Krankenkassenbeitrag bei Witwenpension

12. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Muckel2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkassenbeitrag bei Witwenpension

Hallo zusammen.
Bis jetzt musste der Krankenkassenbeitrag immer selbst überwiesen werden.
Jetzt hat sich ab 01.07. die Gesetzeslage geändert und er wird von der Versorgungstelle
direkt einbehalten.
Dadurch wurde aber im August ein Betrag zu früh (doppelt) einbehalten. Die Beiträge sind
lt. Gesetz immer erst zum 15. des Folgemonats fällig, also 15.09. für August.
Wie bekomme ich mein Geld zurück, das mir ja dann diesen Monat fehlt?
Habe vorsorglich einen Beitrag bei der KK zurückgebucht. Die wollen jetzt Mahngebühren
von mir haben.
Ich denke anderen Empfängern von Witwenpension wird es diesen Monat genauso ergangen sein.
Kann mir Jemand helfen oder hat schon Erfolgt in diese Angelegenheit gehabt?
Vielen Dank und schöne Grüße.


-- Editiert von Muckel2000 am 12.08.2019 11:34

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen