Wasserzähler geeicht bis 1995

6. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kukuck123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Wasserzähler geeicht bis 1995

Ich habe das nächste Problem :(

Wir haben eine überdurchschnittlich hohe Wasserrechnung erhalten vom Nachbarn, der die NK Abrechnung für den VM macht.

2018 sollen wir um die 150kubik verbraucht haben. Im Vorjahr waren es 60.

An unserer Situation hat sich nichts geändert, wir duschen bzw verbrauchen Wasser immer noch wie die Jahre zuvor.

Ich habe nach gründen gegoogelt um irgendwie erklären zu können, wie das zustande kommt. Ich bin auf die Eichung des wasserzählers gestoßen und habe den eben kontrolliert. Er ist Geeicht bis 1995.

Joa. Jetzt stehe ich hier.

Ich sollte dem Vm vermutlich melden, dass der ( kaltwasserzähler) nicht mehr zu gebrauchen ist?

Warum haben die bisherigen Installateure nie etwas davon erwähnt? Übersehen?

Ich kann nicht so recht glauben, dass mein Nachbar der die Abrechnungen macht oder sonst wer nichts davon wusste.

Wie ist die Wasserrechnung nun zu werten? Was sollte ich dringend tun? Was lassen?

Vielleicht hat jemand irgendeinen Tipp für mich! :/

Lg

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Lg

Zitat (von Kukuck123):
Vielleicht hat jemand irgendeinen Tipp für mich! :/

Dass der Wasserzähler längst überfällig ist, steht außer Frage. Die Ursache für diese abnorme "Verbrauchssteigerung" ist das aber eher nicht. Alte WZ neigen eher dazu weniger anzuzeigen und nicht exorbitant mehr - ausgeschlossen ist es jedoch auch nicht.

Bei derartigen "Verbrauchsänderungen" sind nicht selten Ablese- oder Übertragunsfehler die Ursache. Du solltest auch prüfen, ob der Zähler steht, wenn Du der Meinung bist kein Wasser würde verbraucht. Eine defekte Toilettenspülung kann erstaunlich verbrauchsfördernd sein.
Wie ist der Verbrauch vom Ablesetag bis jetzt - auch wieder viel zu hoch? Je nach Ausführung der Anzeige, könnte man auch mal einen 10l Eimer mit Wasser füllen - sind jetzt 25 Liter mehr auf der Uhr?

Wie hat sich der Verbrauch des Hauptzählers entwickelt? Findet sich hier dieser Mehrverbrauch ebenfalls?
Gab es Umbauten oder Renovierungen, bei denen evtl. die Ursache liegen könnte?

Obige Punkte lassen sich relativ leicht klären. Danach ist man klüger. Gefühlte 90 cbm versickern - außer in einer Außenleitung - nicht unbemerkt.

VG
Roland

Nachtrag: natürlich tut ein neuer Zähler dort not, wo die Eichfrist abgelaufen ist.


-- Editiert von Roland-S am 06.08.2019 16:59

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Da die Ablesewerte nicht geeichter Zähler in Nebenkostenabrechnungen nicht verwendet werden dürfen (§ 25 EichG) muss der Wert geschätzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kukuck123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Danieder eure antworten.

Wir werden heute mal die Liste von Roland abarbeiten! :)

Also der Zähler steht still, wenn nichts verbraucht wird. Das habe ich überprüft. Ich habe mal 10l laufen lassen, hatte eine Differenz von 0,5L. Find ich jetzt eigtl „normal"?

Den hauptzähler habe ich noch nicht eingesehen. Der sitzt im Nachbar Gebäude und ich muss erstmal den Nachbar erwischen. Ich habe allerdings auch keine Zahlen von ihm.

Wir wohnen mit 3 Parteien, es sind 4 Wohnungen. Die Nachbarn über mir haben 2 Wohnungen gemietet. Die erste im DG nutzen sie selbst, die im 1.OG nutzen Sie als Arbeitszimmer und Gästezimmer. Das Haus besteht aus alt und Neubau. Zusammengeflickt. Ganz kurios.

