Nachbargebäude, nicht fachgerecht erstellt, Wasser dringt in Keller ein.

12. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pepa60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbargebäude, nicht fachgerecht erstellt, Wasser dringt in Keller ein.

Hallo zusammen, folgender Sachverhalt. Vor 20 Jahren wurde mit einem Abstand von 5 cm neben unser Gebäude (5 Parteien-Mietshaus) ein Nachbargebäude erstellt. Unser Gebäude steht schon seit 1955 und wurde damals ordentlich drainiert und mit Bitumen abgedichtet. Seit über 5 jahren dringt nach jedem Starkregen Wasser in unseren Keller ein. Zunächst schob man es auf ein Regenfallrohr, dann auf eine Regenrinne, alles wurde kontrolliert aber ist in Ordnung. Die Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung des Nachbarn laufen ebenso lang. Nun erfahren wir per Zufall, dass im Nachbarhaus auch Wasser im Keller ist. Man baggerte ohne uns zu informieren an der Gebäudefront auf, legte auch unsere Hausecke frei und beschädigte geringfügig die Bitumenabdichtung. Jetzt sieht man, dass der Nachbarkeller weder abgedichtet wurde noch fachgerecht drainiert. Zwischenzeitlich haben wir schon über 20.000 Euro ausgegeben, da wir natürlich die Substanz des Gebäudes erhalten wollen. Die Abdichtung in unserem Keller ist jedoch bei Weitem nicht ausreichend, da schließlich die Ursache nicht behoben wurde. Wir haben jetzt unserer Elementarversicherung den Schaden gemeldet, die uns an die Haftpflicht des Nachbarn verweist. Die Haftpflicht des Nachbarn sagt, dass sie für Baumängel nicht haftet.

Die Hausverwaltung will zwar irgendwann alles aufgraben lassen, hat aber ihrerseits nichts der Versicherung gemeldet. Zwischen unsere Häuser kommt ja Keiner mehr. Der jetzige Besitzer, eine Wohneigentümergemeinschaft, ist Rechtsnachfolger des damaligen Bauherrn. Welche Versicherung ist denn nun zuständig. Wir wollen schließlich nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und endlich die Ursache behoben wissen.

Gruß Pepa60

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9 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ich habe es nicht verstanden. Kommt das Wasser erst seit die Bitumenabdichtung verletzt wurde oder auch schon vorher? Was wurde denn überhaupt nicht fachgerecht erstellt??? Das hast du auch nicht beschrieben. Warum bist du der Meinung, dass die Errichtung des Nachbargebäudes etwas mit dem Wasser in eurem Keller zu tun hat?

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Euer Problem besteht doch darin, den Nachbarbau als Verursacher des Schadens an eurem Haus auszumachen.

Die Beschädigung jetzt bei den Abdichtarbeiten ist klar, aber bei euch trat ja auch schon vorher Wasser ein.
Folgelogisch muss es auch bei eurem Haus eine Schwachstelle geben, die ihr finden und beseitigen müsst.

Den Nachbar könnt ihr nur ins Kostenboot holen, wenn er für den Schaden kausal verantwortlich ist.
Das ergibt sich aber aus deinem Text nicht.

Zitat (von Pepa60):
Die Abdichtung in unserem Keller ist jedoch bei Weitem nicht ausreichend,

Deutet eher darauf hin, dass auch bei euch irgend etwas im Argen liegt.

Berry

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#3
 Von 
Pepa60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere Bitumenschicht wurde erst vor zwei tagen durch das Aufbaggern des nachbars beschädigt und ist nicht die Ursache für den Wasserschaden. Ich sehe das so, dass durch die fehlende Drainage beim Nachbarhaus das Wasser vom Nachbargrundstück nicht weggeleitet wird und sich deshalb an den Kellerwänden von aussen staut. Wir hatten bei der Bauphase des Nachbarn vor 20 Jahren keinen Einfluss darauf, welche Vorkehrungen er trifft, das Wasser auf seinem Gelände abzuleiten. Zwischen unserer Hauswand und seiner Hauswand ließ er im Erdreich einen Spalt von 5 cm. Ob seine Aussenwand zu uns hin überhaupt irgendwie abgedichtet wurde, wissen wir nicht.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Pepa60):
Ich sehe das so, dass durch die fehlende Drainage beim Nachbarhaus das Wasser vom Nachbargrundstück nicht weggeleitet wird und sich deshalb an den Kellerwänden von aussen staut.


Gibt es für Deine Sichtweise auch Ansätze, die diese Sichtweise rechtfertigen? Oder hast Du nur keine andere Erklärung?

Und selbst wenn, so sollte der Druck des Stauwassers nicht so groß sein, dass das Stauwasser eine intakte Dichtschicht durchdringt. Abweichungen davon würde man i.d.R. sehen in Form von großflächiger Pfützenbildung oder ähnlichem.

Zitat (von Pepa60):
Zwischenzeitlich haben wir schon über 20.000 Euro ausgegeben, da wir natürlich die Substanz des Gebäudes erhalten wollen.


20.000 € und das Problem auf eurer Seite ist immer noch nicht behoben?
Habt ihr mal in Richtung Grundwasser prüfen lassen?

Zitat (von Pepa60):
Ob seine Aussenwand zu uns hin überhaupt irgendwie abgedichtet wurde, wissen wir nicht.
Müsst ihr ja auch nicht, denn die Probleme einer unzureichenden Abdichtung seiner Außenwand sind ja nicht eure Probleme.

