oder das falsche Geschenk bei Ebay verramscht, der darf das. Wenn Du quasi dann als gewerblicher Händler Neuware unter dem "Marktpreis" verkaufst, dann werden die anderen Handelspartner des Herstellers sauer und fragen, den, warum er das zulässt...... -> und der reagiert dann.....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bratschenkiwi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Zitat (von cirius32832):
Weil du gewerblich handelst. Und als gewerblicher Händler mit neuer Ware auftrittst. Und der Hersteller selber entscheiden möchte, wer seine Waren verkauft.

Signatur:


Bzw. wird es so sein, dass der Hersteller Dumping-Preise vermeiden will. Der Privatmann, der seinen Fehlkauf oder das falsche Geschenk bei Ebay verramscht, der darf das. Wenn Du quasi dann als gewerblicher Händler Neuware unter dem "Marktpreis" verkaufst, dann werden die anderen Handelspartner des Herstellers sauer und fragen, den, warum er das zulässt...... -> und der reagiert dann.....


Kämpfe immer noch mit dem Problem. Nichtsdestotrotz ist doch diese Ware, die ausschließlich privat gekauft wurde, erschöpft, oder unter den Vorraussetzungen eines selektiven Vertriebssystems, nicht?

Ich habe diesen Artikel gefunden, diesen interpretiere ich so, dass ich das darf.

https://www.it-recht-kanzlei.de/Au%C3%9Fenseiteranspruch-Aufnahme-Selektiv-Vertriebssystem.html#abschnitt_23

Trotzdem sagt mein RA, dass der Markeninhaber mir den Verkauf trotzdem untersagen kann, da er ein selektives Vertriebssystem hat. Ich bin nicht Teil dieses Systems, daher ein Außenseiter. Trotzdem darf ich doch die Ware verkaufen?
Der Hersteller kann schließlich mit mir einen Vertriebsvertrag machen, der dann auch bestimmt, zu welchen Konditionen ich die Artikel verkaufen darf?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von bratschenkiwi):
Der Hersteller kann schließlich mit mir einen Vertriebsvertrag machen, der dann auch bestimmt, zu welchen Konditionen ich die Artikel verkaufen darf?


Das kann er sicherlich, aber nicht auf dem Weg, dass Du diese billig bei Privatpersonen kaufst und dann als Neuware unter der UVP, bzw. dem vorgegebenen Preisrahmen des Herstellers verkaufst und genau das wird das Problem bei der Geschichte sein.

Vermutlich bist Du aufgefallen, da Du "Neuware" deutlich unter dem aktuellen Marktpreisen verkaufst und das ist den anderen Händlern sauer aufgestoßen und die haben reagiert.

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