Freistellung, Lohn wird einbehalten, Urlaub unbezahlt in Freistellung

9. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)
Freistellung, Lohn wird einbehalten, Urlaub unbezahlt in Freistellung

Hallo,

angenommen es wurden 4 Personen eingestellt, jedoch gab es nur Minusstunden, sodass sämtliche Stunden immer im dritten Monat des Quartals abgearbeitet werden mussten.
Alle 4 Personen wurden gekündigt bzw. haben keine Verlängerung erhalten und wurden deshalb einen Monat vorher freigestellt.
Person A wurde als letzte am 8. des Monats freigestellt, zu diesem Zeitpunkt waren noch immer für die ganze Filiale 80 Stunden zu wenig vorhanden.

Nun kam die letzte Lohnbescheinigung und dort heißt es:

9. - 9. : Urlaub in Freistellung 1,00 Tage
10. - 31. Freistellung Austritt

Darf der Urlaub einfach in die Freistellung eingeschlossen werden sodass dieser nicht bezahlt werden muss ?


Am 31.07. ist der Arbeitsvertrag ausgelaufen, Urlaubsanspruch 19 Tage. Richtig ?


Dann heißt es weiter:

TZ Ausgleich Arbeitszeitkonto -10,77 Stunden

Es sind ja keine Stunden vorhanden gewesen, der Teamleiter hat diese einfach nicht an die Neuen verteilt.

Also 100 Euro Brutto weniger.

Ist das rechtens ?

MfG




-- Editiert von Mona-Mia am 09.08.2019 19:40

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51 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Das Urlaub und Überstunden mit der Freistellung verrechnet werden ist nicht ungewöhnlich und auch grundsätzlich erlaubt.


Ob hier auch, dazu müsste man wissen, ob und was konkret dazu vertraglich vereinbart wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// jedoch gab es nur Minusstunden

Wenn die Minusstunden durch den AG zustande gekommen sind, hat er sie gleichwohl zu bezahlen. Denn es ist Aufgabe des AG, auch Arbeit für die vertraglich vereinbarte AZ zu organisieren. Ebenso wenig geht es an, AN einfach nicht zur Arbeit einzuteilen, was ja auf dasselbe hinausläuft.

Freistellung von der Arbeitspflicht geht auch nur unter Fortzahlung des Lohns. Bei unwiderruflicher Freistellung kann der AG allerdings Urlaub verfügen. Und Urlaub ist bezahlte Freizeit.
Wie viel an Urlaub dir zusteht, ist ohne Angabe der Beschäftigungsdauer nicht zu sagen.

Ansonsten wäre es hilfreich, wenn du nicht für alle sprichst und rechnest, sondern am besten nur für dich - und das mit konkreten Daten und Zahlen.

Für eine Kündigungsschutzklage gibt der Gesetzgeber 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Wegen möglicher Gehaltsforderungen lege ich nahe, den AV zu lesen, ob dort Ausschlussfristen festgelegt sind, und rechtzeitig vors Arbeitsgericht zu gehen.

-- Editiert von blaubär+ am 09.08.2019 22:22

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#3
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank an alle.

Wie lange habe ich denn Zeit vor das Arbeitsgericht zu gehen. Ich habe vor ca. 2 Wochen dies auf meinem Konto gesehen und direkt angemahnt den Rest zu bezahlen. Gestern kam dann ein Brief das keine Zahlungen mehr ausstehen und ich habe die Lohnbescheinigung erhalten. Dort konnte ich dann erstmals sehen was überhaupt wieso abgezogen wurde.

Kündigungsschutzklage kann ich nicht einreichen, da es nur befristete Verträge sind.

Der Vertrag ging vom 15.08.2018-31.07.2019

Da es in diesem Unternehmen auf Grund der anderen 3 "Entlassungen" schon so merkwürdig war, habe ich das mit den Minusstunden als Beweis sogar fotografiert.

