Im Rahmen einer mehrtaegigen Dienstreise zu einem Sportevent im Ausland, bei dem an jedem 2. Tag spielfrei ist, wurde ich vom Arbeitgeber
gebeten an diesen Tagen "frei" zu machen.
Welchen Anspruch habe ich, mich dieser Ansage zu widersetzen bzw. muessen in solchen Faellen wirklich Ueberstunden abgegolten werden, da ich vor Ort nichts zu tun habe?
Freier Tag auf mehrtaegiger Dienstreise
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich habe im Netz gefunden https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/dienstreise-und-arbeitszeit/7306257.html
Halbwegs passt "Findet die Dienstreise außerhalb der regulären Arbeitszeit statt, etwa am Wochenende oder abends, ist zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit zu unterscheiden: Meetings, Termine vorbereiten oder andere geschäftliche Tätigkeiten gelten als Arbeitszeit. Muss der Mitarbeiter zwischen zwei Meetings drei Stunden totschlagen, geht abends privat essen oder sieht im Hotel fern, gilt das als Ruhezeit – die der Arbeitgeber nicht bezahlen muss." ( Was gilt vor Ort ...)
Der große Unterschied zu deiner Situation ist eben die Ausdehnung dieser veranstaltungsfreien Zeit. - da sollte es Spielraum geben für bilaterale Vereinbarungen.
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