Kein Übergabeprotokoll - Mängel geltend machen?

5. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Kein Übergabeprotokoll - Mängel geltend machen?

Bei Einzug gab es kein Übergabeprotokoll. VM hat Schlüssel nicht mal selbst übergeben, sondern durch Bekannten. VM weiß daher nicht mal, wie Wohnung bei Einzug des Mieters aussah, kann nur Aussage des Vormieters (Verwandt) vorweisen.
Bei Auszug ging VM durch die Wohnung, unterschrieb danach ein vom Mieter angefertigtes Schriftstück über Zählerstände und dass die Miete anteilig für die Tage direkt nach der Schlüsselübergabe überwiesen wird. Mieter brachte einen Zeugen mit zur Übergabe, dieser unterschrieb ebenfalls.
Kann der VM danach noch irgendwelche Mängel geltend machen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von arizonarobbins):
Kann der VM danach noch irgendwelche Mängel geltend machen?

Klar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von arizonarobbins):
Kann der VM danach noch irgendwelche Mängel geltend machen?
Ja

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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