Verkehrsunfall mit geliehenem Anhänger

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
M.Ramone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall mit geliehenem Anhänger

Moin moin,

ich bin am Montag mit einem geliehenem Anhänger Rückwärts von unserer Auffahrt runtergefahren und habe dabei ganz leicht ein Auto berührt, das auf der gegenüberliegenden Seite der Straße gestanden hat.

Dummerweise hat der Druck schon ausgereicht, um zwischen Kotflügel und Stoßfänger eine kleine Beule mit Lackabplatzer zu verursachen.

Nachdem das passiert ist, bin ich gleich zum Nachbarn hin und habe den Schaden gemeldet. Die Polizei haben wir nicht gerufen. Da das Zugfahrzeug der Wagen meines Bruders und seiner Frau ist, hat meine Schwägerin bei der Versicherung angefragt, wer denn nun für den Schaden haften muss.

Ihre Versicherung teilte ihr mit, dass die Versicherung der Leihfirma haften müsse. Nach einem Gespräch mit dem Besitzer der Tankstelle, die im Auftrag diese Hänger vermietet, bin ich nun etwas überfragt. Denn der Besitzer der Tanke meinte, dass die Versicherung des Pkw zahlen müsse.

Im Internet finde ich widersprüchliche Informationen. Einerseits wird davon geschrieben, dass seit 2002 beide Versicherungen als Gesamtschuldner auftreten. Andererseits steht geschrieben, dass die Versicherung des Pkw zahlen müsse, wenn der Hänger zum Zeitpunkt des Unfalls am Pkw angekuppelt war.

Wie ist da nun die Sachlage? Für den Schaden werde ich haften. Entweder gebe ich dem jungen Mann das Geld in bar (900-1000€, schlechte Option) oder ich zahle meinem Bruder und seiner Frau die Kosten, die ihnen dann durch die Höherstufung entstehen werden (+Selbstbeteiligung). Dennoch brauche ich da Klarheit.

Sollten die Versicherungen sich diesen Bagatellschaden teilen, würde mein Bruder in der Schadenfreiheitsklasse überhaupt höher gestuft werden? Seine Versicherung müsste dann eigentlich nur um die 350€ zahlen (nach Abzug der Selbstbeteiligung.

Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von M.Ramone):
Andererseits steht geschrieben, dass die Versicherung des Pkw zahlen müsse, wenn der Hänger zum Zeitpunkt des Unfalls am Pkw angekuppelt war.


Das ist richtig.


Zitat (von M.Ramone):
Einerseits wird davon geschrieben, dass seit 2002 beide Versicherungen als Gesamtschuldner auftreten.



Das ist teils richtig. War der Hänger zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Zugfahrzeug verbunden, haftet die
VS des Zugfahrzeuges. Diese wendet sich dann an die VS des Hängers und diese muß den Schaden im Innenverhältnis zur Hälfte tragen.

Die Frage ging bis zum BGH und wurde 2010 entschieden. Az.: IV ZR 279/08


Zitat (von M.Ramone):
Sollten die Versicherungen sich diesen Bagatellschaden teilen, würde mein Bruder in der Schadenfreiheitsklasse überhaupt höher gestuft werden?


Ob der Schaden 300 EUR oder 3000 EUR beträgt, spielt dafür keine Rolle.


Zitat (von M.Ramone):
Seine Versicherung müsste dann eigentlich nur um die 350€ zahlen



Da wird es dann interessant, wenn ihr denn Schaden zurückkauft.
Eigentlich dürfte die VS nach dem Bereicherungsverbot auch nur die regulierte Summe verlangen.

Aber vielleicht meldet sich dazu noch unser User `Lazyboy `, der düfte das vielleicht besser wissen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Was denn für eine Selbstbeteiligung? Diese wäre mir im Falle einer Haftpflicht für PKW neu.

Es stimmt, der Geschädigte kann beide Vers. zusammen, oder eine alleine in Haftung nehmen. Die eine Vers. kann dann ihrerseits der anderen Vers. die Hälfte des Schadens in Regress nehmen.

Insofern, wenn man den Schaden zurückkaufen möchte, würde ich diesen bei der Anhängervers. geltend machen. Die hälfte des Schadens geht dann an die Autovers. Den Betrag kann man dann zurückkaufen.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ist denn der Hänger unbeschädigt?
Da käme dann nämlich eine Selbstbeteiligung oder gar die volle Haftung ins Spiel.

Stefan

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
oder ich zahle meinem Bruder und seiner Frau die Kosten, die ihnen dann durch die Höherstufung entstehen werden


Ist Dir bewusst, dass die Rückstufung auch leicht mehr als 1.000€ kostet, wenn auch über mehrere Jahre verteilt?

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#5
 Von 
M.Ramone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
oder ich zahle meinem Bruder und seiner Frau die Kosten, die ihnen dann durch die Höherstufung entstehen werden


Ist Dir bewusst, dass die Rückstufung auch leicht mehr als 1.000€ kostet, wenn auch über mehrere Jahre verteilt?


Ja, selbstverständlich ist mir das bewusst. Wir hätten da schon nachgerechnet.
Aber es hat sich erledigt. Der Schaden wurde bei der Versicherung des Leihanhängers gemeldet, und die holen sich die Hälfte des Betrages zurück. Der Schaden wird dann bei der Versicherung des Zugfahrzeugs zurück gekauft.

Allen vielen lieben Dank für die Hilfe!

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung! :)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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