Nebenkosten: Guthaben / Nachzahlung, Mahnbescheid

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Nebenkosten: Guthaben / Nachzahlung, Mahnbescheid

Hallo,

wenn ich die Nebenkostenabrechnung für den Mieter mache schicke ich sie am nächsten, spätestens am übernächsten Tag mit der Post los.

Wenn nun aus einer Nebenkostenabrechnung ein Guthaben entsteht, so überweise ich das Guthaben an den Mieter ca. 14 Tage nach Rechnungsdatum.

Wenn nun aus einer Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung für den Mieter entsteht, so setze ich ein Zahlungsziel (Datum).
Dies liegt zwischen 16 und 18 Tagen nach Rechnungsdatum - jenachdem, ob ein Wochenende/Feiertag o.ä. folgt (dann gebe ich mehr Tage Zeit).


Lt. Mietvertrag heißt es: Abrechnungsbeträge für Betriebskosten sind spätestens 30 Tage nach Zugang der schriftlichen Abrechnung beim Mieter auszugleichen.

Heißt das, dass ICH als Vermieter eigentlich 30 Tage für eine Auszahlung (Guthaben) Zeit habe?
Trotzdem möchte ich das immer relativ rasch vom Tisch, daher zahle ich das dann auch wie o. g. bereits nach ca. 14 Tagen aus.

Oder bedeutet das, dass der Mieter IMMER 30 Tage Zeit hat für eine Nachzahlung?


Da ich bei Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung also eine individuelle Zahlungsfrist setze (ca. 14 Tage s.o.)
gebe ich mir als Vermieter bei Auszahlung also genauso viel/wenig Zeit, wie dem Mieter bei Nachzahlung.

Nun ist meine Frage: wenn eine Nachzahlung durch den Mieter zu leisten ist und ich als "zahlbar bis 5.6." angebe, dann kommt der Mieter doch automatisch ab 6.6. in Verzug, sollte er die NZ nicht geleistet haben, oder?

Bisher habe ich nach Ablauf der Frist immer noch ein paar Tage gewartet und dann eine Mahnung geschrieben - aber bei manchen bringt das nichts.


Daher wäre mein 2. Fragepunkt: Mahnbescheid.

Hier muss ich das Datum der Nebenkostenabrechnung eintragen, oder?
Wie sieht es mit den Mahnungen / Gebühr aus - diese auch eintragen mit Datum und Betrag?
Bei 2 Mahnungen auch 2 x eingeben?
Zinsen 5% (lt. MV steht das auch drin).
Wie lange hat der Mieter dann Zeit bzw. wie lange muss ich ihm dann Zeit geben, bis er die ganzen Kosten an mich gezahlt hat? Werde ich informiert ob der Bescheid dem Mieter zugegangen ist?

Falls ich noch Fragen habe oder noch welche auftauchen, werde ich nochmals schreiben.

Danke schon mal für Antworten.

Janine04



-- Editiert von Janine04 am 07.08.2019 13:41

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Heißt das, dass ICH als Vermieter eigentlich 30 Tage für eine Auszahlung (Guthaben) Zeit habe?


Ja und der Mieter auch.

Zitat:
Nun ist meine Frage: wenn eine Nachzahlung durch den Mieter zu leisten ist und ich als "zahlbar bis 5.6." angebe, dann kommt der Mieter doch automatisch ab 6.6. in Verzug, sollte er die NZ nicht geleistet haben, oder?


Nein, eine vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist gilt vorrangig.

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