Wie schätzt man den Verbrauch denn? Wasser haben wir ja definitiv verbraucht, das steht außer frage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Kukuck123):
Wie schätzt man den Verbrauch denn?


Anhand der Vorjahreswerte (je mehr Jahre desto einfacher wird es), oder eben den Verbrauch "rückwärts" ermitteln, also Hauptzähler vs. Summen der Zwischenzähler.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
oder eben den Verbrauch "rückwärts" ermitteln, also Hauptzähler vs. Summen der Zwischenzähler.


Das ist ebenfalls nicht zulässig

Zitat:
Anhand der Vorjahreswerte (je mehr Jahre desto einfacher wird es),


Genau und dann bleibt der Vermieter auf den Kosten für die Differenz von 90m³ sitzen. Da hat er wohl letztlich am falschen Ende gespart, zumal er die Kosten für einen neuen geeichten Zähler auf den Mieter hätte umlegen können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kukuck123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

So.

Also, wir haben nochmals 25L abgezwackt. Angezeigt wurden 25,5L. Alles top.

Hauptzählerstand haben wir, allerdings nutzt der uns nichts. In den Vorjahren hat der Nachbar diesen nämlich nicht aufgeschrieben. Also haben wir keine Möglichkeit zu vergleichen. Außerdem existiert ja noch Nachbar Nummer drei dessen werte komplett unbekannt sind.

Weiter, am 17.6. hat der Nachbar eine Zwischenablesung gemacht. Wir sollen von 15.12.18 bis 17.6.19 ganze 84 Kubik verbraucht haben.

Die Zahl haben wir schriftlich vorliegen. Eben habe ich wieder abgelesen und es kam eine Differenz bis heute von 12 Kubik raus.

Sprich, in 181 Tagen haben wir 84kubik verbraucht, jetzt in 52tagen haben wir 12kubik verbraucht.

Ich hoffe ihr könnt mir folgen.

Das haut nicht hin. Vorne und hinten nicht.

Wir sind nun wirklich ALLES abgegangen, jedem Rohr hinterher, alles dicht alles super. Und auch hatten wir keinen Mehrverbrauch ect.

ICH habe eine Vermutung. Die Wohnung über mir, hing ursprünglich an einem Zähler. ICH vermute also, die Wohnung über mir die als arbeits und feriendomizil der Familie genutzt wird, nutzt mein Wasser mit.

Wie ich darauf komme? Durch aussagen der Mieterin selbst! Sie erwähnte mir gegenüber mal, dass sie das Baden für sich entdeckt habe und dies in der zweiten Wohnung regelmäßig tut, da sie oben im DG nur eine Dusche haben. Ebenso war letztes Jahr sehr oft ihre Familie zu Besuch, die sich in der Wohnung aufhielten. Es ist sogar logisch, im Sommer badet man nicht also ist der Verbrauch an Badewannen niedriger. Natürlich war der in der Winterzeit höher.

Leider komme ich nicht in diese Wohnung, um dies zu überprüfen und die Nachbarn streiten natürlich entsprechendes ab und möchten auch nichts demonstrieren zur Kontrolle, was mich NOCH hellhöriger werden lässt! Einmal klospülung drücken würde doch reichen!

Die beiden haben wissentlich!!!! Bis Anfang des Jahres ihre Kühltruhe im Keller über meinen Zähler laufen lassen! Ich wiederhole, die wussten das! Ich nicht. Das Haus ist absolut katastrophal verkabelt und vernetzt. Raus kam dies erst, als ich nachforschte, warum meine Stromrechnung so markant ******* hoch ist. Also beauftragte ich einen Elektriker.

Ich bin sauer und hilflos zugleich.

Ich gehe jetzt erstmal meine Lunge teeren und trinke einen Kaffee und dann muss ich grübeln, wie ich das heraus finden kann.

Ebenso kommt nachher vielleicht noch ein Bekannter der Gas Wasser Installateur ist und sich das ganze ansieht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kukuck123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Wir sitzen jetzt hier auf Lauer, wenn einer von denen dort auf Klo geht oder so, dass wir direkt zur Wasseruhr springen zur Kontrolle.