MfG



-- Editiert von Mona-Mia am 10.08.2019 13:20

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Wenn es in deinem AV eine Ausschlussklausel gibt - 3 Monat oder 6 - , dann gilt diese.
Wenn es nix dergleichen gibt, gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren.
Am günstigsten wäre es , wenn du alle Minusstunden und -zeiten rekonstruieren könntest, als wann immer man dich nach Hause geschickt hat wegen felhlender Arbeit und dir die Stunden nicht gutgeschrieben hat. Du wirst dich wundern, was sich da zusammenläppert ....

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#5
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Ok, das werde ich machen. Ich wurde ja schon paar Mal einfach wieder nach Hause geschickt vom Teamleiter.
Dann hat der BZL gesehen, dass ich an sämtlichen Feiertagen arbeiten musste, und hat mich nach Hause geschickt und dafür den Teamleiter antanzen lassen.

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#6
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

So, nun habe ich Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und heute kam ein Brief vom Ex-Arbeitgeber mit zwei Lohnbescheinigungen.

Auf dem einem steht:
Rückrechnung Juli 2019
Abrechnungsmonat: August 2019

-13,02 Stunden

Verrechnung im Monat 01.08.2019


Und auf dem anderen steht:

Abrechnungsmonat: Juli 2019

-13,02 Stunden


1. Der Arbeitsvertrag endete im Juli.

2. Jetzt sind es nochmal 22 Euro Brutto weniger. Wollen die jetzt das Geld zurück ?




-- Editiert von Mona-Mia am 30.08.2019 17:12

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#7
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Nächste Woche ist der Gütetermin. Was passiert wenn die das nicht einsehen ?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Mona-Mia):
Was passiert wenn die das nicht einsehen ?

Dann kommt es zu einem Verfahren bei dem dann das Gericht entscheidet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Super, vielen Dank.

Noch eine Frage hätte ich zu den Urlaubstagen.

Mir wurden ja 33 Tage gegeben und diese dann weggenommen, dann waren es nur noch 11 Tage und plötzlich 19.
Den Urlaubsplan hat zuletzt die TL geschrieben, sie und BZL haben mir nachweislich nur 19 Tage gegeben, sieht man auch am Urlaubsplan - nirgendwo meine Schrift.

Nun habe ich gelesen, dass wenn der Vertrag bis Ende Juni läuft man gesetzlich 24 Tage Urlaub bekommt, nach langem Suchen im Arbeitsvertrag habe ich dies auch gefunden.

Ich bekam jedoch nur 19 Tage und der letzte übrige Tag wird ja auch in der Lohnbescheinigung erwähnt.

9. - 9. : Urlaub in Freistellung 1,00 Tage
10. - 31. Freistellung Austritt

Was wird nun mit den restlichen 5 Tagen passieren ? Sie wurden mir ja offiziell nie zugesprochen.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

//// Mir wurden ja 33 Tage gegeben und diese dann weggenommen, dann waren es nur noch 11 Tage und plötzlich 19.

Wundersam. Und zu Haareraufen unpräzise, deine Informationen.
Was ist dein vertraglicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Urlaub?
Beim Ausscheiden steht dir der gesamte Urlaub zu, mindestens der nach BUrlG, das wären die 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. 'Zugesprochen' sind dir die von gesetzes wegen.
Damit ist bloß immer noch unklar, ob dir und woher dir ggf. 33 Tage zustehen könnten.

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#11
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Na, ich sollte doch übernommen werden.

Und dann bekam ich einen Urlaubsschein und oben links wurden 33 eingetragen von der TL und ich sollte die Daten mit Bleistift eingeben und runterrechnen von 33.

Und dann hieß es da der Vertrag ja befristet ist bekomme ich nur 11 Tage.

Also wurde mit Kugelschreiber eine 11 über die 33 gesetzt, meine 11 Urlaubstage eingetragen und der Rest von mir wegradiert.

Dann gab es wohl nochmal ein Gespräch zwischen BZL und TL und dann hieß es nachdem ich meinen Urlaub abgesagt hatte, das ich nach der Rechnung 7 Monate x 2,nochwas 19 Tage habe.

