Mehrere Frage - Hochzeit & Grundstücksteilung, Ehevertrag?

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
rechtsfrage123abc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere Frage - Hochzeit & Grundstücksteilung, Ehevertrag?

Hallo zusammen,

meine Verlobte und ich werden bald heiraten und ein Haus bauen, deshalb gehen uns jetzt natürlich einige Fragen durch den Kopf - erfreulicherweise bin ich jetzt über dieses Forum gestolpert und hoffe doch den ein oder anderen Tip bzw. Denkanstoß zu bekommen. Ich würde einfach Mal kurz die aktuelle Situation und nächste Schritte erklären, sowie die Fragen die sich uns jetzt stellen. Vielen Dank bereits im Voraus für hilfreiche Kommentare, ich hoffe der Post ist in dieser Kategorie einigermaßen gut aufgehoben.

Person A besitzt eine Eigentumswohnung als alleiniger Eigentümer, stellt die kompletten Finanziellen mittel für den kommenden Hausbau zur Verfügung und hat später ein nicht unerhebliches Erbe zu erwarten.

Person B besitzt ein Grundstück in dem derzeit noch 2 weitere Eigentümer eingetragen sind, dieses Grundstück soll vor Baubeginn im März auf 2 der 3 bisherigen Eigentümer aufgeteilt werden und die dritte Person soll gelöscht werden.

Person A und Person B heiraten in 2 Monaten.

Frage 1:
Für uns ist es ok wenn ab dem Zeitpunkt der Hochzeit alles was zusammen erwirtschaftet wird auch zu gleichen teilen unter den Eheleuten aufgeteilt wird, lediglich vom Erbe möchten wir den jeweils anderen ausschließen. Wie ist das am besten zu handeln? Durch einen Ehevertrag? Wie und wo kann man so einen aufsetzen lassen?

Frage 2:
Bezüglich der Grundstücksteilung, wie geht diese von statten und wann ist der Ideale Zeitpunkt dafür? Noch vor Baubeginn, damit die Verältnisse und Haftung klar geregelt sind?

Frage 3:
Person A bringt 100% der Bausumme auf, Person B stellt dann (das bis dahin geteilte Grundstück). Baubeginn ist nach der Hochzeit, Person A hat aber faktisch mit dem Grundstück eigentlich nichts zu tun. Was ist hier die beste Lösung? Soll Person A sich bei der Grundstücksteilung mit einschreiben lassen? Müssen wir gar nichts tun weil der Anspruch auf die finanziellen Mittel die Person A in das Haus auf dem "fremden" Grundstück steckt immer bestehen bleibt?

Wir sind bei diesen 3 Punkten ein wenig ratlos, bzw. was das weitere vorgehen und die richtigen Ansprechpartner anbelangt. Jeder Tip ist für uns Gold wert!

Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Um welches Erben geht es denn? Erbe von den Eltern geht beim Erbenden in das Anfangsvermögen.

Oder geht es um das gegenseitige Erben der Bald-Eheleute?

Das Grundstück würde ich beiden zu gleichen Teilen übertragen. Der Wert des Grundstückes soll in das Anfangsvermögen des B kommen.

edy

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#2
 Von 
rechtsfrage123abc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort. Es geht um das "irgendwann mal" Erbe der Eltern von Person A, das soll nicht unter den Eheleuten aufgeteilt werden.

Ok das heißt Person A und Person B sollen sich beide bei der Grundstücksteilung einschreiben lassen?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Probleme kann es immer geben wenn nur ein Partner Eigentümer des Grundstücks ist.

edy


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#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Erbschaften fallen nicht in den Zugewinn.

Unabhängig davon ist ein Ehevertrag immer eine gute Idee.
Bei potentiell ungleichen Bedingungen, die sich noch verschieben werden, wenn Nachwuchs da ist, lohnt es sich, sich über die Bedingungen im Falle einer Trennung Gedanken zu machen, so lange noch keiner an Trennung denkt.

Dann verschwindet der Ehevertrag im Tresor und wird erst dann wieder rausgeholt, wenn man sich nach langen Ehejahren gemeinsam über Steuerersparnisse und Güterrechtsänderungen Gedanken macht.

Signatur:

Lukas 7,23

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Frage 1:
Für uns ist es ok wenn ab dem Zeitpunkt der Hochzeit alles was zusammen erwirtschaftet wird auch zu gleichen teilen unter den Eheleuten aufgeteilt wird, lediglich vom Erbe möchten wir den jeweils anderen ausschließen. Wie ist das am besten zu handeln? Durch einen Ehevertrag? Wie und wo kann man so einen aufsetzen lassen?


Das entspricht der gesetzlichen Regelung der Zugewinngemeinschaft. Dafür muss man daher gar nichts aufsetzen lassen.

Zitat:
Frage 2:
Bezüglich der Grundstücksteilung, wie geht diese von statten und wann ist der Ideale Zeitpunkt dafür? Noch vor Baubeginn, damit die Verältnisse und Haftung klar geregelt sind?


Die Grundstücksteilung sollte vor Baubeginn erfolgen.

Zitat:
Frage 3:
Person A bringt 100% der Bausumme auf, Person B stellt dann (das bis dahin geteilte Grundstück). Baubeginn ist nach der Hochzeit, Person A hat aber faktisch mit dem Grundstück eigentlich nichts zu tun. Was ist hier die beste Lösung? Soll Person A sich bei der Grundstücksteilung mit einschreiben lassen? Müssen wir gar nichts tun weil der Anspruch auf die finanziellen Mittel die Person A in das Haus auf dem "fremden" Grundstück steckt immer bestehen bleibt?


Das Haus gehört immer demjenigen, dem auch das Grundstück gehört. Es erscheint daher angemessen, dass Beide Ehegatten zu je 1/2 in das Grundstück eingetragen werden. Das sollte allerdings erst nach der Hochzeit passieren, da für die Übertragung des 1/2-Anteil an A ansonsten Schenkungssteuer anfallen kann.

Zitat (von Arcturus):
Unabhängig davon ist ein Ehevertrag immer eine gute Idee.


Naja, wenn man im Ehevertrag ohnehin nur das vereinbaren will, was gesetzlich gilt, dann würde ich das für Geldverschwendung halten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Arcturus):
Erbschaften fallen nicht in den Zugewinn.


Erbschaften werden ins Anfangsvermögen gestellt, Durch die Indexierung ist eine Erbschaft nicht völlig neutral

edy

Signatur:

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durch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Erbschaften werden ins Anfangsvermögen gestellt, Durch die Indexierung ist eine Erbschaft nicht völlig neutral


Das ist jetzt eine Frage der Sichtweise. Der BGH hat entschieden, dass das Anfangsvermögen, sowie Erbschaften und Schenkungen indexiert werden müssen, damit diese Dinge neutral bleiben.

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#8
 Von 
rechtsfrage123abc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten! :)

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