WG Gemeinschaftsräume "verdreckt"

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
WG Gemeinschaftsräume "verdreckt"

Hallo ihr lieben,

Ich wohne in einer zweier WG (das andere Zimmer ist grade frei und da wird ein Nachmieter gesucht). Heute hat mich der Vermieter total angefahren bzgl angeblicher Unordnung in den gemeinschaftsräumen; er zählte folgende Dinge auf:

- meine Schuhe waren nicht im Schuhregal
- der Spiegel war "dreckig" (hab am Morgen ein Spray draufgesprüht und dann vergessen das heute morgen abzuwischen)
-der gelbe Sack der noch nicht voll ist, isr seit zwei Wochen nicht rausgebracht worden
-der Herd war nicht sauber

Er drohte mir sogar mit Kündigung und berief sich darauf, dass im Mietvertrag drin steht es muss regelmäßig sauber gemacht werden.

Ich muss dazu sagen, dass ich jeden Donnerstag einmal alles gründlich sauber mache weil ich Freitag bis Montag nicht da bin. Heute war er drin weil eine mögliche nachmieterin sich das Zimmer anschauen wollte (von seinem Gemecker und seinen Drohungen abgesehen hätte ich es schön gefunden, wenn mir sowas vorher mitgeteilt wird)

Kann er mir wegen den oben genannten Gründen kündigen? Er meinte ich sei nicht wg tauglich.

Beste Grüße,
Emily

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18 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von emily94):
der gelbe Sack der noch nicht voll ist, isr seit zwei Wochen nicht rausgebracht worden

Irrelevant, oder hat er gestunken?
Woher weis er das mit den 2 Wochen?



Zitat (von emily94):
der Herd war nicht sauber

Bedeutet was genau?



Was hat man denn gemietet, die Wohnung oder nur ein Zimmer mit Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Nein hat nicht gestunken, da waren hauptsächlich Plastikbeutel drin, also nix mit Essensresten.

Das weiß er weil er scheinbar öfters die Wohnung betritt, wobei er das ja denke ich darf, weil ich ein Zimmer gemietet habe mit mitnutzung der gemeinschaftsräume (er ist aber nicht Teil dieser, weil er nicht da wohnt).

Herd dreckig = Wasserflecke, wenn Wasser überkocht

Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass er mich mit solchen Dingen rausklagen kann, wenn man so sieht, wie lange Vermieter teilweise mit richtigen messis oder Leuten die keine Miete zahlen kämpfen müssen

-- Editiert von emily94 am 13.08.2019 23:05

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Also nichts, was auch nur ansatzweise eine Kündigung rechtfertigen würde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Hat er mir mit gedroht, meinte dass er dann das Mietverhältnis beenden müsse... was kann ich denn tun, wenn er mir wirklich eine kündigung schreibt? Soll ich besser in einen Mieterverein eintreten?

Der nervt sowieso, ständig klingelt der mich raus wegen Nichtigkeiten, letztens hat er ein Stück Plastik in der Biotonne entdeckt.

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#5
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Hab grad gelesen, dass das bei einliegerwohnungen anders aussieht und er mir da auch ohne Grund kündigen könnte. Ist das richtig? Es handelt sich um ein Haus, in dem er unten wohnt und er die Wohnung drüber vermietet...

Im Mietvertrag steht aber drin, dass er für drei Jahre auf eine Kündigung verzichtet

-- Editiert von emily94 am 14.08.2019 07:17

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#6
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Kann mir jemand sagen, inwiefern der Vermieter sein sonderkündigungsrecht (Da einliegerwohnung) nutzen kann bei dem vertraglich festgelegten kündigungsverzicht von drei Jahren?

Im Vertrag wird nirgends ersichtlich, dass es eine einliegerwohnung ist, da es ein Standard Mietvertrag ist

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Bitte mal den Mietvertrag abfotografieren (persönliche Daten schwarzen) und hier einstellen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Was ist es denn nun? Laut Ihrer ersten Schilderung eine WG, in der Sie ein Zimmer gemietet haben. Laut der letzten Aussage haben Sie doch die ganze Wohnung gemietet?

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#10
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Was ist es denn nun? Laut Ihrer ersten Schilderung eine WG, in der Sie ein Zimmer gemietet haben. Laut der letzten Aussage haben Sie doch die ganze Wohnung gemietet?


Es ist ein WG Zimmer, aber ich glaube aus dem Vertrag wird das nicht wirklich ersichtlich. Das einzige was ich wissen möchte ist ob das sonderkündigungsrecht das man im Falle einer einliegerwohnung hat auch bei dem Vertrag den ich habe gilt weil ja da vereinbart ist dass 3 Jahre nicht gekündigt werden kann.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32224 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von emily94):
das man im Falle einer einliegerwohnung hat
Nö, du hast ja keine Einliegerwohnung gemietet.
Du hast 1 Zimmer+1 Küche+1 Bad gemietet.
Damit gilt der 3jährige Kündigungsauschluss.

Und weil in deiner Mietsache i-was nach Rumschnüffeln des Vermieters verdreckt wäre, kann auch kein Kündigungsgrund sein. Hast du etwa einen *Erziehungsvermieter? *

Wenn ein neuer Mitbewohner einzieht, werdet ihr euch den Putzplan für die G-Räume doch einteilen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Genau das war mein Anliegen, ob so eine "einliegerwohnung" irgendwo im Vertrag als solche gekennzeichnet sein muss. Wenn ja, bin ich ja auf der sicheren Seite.

Hmm das mit dem rumschnüffeln ist glaube ich erlaubt, weil der Flur der Wohnung ja nicht in meinem Vertrag festgehalten ist. Sieht bei der Küche natürlich anders aus. Aber der ist schon ein ziemlicher kontrollfreak, wie gesagt, klingelte mich schon mal raus weil ein Plastikstück in der Biotonne war...

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von emily94):
Das einzige was ich wissen möchte ist ob das sonderkündigungsrecht das man im Falle einer einliegerwohnung hat

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei einer Einliegerwohnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von emily94):
Das einzige was ich wissen möchte ist ob das sonderkündigungsrecht das man im Falle einer einliegerwohnung hat

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei einer Einliegerwohnung.


Hab gelesen auf diversen Seiten, dass der Vermieter bei einliegerwohnungen kündigen kann wie er lustig ist. Also ohne Grund usw

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von emily94):
Hab gelesen auf diversen Seiten, dass der Vermieter bei einliegerwohnungen kündigen kann wie er lustig ist.

Nö.

In einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne das er einen Grund angeben muss.
Dafür verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Ja genau sowas ist es, es ist ein größeres Haus, er wohnt unten und dann oben ich und dann mein Mitbewohner und dann gibts gegenüber von unserer Wohnung noch ne Wohnung. Sprich er wohnt unten und oben gibts zwei von ihm vermietete Wohnungen. Aber muss es im Mietvertrag irgendwo stehen? Meiner sieht halt so aus als ob es keine einliegerwohnung ist.

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#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von emily94):
Sprich er wohnt unten und oben gibts zwei von ihm vermietete Wohnungen.
Sowas nennt sich Salamitaktik, wenn alles nur scheibchenweise ans Licht kommt :augenroll:

Wenn es 3 Wohnungen gibt, kann Ihre denklogischerweise keine Einliegerwohnung sein *seufz

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#18
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Sorry, das war nicht meine Absicht. Wusste am Anfang noch nicht, dass es bei Einliegerwohnungen andere Regelungen gibt. Und dachte dann zwei Wohnungen + seine. Aber gut, dann scheine ich ja auf der sicheren Seite zu sein, vielen vielen Dank

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