Renovierunhgsarbeiten durch Vermieter

6. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rose1123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierunhgsarbeiten durch Vermieter

ich habe meine Wohnung gekündigt und ziehe vorzeitig aus obwohl die Kündigungsfrist noch fast 2 Monate läuft. Nun möchte der Vermieter in dieser Zeit diverse Renovierungsarbeiten in der Wohnung ausführen für die er 2 Wochen Zeit benötigt. Das will er machen damit der neue Mieter neue Böden und ein anderes Bad bekommt.
Frage: muss ich als Mieter dem Vermieter die Wohnung zur Verfügung stellen oder müßte der Vermieter die Wohnung nicht eher übernehmen damit er dann die Arbeiten ausführen kann?
Ich kann ihm doch nicht einfach die Schlüssel übergeben. Ich ziehe über 200 km von der Wohnung weg.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Rose1123):
muss ich als Mieter dem Vermieter die Wohnung zur Verfügung stellen

Nein, muss man nicht.

Entweder er übernimmt die Wohnung früher und erlässt die Miete oder er vermietet später.
Rosinenpicken gibts da nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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