Betrunken E-Scooter gefahren, welche Strafe kann drohen?

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
ernoying
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken E-Scooter gefahren, welche Strafe kann drohen?

Guten Tag,
ich bin 20 Jahre alt und bin gestern in eine Pustekontrolle geraten, da ich nachts auf einem Leih-E-Scooter angehalten wurde. Der Test ergab 1,34, weshalb ich aufs Präsidium zum Bluttest mitgenommen wurde, ich habe keine Aussage gemacht und alles freundlich und leise mitgemacht. Die Ärztin meinte, ich wirke ziemlich nüchtern für meinen Wert, als ich die ganzen "Fass dir an die Nase"-Tests machen musste.

Jetzt zu meiner Frage, denn keiner konnte mir so wirklich sagen, was genau für eine Stafe auf mich zukommt.
Die eine Streife meinte, der Richter entscheide das und es könnte auch gut verlaufen, ein anderer Polizist meinte, es werden 500€ und 6 Monate keine Führerscheinausstellung, denn ich besitze noch keinen.
Dann meinte ein Polizist, die Arztrechnung von 150€ müsste ich nicht tragen, irgendwo meine ich jedoch gehört zu haben, dass diese auch von mir bezahlt werden muss.

Ich bin jetzt grade ziemlich ratlos und panisch, da ich ein BafÖG-Student bin und eventuell auf Ratenzahlung angewiesen bin. Meine Familie kann mir da nicht helfen.

-- Editiert von ernoying am 14.08.2019 11:50

-- Editiert von ernoying am 14.08.2019 11:52

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Deine Fragen lassen sich tatsächlich nicht mit Sicherheit beantworten. Das liegt zunächst einmal an Deinem Alter. Mit 20 Jahren bist Du Heranwachsender, und kannst sowohl nach Jugend- als auch nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden.

Die 2. Ungewissheit ist, dass die Thematik der eScooter noch recht neu ist. Daher gibt es noch keine eindeutige Rechtsprechung. Grundsätzlich ist ein eScooter ein Kraftfahrzeug. In Sachen Alkohol gelten also die gleichen Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge auch. Ob die zu erwartenden Strafen ähnlich ausfallen werden wie bei z.B. Fahrern von Motorrädern und PKW, oder ob die Rechtsprechung etwas milder ausfallen wird, weil das Gefahrenpotentialeines eScooters geringer ist als bei einem "richtigen" Kraftfahrzeug, bleibt abzuwarten.

Da um die eScooter recht heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit stattfinden, und auch bemänget wird, dass eScooter sehr häufig von alkoholisierten Personen gefahren werden, gehe ich eher von einer härteren Gangart der Justiz aus.

Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht wäre dann eine Geldstrafe in Höhe von 30-40 Tagessätzen und eine Sperrfrist von 9-12 Monaten sowie 3 Punkte zu erwarten. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht gäbe es Sozialstunden anstatt einer Geldstrafe.

Ob die Verfahrenskosten, also auch die Kosten für die Blutentnahme und deren Untersuchung, zu tragen sind hängt auch von der Frage ab, nach welchem Strafrecht die Sache geahndet wird.

Sollte die BAK einen Wert von 1,6‰ oder mehr ergeben, dann wäre vor Erwerb einer Fahrerlaubnis eine MPU zu bestehen. Die BAK kannst Du etwa 1-2 Wochen nach dem Vorfall bei der Polizei erfragen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ernoying
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Deine Fragen lassen sich tatsächlich nicht mit Sicherheit beantworten. Das liegt zunächst einmal an Deinem Alter. Mit 20 Jahren bist Du Heranwachsender, und kannst sowohl nach Jugend- als auch nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden.

[...]

Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht wäre dann eine Geldstrafe in Höhe von 30-40 Tagessätzen und eine Sperrfrist von 9-12 Monaten sowie 3 Punkte zu erwarten. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht gäbe es Sozialstunden anstatt einer Geldstrafe.

Ob die Verfahrenskosten, also auch die Kosten für die Blutentnahme und deren Untersuchung, zu tragen sind hängt auch von der Frage ab, nach welchem Strafrecht die Sache geahndet wird.

Sollte die BAK einen Wert von 1,6‰ oder mehr ergeben, dann wäre vor Erwerb einer Fahrerlaubnis eine MPU zu bestehen. Die BAK kannst Du etwa 1-2 Wochen nach dem Vorfall bei der Polizei erfragen.


