Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde interessieren ob es rechtens ist, wenn Mitarbeiter von uns, eine Vorstellung über unser Unternehmen mit einer Kurzübersicht zu unseren Artikeln (die für das angeworbene Unternehmen interessant sein könnten), an E-Mail-Adressen schicken, die Sie bei einer Recherche im Internet im Impressum gefunden haben? Also ohne Einwilligung. Ich habe hierzu im Netz leider keine gescheite Stellungsnahme gefunden, manchmal ist von einem "berechtigten Interesse" die Rede, das müsste hier ja eigentlich zutreffen, oder nicht? Vielen Dank vorab.
-- Editiert von maduitlER am 12.08.2019 15:12
Unternehmens-Vorstellung an E-Mail-Adressen aus Impressum ohne Einwilligung erlaubt?
12. August 2019
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Frage vom 12. August 2019 | 15:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmens-Vorstellung an E-Mail-Adressen aus Impressum ohne Einwilligung erlaubt?
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#1
Antwort vom 12. August 2019 | 15:19
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Nein.
Berechtigtes Interesse gilt nur beim Telefon.
#2
Antwort vom 12. August 2019 | 17:38
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Nein, dafür bekommt man teure Abmahnungen.
Auch Faxen Whatsup, Facebook oder was auch immer
Xing und LInkl wäre ok, deren Zweck ist das ja Kontakte zu knüpfen. Briefe sind erlaubt.
Was soll den beim "aus Impressum" anders sein als bei dem SPAM der sonst kommt. Die haben die Adressen auch aus dem "Impressum"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. August 2019 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatBerechtigtes Interesse gilt nur beim Telefon. :
Nein es gilt nicht nur beim Telefon.
Allerdings hat die Rechtsprechung bei der Definition vom "berechtigten Interesse" die Zügel angezogen.
Ein "ich möchte mein Zeug verkaufen" reicht nicht mehr ...
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