Berry

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#6
 Von 
Pepa60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Beim Erstellen des Nachbarhauses musste ja unsere Kelleraussenwand komplett freigelegt werden. Auch dabei könnte unsere Abdichtung beschädigt worden sein. Jeder Grundstücksbesitzer ist verpflichtet das Niederschlagswasser so abzuleiten, dass es nicht zum Nachbargrundstück fliesst. Unser Wasser fliesst in das Drainagerohr und das Wasser des Nachbarhauses drückt auf die Kellerwand beider Gebäude und fliesst auch teilweise in unsere Drainage. Natürlich sieht man Pfützen bei Starkregen.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Seit über 5 jahren dringt nach jedem Starkregen Wasser in unseren Keller ein.


An welcher Stelle genau?

Zitat:
Unser Gebäude steht schon seit 1955 und wurde damals ordentlich drainiert und mit Bitumen abgedichtet.


Eine Drainage von 1955 die erstens uralt ist und zweitens nicht dem heutigen Stand enspricht, kann verrottet sein oder zugewachsen oder sonstwie nicht mehr funktionieren nach all den Jahren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Pepa60):
Auch dabei könnte unsere Abdichtung beschädigt worden sein.


Und? Wurde sie beschädigt?

Zitat (von Pepa60):
Jeder Grundstücksbesitzer ist verpflichtet das Niederschlagswasser so abzuleiten, dass es nicht zum Nachbargrundstück fliesst.
Ja, gilt für normales Niederschalgswasser.
Bei Starkregen, von dem Du schreibst, sind oftmals auch die Besten Ableitungen überfordert.

Wir hatten vor Jahren hier einen halben Stadtteil unter Wasser.

Zitat (von Pepa60):
und das Wasser des Nachbarhauses drückt auf die Kellerwand beider Gebäude

und das, obwohl die beiden Häuser nur 5 cm auseinander stehen (und vermutlich die Dächer oben verbunden sind.
Dann wäre es allerdings nur Fließwasser (Rinsale) das bei bereits gesättigtem Erdreich so gut wie keinen Druck aufbauen kann. Passt also nicht so wirklich zusammen.

Dein obiger Gedankengang, dass bei den Arbeiten damals auch Deine Wandabdichtung beschädigt wurde, halte ich für nachvollziehbar. Nur wird es Dir jetzt nichts mehr nutzen, weil Du die Beschädigung wegen der davor hochgezogenen Mauer nicht mehr wirst nachweisen können.

Um den Nachbarn aber zur Übernahme zukünftig entstehender Kosten zu verpflichten, wirst Du ihm schon eine Schuld nachweisen müssen, oder genauer gesagt, ihm ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln (auch durch seine Handwerker) zu lasten Deines Eigentums nachweisen müssen (§ 832 BGB ).

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Pepa60):
Auch dabei könnte unsere Abdichtung beschädigt worden sein
Ja, das könnte damals passiert sein. Dann wäre es vorstellbar, dass ihr im Keller an dieser Stelle feuchte Wände habt. Aber Pfützen? Und erst seit ca 5 Jahren?
Aber: Ganz unabhängig von evtl. Beschädigungen und fehlender Drainage beim Nachbarhaus--- eure Außenabdichtung ist schlappe 64 Jahre alt. Was man heute bituminöse Außenabdichtung nennt, war Mitte der 50er Jahre nicht so etwas. Unbesehen kann ich das behaupten.
Die ist nun wahrscheinlich *fertig*, ebenso wie die Drainage schon länger ihren Dienst nicht mehr tut..
Zitat (von Pepa60):
dass es nicht zum Nachbargrundstück fliesst.
Bei 5 cm Abstand keine leichte Übung. Aber das nachbarliche Sickerwasser könnte doch durchaus über 20 Jahre lang durch eure Drainage mit abgeleitet worden sein. (mindestens im Bereich der Haustrennwand).
Wahrscheinlich ist, dass sich im Laufe der letzten 60 Jahre eure Drainage mal zugesetzt hat---oder habt ihr regelmäßig alle 5 Jahre gespült? Oder alle 10 Jahre? Ist es eine Ringdrainage? Gibts bei eurer ordentlichen Drainage auch Spülschächte? Und aus welchem Material ist eure Drainage? Ist das bekannt?
Zitat (von Pepa60):
Seit über 5 jahren dringt nach jedem Starkregen Wasser in unseren Keller ein.
Wie merkt ihr das? Also WO dringt Wasser ein?

Niederschlagswasser, das der Nachbar nicht ordnungsgemäß ableitet, ist nicht unbedingt drückendes Wasser.
WOHIN entwässert denn eure Drainage?
Zitat (von Pepa60):
Natürlich sieht man Pfützen bei Starkregen.
Im Keller auf dem Kellerfußboden? Euer Kellerfußboden ist noch im Originalzustand ? Schon Beton?
Zitat (von Pepa60):
Ob seine Aussenwand zu uns hin überhaupt irgendwie abgedichtet wurde,
Das geht doch gar nicht.
Zitat (von Pepa60):
Zwischenzeitlich haben wir schon über 20.000 Euro ausgegeben, da wir natürlich die Substanz des Gebäudes erhalten wollen. Die Abdichtung in unserem Keller ist jedoch bei Weitem nicht ausreichend,
Was habt ihr bisher gemacht für 20.000,-

Elementarschaden-Versicherung? WAS habt ihr dort versichert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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