Und da wurde dann ganz fett mit Weißstift über die 11 eine 19 geschrieben und die letzte in Bleistift geschriebene Woche nochmal seitens der TL mit Kugelschreiber geschrieben und alles auf die 19 ausgerechnet sodass 1 Tag übrig blieb.

Da in der anderen Filiale Leute fehlten und ich dort arbeiten musste, konnte ich ja auch den Tag nicht nehmen, geschweige denn 5.

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#12
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Oh, oh, am Montag ist der Gütetermin und jetzt ruft mich die Firma den ganzen Tag an.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Du weißt, dass du in deiner Freizeit für die Firma nicht erreichbar sein musst?!

Ansonsten: Good Luck für Montag. Du solltest gut vorbereitet sein und dein Anliegen kurz und knackig darstellen können. Und lass dich von der gegnerischen Seite nicht verwirren.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Vielen Dank.

Ich gehe nicht ans Telefon, da man dann ja nichts beweisen kann. Soll man mir doch einen Brief schreiben, die hatten doch 2 Monate lang Zeit dafür.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Seit heute kommen die Anrufe vom Ex-Arbeitgeber schon von unterschiedlichen Abteilungen. Hat das was zu sagen ? Hmmm...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Mona-Mia):
Hat das was zu sagen ? Hmmm...
Das kann dir egal sein. Nimm den Gütetermin beim Arbeitsgericht wahr.
Nimm ALLE deine Unterlagen zur Beschäftigung mit. Werden keine Koffer voll sein.

Wahrscheinlich will die Firma dir noch schnell eine ---außergerichtliche-- Einigung anbieten.
Musst du nicht. Brauchst nicht ans Telefon gehen.

Das Ziel des Gütetermins ist eine Einigung, meist ein Vergleich.
Gelingt diese Verhandlung *zur Güte*, wird am Montag das Verfahren beendet... Akte geschlossen, fertig, aus-die Maus.

Mach am Montag dem Gericht konkret und sachlich klar--- was du erreichen willst.
Was die Firma alles gemacht hat, soll der Firmenvertreter erklären, oder das Gericht weiß es längst.

Viel Erfolg!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Ich hatte gerade ein Schreiben vom Arbeitsgericht im Kasten.

Der Beklagte möchte, dass der Termin am Monat nicht stattfindet und zweitens hat man eine neue Lohnbescheinigung erstellt und möchte das Geld anweisen.

In Kopie eine Lohnbescheinigung von Oktober für Juli.

Ich denke man möchte das ich die Klage zurücknehme und ruft mich deshalb an.

Die Lohnbescheinigung wurde angeblich am 25.09. erstellt, aber auf dem Konto ist nichts dergleichen und ich hatte auch keine Lohnbescheinigung im Briefkasten.

Was wenn es am Monat auf dem Konto ist ?

-- Editiert von Mona-Mia am 04.10.2019 13:46

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Mona-Mia):
Ich hatte gerade ein Schreiben vom Arbeitsgericht im Kasten.
Was schreibt das Arbeitsgericht?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

... erhalten Sie anliegenden Schriftsatz vom 01.10.2019 zur Kenntnisnahme.

Mehr nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Was passiert also wenn die am Montag nicht erscheinen ?

Und muss ich dem Schriftsatz schriftlich widersprechen ?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Was passiert also wenn die am Montag nicht erscheinen ? Sie (=Mona-Mia) beantragen ein Versäumnisurteil und gewinnen damit den Prozeß.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Ok, muss ich mir aufschreiben.

Nun habe ich alles nachgerechnet und die komplette Berechnung von denen ist falsch und da wollen die nicht erscheinen. Großartig.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Jetzt nochmal wegen dem Urlaub, wie stehen da die Chancen ?