Ich werd verrückt hier

Erwachsenen Hausarrest

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Kukuck123):
Die Wohnung über mir, hing ursprünglich an einem Zähler.
Meinst du, sie hängt jetzt an deinem Zähler?
Aber: Warum sollte jemand den Zähler...Wasserzähler kalt/warm irgendwann auf deine Wohnung umbauen?
Und:
Du bist doch der hier, oder?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f557451.html
Wir lesen, dass *Unmengen Wasser * durch den Rohrbruch weggelaufen sind. Alles durchfeuchtet und durchnässt ist.
Ihr wohnt dort zu viert. Voriges Jahr zu dritt. Jetzt mit Baby seit 7 Monaten...Statistisch also durchschnittlicher Wasserverbrauch von 120 l pro Kopf und Tag.
Kannst du selber multiplizieren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kukuck123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja das denke ich wirklich. Weil mir niemand sagen kann und will, wie die Wohnung Wasser abrechnet. Es ist ein Bauchgefühl, entweder stimmt es oder nicht.

Richtig wir haben einen Wasserschaden. Die betreffende Leitung jedoch, ist nicht unsere. Diese gehört Nachbar 3. ( wir waren dann doch beim Anwalt und haben uns beraten lassen. )

Natürlich ist unser Verbrauch gestiegen, das bezweifle ich gar nicht. Aber nicht so exorbitant hoch.


Zitat (von Anami):
Zitat (von Kukuck123):
Die Wohnung über mir, hing ursprünglich an einem Zähler.
Meinst du, sie hängt jetzt an deinem Zähler?
Aber: Warum sollte jemand den Zähler...Wasserzähler kalt/warm irgendwann auf deine Wohnung umbauen?
Und:
Du bist doch der hier, oder?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f557451.html
Wir lesen, dass *Unmengen Wasser * durch den Rohrbruch weggelaufen sind. Alles durchfeuchtet und durchnässt ist.
Ihr wohnt dort zu viert. Voriges Jahr zu dritt. Jetzt mit Baby seit 7 Monaten...Statistisch also durchschnittlicher Wasserverbrauch von 120 l pro Kopf und Tag.
Kannst du selber multiplizieren?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kukuck123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Mir muss mal jemand erklären, wo die 84kubik in 6 Monaten herkommen, wenn danach je Monat und ohne Änderung der Lebensgewohnheiten nur 6 Kubik abgehen.

Auf die Erklärung bin ich gespannt.


Da ich multiplizieren kann, hoffe ich,Sie können das ebenso.

-- Editiert von Kukuck123 am 08.08.2019 17:16

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Kukuck123):
Also, wir haben nochmals 25L abgezwackt. Angezeigt wurden 25,5L. Alles top.
Der Zähler scheint schon mal nicht die Ursache zu sein.


Zitat (von Kukuck123):
Hauptzählerstand haben wir, allerdings nutzt der uns nichts. In den Vorjahren hat der Nachbar diesen nämlich nicht aufgeschrieben.
Aber die Abrechnungen des Versorgers liegen doch vor. So kann man feststellen wie der Verbrauch der Vorjahre war. Und Deine eigenen Abrechnung wirst Du doch auch noch haben.


Zitat (von Kukuck123):
Also haben wir keine Möglichkeit zu vergleichen. Außerdem existiert ja noch Nachbar Nummer drei dessen werte komplett unbekannt sind.
Hat die der "Nachbar" nicht abgerchnet? Hat er keine Unterlagen über die Werte der anderen Wohnungen und der Vorjahreszeiträume?


Zitat (von Kukuck123):
Weiter, am 17.6. hat der Nachbar eine Zwischenablesung gemacht. Wir sollen von 15.12.18 bis 17.6.19 ganze 84 Kubik verbraucht haben.
Das hat also Dein Zähler angezeigt? Dann waren das 85cbm für 181 Tage (=0,467cbm/Tag) was im Rahmen sein kann.


Zitat (von Kukuck123):
Eben habe ich wieder abgelesen und es kam eine Differenz bis heute von 12 Kubik raus.
Entspricht etwa 0,23 cbm/Tag. Gibt es für diese Halbierung eine Erklärung?