Okay, danke für Deine Antwort! Dann ist also noch alles offen... Wie lange dauert es etwa, bis ich mit einem Brief rechnen kann? Und kann ich, falls ich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werde, selbstständig Einspruch einlegen (per Post/persönlich), sodass ich noch nach Jugendstrafrecht bestraft werde?

Ach und werde ich jetzt nochmal vor den Richter geführt und muss anwesend sein oder bekomme ich irgendwann einfach Post mit meiner Stafe drin? Ersteres wäre tatsächlich doof, weil mein Studienort in einem anderen Bundesland liegt, als meine Eltern wohnen und wo ich gestern angehalten wurde. Dann müsste ich leider extra Heim fahren dafür.


-- Editiert von ernoying am 14.08.2019 12:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von ernoying):
Dann ist also noch alles offen... Wie lange dauert es etwa, bis ich mit einem Brief rechnen kann?
Das kann man nicht vorhersagen. Vielleicht kommt noch ein Fragebogen von der Polizei. Vielleicht auch nicht, weil Du bereits am Tattag Kontakt mit der Polizei hattest. Dann wird sich vermutlich die Jugendgerichtshilfe als nächstes bei Dir melden.

Zitat (von ernoying):
Und kann ich, falls ich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werde, selbstständig Einspruch einlegen (per Post/persönlich), sodass ich noch nach Jugendstrafrecht bestraft werde?
Im Falle eines Urteils oder Strafbefehls kannst Du Einspruch einlegen. Aber wenn der Richter sich für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht entschieden hat, dann wird sich da kaum was dran ändern lassen. Theoretisch möglich ist das aber.

In Deinem Fall tendiere ich auch tatsächlich dazu von der Anwendung des Erwachenenstrafrechts auszugehen.Du bist 20 Jahre alt. Ab einem Alter von 21 Jahren würde sich die Frage gar nicht stellen. Je näher die Vollendung des 21 Lebensjahres rückt desto unwahrscheinlicher wird die Anwendung von Jugendstrafrecht. Zudem bist Du Student und wohnst nicht mehr bei Deinen Eltern. Du führst also schon ein relativ selbstständiges Leben. Da spricht nicht viel für die Anwendung von Jugendstrafrecht.

Zitat (von ernoying):
muss anwesend sein oder bekomme ich irgendwann einfach Post mit meiner Stafe drin?
Beides ist möglich. Bei einem Erwachsenen, der zum Tatzeitpunkt mindestens 21 Jahre alt war, wird so etwas üblicherweise im Strafbefehlsverfahren erledigt. Dann kommt der Strafbefehl per Post. In Deinem Fall kann es aber auch zu einer Verhandlung vor dem Jugendrichter kommen, der dann auch entscheidet, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.

Zitat (von ernoying):
ann müsste ich leider extra Heim fahren dafür
Deine Eltern freuen sich bestimmt, wenn Du sie besuchen kommst. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Wie lange dauert es etwa, bis ich mit einem Brief rechnen kann? Falls mit "Brief" der Strafbefehl oder die Ladung vor das Jugendgericht gemeint ist: Monate. Es kann durchaus bis 2020 dauern.
werde ich jetzt nochmal vor den Richter geführt Na, im Idealfall geht man man da selbst hin, wenn man die entsprechende Ladung hat, und wartet nicht, bis die Polizei einen "führt".
Und kann ich, falls ich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werde, selbstständig Einspruch einlegen (per Post/persönlich), sodass ich noch nach Jugendstrafrecht bestraft werde? Das hat Demonio schon korrekt beantwortet - es sei noch erwähnt, dass der Einspruch gegen einen Strafbefehl so ziemlich in jedem Fall zu einer Verhandlung führt.
Dann müsste ich leider extra Heim fahren dafür. Im Jugendstrafrecht wird am Wohnort verhandelt (vorausgesetzt, Sie sind da korrekt gemeldet), ansonsten wie von Demonio beschrieben am Tatort, aber dann halt vermutlich nur, wenn Sie Einspruch einlegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Elooo97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

was kam bei dir raus?
Ich wurde mit 1,32 Promille kontrolliert Mitte August 2020.
Nun kam gestern (04.01.2021 die Polizei und haben mein Schein mitgenommen.

Bis Dato weiß ich immer noch nicht was dabei raus kommt und niemand kann mir helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(670 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich verwarne Sie hiermit: Das Hochholen weiterer Alt-Threads wird unweigerlich eine Sperre nach sich ziehen!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.