Lebenslanges Hausverbot

11. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb522420-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebenslanges Hausverbot

Hallo! Habe da mal eine Frage? war gestern im Rewe Markt und habe Aprikosen gekauft Weil immer soviele Grüne im Körbchen sind habe ich 2 ausgetauscht .Bin dann zur Kasse und habe sie bezahlt. An der Türe hat mich ein Detektiv oder was auch immer aufgefordert mit ins Büro zu kommen. Bin mit gegangen und man sagte mir das ich gesehen worden bin wie ich das Obst aus getauscht habe. Sie nahmen meine Daten auf und sprachen mir ein lebenslanges Hausverbot aus. Was soll das ? Ich habe doch nichts geklaut? Muß ich das so hinnehmen? Danke für eine Antwort!

-- Editiert von fb522420-86 am 11.08.2019 07:39

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Jeder kann entscheiden wen er als Kunden haben will. Insofern ja du hast das hinzunehmen.
Mit Strafrecht hat das übrigens nichts zu tun,denn Diebstahl wirft man dir ja nicht vor.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120274 Beiträge, 39863x hilfreich)

Zitat (von fb522420-86):
Muß ich das so hinnehmen?

Nein. Denn ein lebenslanges Hausverbot ist für so was unangemessen.
Allerdings müsste man notfalls dagegen klagen.

Da würde ich erst mal vorher die Zentrale anschreiben, ob überhaupt eines vorliegt und falls ja, ob die das aufrecht erhalten wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32247 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von fb522420-86):
Weil immer soviele Grüne im Körbchen sind habe ich 2 ausgetauscht
Hast du das Netz um das Körbchen geöffnet, um die Früchte auszutauschen?

Hast du öfter *Konflikte* in diesem Markt?

btw. Ich mach das bei losem Obst und Gemüse (Kirschen, Birnen, Tomaten usw) auch. Und andere Kunden ebenso. Noch niemals hat da jemand gemosert. Auch bei R*** nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
fb522420-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir war das auch nie der Fall bis gestern.Es war kein Netz daran .Die sind zum aufklappen.Hatte sonst nie Probleme bis gestern.

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#5
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Vermutung: Die Dinger sind abgewogen; Vorwurf des Betruges aufgrund des höheren Gewichts.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3773x hilfreich)

Wenn das Obst offen in einem Schälchen zum Verkauf steht (wie z. B. die Erdbeeren oder Trauben in der Tüte), wird das nach meiner Erfahrung immer an der Kasse gewogen!? Wie ist das bei diesem REWE?

Ich verstehe diesen Vorwurf nicht und empfehle ebenfalls, sich an die Konzernleitung zu wenden, denn lebenslanges Hausverbot scheint mit auch völlig überzogen.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3773x hilfreich)

Klar, ich frage aber wg. der offenen Schälchen/Körbe.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
Jeder kann entscheiden wen er als Kunden haben will. Insofern ja du hast das hinzunehmen.

Das ist schlicht falsch.

Normalerweise darf der jeweilige Inhaber des Hausrechtes ein Hausverbot aussprechen, ohne sich hierfür rechtfertigen zu müssen. Dieses darf auch unbegrenzt ausgesprochen werden.

Anders ist dies jedoch in Geschäftsräumen, die allgemein zugänglich sind. Ein typisches Beispiel sind etwa Supermärkte und Restaurants. Hier muss ein sachlicher Grund für den Ausspruch eines Hausverbotes bestehen. Dieser kommt beispielsweise gegenüber einem Ladendieb in Betracht oder bei anderen Personen, die durch ihr Verhalten den Betriebsablauf beeinträchtigen.
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/wer-darf-ein-hausverbot-erteilen-und-wie-lange-ist-es-gueltig

Hier fehlt es schon von vornherein überhaupt an einem sachlichen Grund für ein Hausverbot.

Man sollte sich zunächst mal an die REWE-Zentrale wenden, und wenn die das nicht rückgängig macht, einen Anwalt einschalten. Der erledigt den Rest.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
Die Regel ist, dass Ware in geschlossenen Schälchen bereits gewogen und bepreist ist.

Was man übrigens immer nachwiegen sollte - denn in sehr vielen Fällen überschreitet das Untergewicht die zulässigen Toleranzen.

(Die sind gesetzlich festgelegt, sowohl für abgepackte Ware als auch für lose Ware in Gebinden. Pilze lose im Körbchen dürfen z.B. maximal 3 Prozent nach unten abweichen - ein 500g-Gebinde muss also mindestens 485g Pilze enthalten. Ich habe schon in verschiedenen Supermärkten die Dinger nachgewogen. Sogenannte "400g-Körbchen" mit Pfifferlingen gingen runter bis 230g... Klarer Fall für die Gewerbeaufsicht.)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Sogenannte "400g-Körbchen" mit Pfifferlingen gingen runter bis 230g... Klarer Fall für die Gewerbeaufsicht.)

Oder den Hausdetektiv, welcher schaut das die Pilze, Aprikosen und anderen Waren nicht einfach "Körbchenhüpfen" veranstalten.
Zitat (von fb522420-86):
.Die sind zum aufklappen.

Die Behälter waren also verschlossen, man hat mindestens zwei davon geöffnet und dann abgewogene Ware angefasst und ausgetauscht. Ich finde zwar ein lebenslanges Hausverbot in so einem Fall eher als harsch aber auf der anderen Seite ist es auch nicht Sinn der Sache, dass am Ende ein paar mehr oder weniger volle Körbchen mit nur B-Waren rum stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120274 Beiträge, 39863x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das ist schlicht falsch.

Nö, das stimmt schon.

Auch wenn man kein Hausverbot willkürlich verhängen darf, kann man immer noch den Vertragsschluss mit dem Kunden verweigern - Kontrahierungszwang gibt es da nämlich keinen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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