Hallo zusammen.
Bis jetzt musste der Krankenkassenbeitrag immer selbst überwiesen werden.
Jetzt hat sich ab 01.07. die Gesetzeslage geändert und er wird von der Versorgungstelle
direkt einbehalten.
Dadurch wurde aber im August ein Betrag zu früh (doppelt) einbehalten. Die Beiträge sind
lt. Gesetz immer erst zum 15. des Folgemonats fällig, also 15.09. für August.
Wie bekomme ich mein Geld zurück, das mir ja dann diesen Monat fehlt?
Habe vorsorglich einen Beitrag bei der KK zurückgebucht. Die wollen jetzt Mahngebühren
von mir haben.
Ich denke anderen Empfängern von Witwenpension wird es diesen Monat genauso ergangen sein.
Kann mir Jemand helfen oder hat schon Erfolgt in diese Angelegenheit gehabt?
Vielen Dank und schöne Grüße.
-- Editiert von Muckel2000 am 12.08.2019 11:34
Krankenkassenbeitrag bei Witwenpension
12. August 2019
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Frage vom 12. August 2019 | 11:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkassenbeitrag bei Witwenpension
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