Zitat (von Kukuck123):
Wir sind nun wirklich ALLES abgegangen, jedem Rohr hinterher, alles dicht alles super. Und auch hatten wir keinen Mehrverbrauch ect.
Wenn ich nicht völlig daneben liege, hattet Ihr eine Halbierung des Verbrauchs in den letzten 51 Tagen.


Zitat (von Kukuck123):
Leider komme ich nicht in diese Wohnung, um dies zu überprüfen und die Nachbarn streiten natürlich entsprechendes ab und möchten auch nichts demonstrieren zur Kontrolle, was mich NOCH hellhöriger werden lässt! Einmal klospülung drücken würde doch reichen!
Der abrechnende Nachbar sollte euch sagen können (und hoffentlich auch dürfen), was die verdächtige Wohnung an Wasser verbraucht. Das könnte man verproben.
Und wenn man freiwillig die Überprüfung nicht will, musst Du halt bis zum nächsten Wannenbad/Toilettengang warten. Bis dahin würde ich (mehrmals) täglich meinen Zähler fotografieren und mit den Anwesenheiten in der fraglichen Wohnung abgleichen.


Zitat (von Kukuck123):
Die beiden haben wissentlich!!!! Bis Anfang des Jahres ihre Kühltruhe im Keller über meinen Zähler laufen lassen! Ich wiederhole, die wussten das!
Kannst Du das beweisen? Und... ein Beweis für den Wasserschwund ist es nicht.


Zitat (von Kukuck123):
Das Haus ist absolut katastrophal verkabelt und vernetzt. Raus kam dies erst, als ich nachforschte, warum meine Stromrechnung so markant ******* hoch ist. Also beauftragte ich einen Elektriker.
Der hat was gemacht und wer hat ihn bezahlt? Und den verbrauchten Strom hast Du dem Nachbarn in Rechnung gestellt?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kukuck123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Die gesamtabrechnung des Versorgers durfte ich einsehen. Diese bekommt ja der VM.

Anscheinend werden die Zählerstände von Nachbar 1 und uns davon abgezogen, was übrig bleibt zahlt Nachbar 3.

Nachbar 3 ist schwerer alkoholiker und ich freue mich darüber, wenn er mal eine Hose trägt. Ich glaube also nicht, dass er irgendwelche Abrechnungen noch hat oder weiß was wie wo abgerechnet wird.

Für die Halbierung gibt es keine Erklärung. Genau das ist ja der Punkt. Wir haben geduscht wie immer, Wäsche gewaschen sogar noch mehr als sonst ( durch den Wasserschaden verursachte schimmelpilze - ich habe alle Sachen in dem Zimmer durchwgewaschen, waren 8 Waschmaschinen voll. ) wir waren sogar öfter duschen, da Sommer und sehr heiss. Eine poolfüllung war ebenso drin. Deswegen kann ich mir diesen Zählerstand NICHT erklären.

Ja das mit dem Strom konnten wir beweisen. Der VM hat einen Elektriker beauftragt und gezahlt, der dies prüfte und bestätigte. Uns wurde nichts nachgezahlt, wir haben darauf verzichtet, des nachbarschaftsfrieden wegen. Es wurde fachmännisch umgeklemmt. Damit haben ich mich zufrieden gegeben. Natürlich ist das kein Beweis, es ist ja auch nur ein Verdacht, da uns dies schon mal verschwiegen wurde, ist man natürlich misstrauisch.

Ich kann mich ja natürlich auch irren.

Mir ist es nur nicht erklärbar, wie diese Halbierung kommt. Das ist rein rechnerisch und logisch nicht machbar.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120220 Beiträge, 39850x hilfreich)

Habt ihr Sperrventile an den Leitungen die in eure Wohnung führen?

Dann würde ich mir die Mühe machen die einfach mal freitags Abend / Samstags morgens anzudrehen und mit einem Vorhängeschloss zu sichern.

Wenn der Nachbar die Flex auspackt, merkt man ja ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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