Darf ich die Heizungsrechnung in die miete verlegen

6. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
sinderella
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf ich die Heizungsrechnung in die miete verlegen

Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe eine Heizung reparieren lassen und die Kosten für die zwei Pumpen kosten ungefähr 650 € oder ein bisschen mehr die Rechnung bekomme ich erst noch. Jetzt meine Frage

Kann ich d Heizungskosten in die Miete mit einbeziehen? Also in den Nebenkostenabrechnung? .

Vielen Dank für eure Infos



Sinderella

-- Editiert von Moderator am 06.08.2019 09:20

-- Thema wurde verschoben am 06.08.2019 09:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Nein.

Die Kosten können aber bei der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Nein. Reparaturen gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters.

Lediglich die Wartungskosten sind umlegbar.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

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