Bild 1 zeigt den Urlaubsschein, welcher nicht von mir geschrieben wurde sondern von der TL.
Keine einzige Zahl entspricht meiner Handschrift.
Ganz deutlich zu sehen, 19 Tage wurden mir gegeben.
https://www.bilder-upload.eu/bild-e21dcd-1570355506.jpg.html

Bild 2 zeigt die erste fehlerhafte Abrechnung und den laut Arbeitgeber 1 übrigen Urlaubstag, welcher vor der Freistellung (ab 8.) gegeben wurde.
https://www.bilder-upload.eu/bild-cc915a-1570355527.jpg.html

Bild 3 zeigt die zweite fehlerhafte Abrechnung mit noch mehr Minusstunden und den laut Arbeitgeber 1 übrigen Urlaubstag, welcher vor der Freistellung (ab 8.) gegeben wurde.
https://www.bilder-upload.eu/bild-d30957-1570355568.jpg.html

Dann kam meine Klage.

Bild 4 zeigt die vorläufige Berechnung, welche ich gestern per Post bekam, nun mit den geänderten 5 Urlaubstagen, so als hätten diese mir jemals zur Verfügung gestanden.
Die Qualität ist sehr schlecht, ist aber auch winzig auf dem Ausdruck.
https://www.bilder-upload.eu/bild-b114dd-1570355604.jpg.html

Ganz klein sieht man das diese am 25.9. erstellt wurde - in der Anfrage auf Abweisung der Klage steht das der Betrag bereits angewiesen wurde und man deshalb nicht am Montag erscheinen möchte.

Heute ist der 6. und ich habe das Geld nicht auf dem Konto, aber ich glaube in Zeiten von Online-Banking braucht das wohl nicht mehr soooo lange.


-- Editiert von Mona-Mia am 06.10.2019 11:53

-- Editiert von Mona-Mia am 06.10.2019 11:53

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Mona-Mia):
Jetzt nochmal wegen dem Urlaub, wie stehen da die Chancen ?
Das kannst du doch morgen alles dem Richter vorlegen. Du solltest auch den aktuellen Kontoauszug mitnehmen.
Wenn der Richter Fragen hat, wird er dich fragen. Und lass dann das Gericht entscheiden.

Das Gericht hat nicht geschrieben, dass der Gütetermin nicht stattfindet, oder? :???:
Zu deiner Kenntnis kam nur, dass die Beklagte den Termin nicht wahrnimmt.
Deshalb der Hinweis von @muemmel mit dem Antrag auf ein Versäumnisurteil. Morgen im Gericht.

Ich bin nicht sicher, aber evtl. kannst du sogar Kostenerstattung für deinen Fahrtkosten-Aufwand beantragen. Das sollte dann auch die Beklagte zahlen...

der Richter bzw. die Richterin/ die 2 BeisitzerInnen ---Verhandlung in Raum xx, Uhrzeit yy----steht auf dem 1. Schreiben.
die Klägerin Mona-Mia die Beklagte ( Firma)

Viel Erfolg !

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Anami):
der Richter bzw. die Richterin/ die 2 BeisitzerInnen ---Verhandlung in Raum xx,


Morgen findet der Gütetermin statt. Der findet nur vor dem Vorsitzenden statt. Es gibt also nur einen Richter.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Der findet nur vor dem Vorsitzenden statt. Es gibt also nur einen Richter.
Mal so und mal so.
Manchmal sind auch Beisitzer dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Nein, das Gericht hat nichts geschrieben, sondern nur die Papiere des Gegners übersandt.

Die schreiben:

Wir beantragen, den für den 07.10.2019 anberaumten Termin zunächst ruhend zu stellen.

Wir bitten daher um antragsgemäße Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mal so und mal so.
Manchmal sind auch Beisitzer dabei.


Nein. Der Gütetermin ist immer ohne ehrenamtliche Richter (54 ArbGG).

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

So, die Gegenseite war nicht da und deshalb ruht nun alles wie von der Gegenseite gewünscht.

Der Richter konnte zu dem Urlaubsproblem nichts sagen, da er kein Urteil dazu kennt.

Ansonsten soll ich jetzt die Zahlung abwarten und das Arbeitszeugnis anfechten.

-- Editiert von Mona-Mia am 07.10.2019 13:52

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Warum wurde kein Versäumnisurteil beantragt? Hielt das Gericht die Klage für unschlüssig?

0x Hilfreiche Antwort

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