Getrennte Verwaltung bei zwei Hausnummern mit einem Eingang

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
CR11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Getrennte Verwaltung bei zwei Hausnummern mit einem Eingang

Hallo,
wir haben bei uns im Haus folgende Situation. Das Haus besteht aus zwei Haushälften (zwei Hausnummern), die sich aber einen gemeinsamen Eingang teilen. Rechts und links jeweils drei Wohnungen. Aktuell wird die Verwaltung von einem Eigentümer ausgeführt, der allerdings weder wirklich fähig noch vertrauenswürdig ist.
Insgesamt verfügt der Eigentümer über beide Haushälften gesehen über die Mehrheit.
Nun steht die WEG Versammlung an und mir stellt sich folgende Frage: Ist es denkbar die beiden Haushälften getrennt voneinander zu verwalten / verwalten zu lassen? Dann hätte dieser Eigentümer nämlich auf meiner Seite nicht mehr die Mehrheit. Er weigert sich aktuell einen externen Verwalter zu bestellen.
Danke für Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Da es sich um EIN Haus (und 1 WEG) handelt kann es nicht mehrere Verwalter geben.

Oder soll Verwalter links eine Putzfrau für Die Linke Häfte des Treppenhauses bezahlen, während die Eigentümer rechts auf ihrer Eigentümerversammlung beschließen die rechts Seite selbst zu reinigen.
Wer zahlt den Strom im Treppenhaus?
Haben beide Hausseiten eigene Heizungen, usw.?



-- Editiert von Tobias F am 14.08.2019 16:00

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von CR11):
Das Haus besteht aus zwei Haushälften (zwei Hausnummern), die sich aber einen gemeinsamen Eingang teilen.
Sieh in der Teilungserklärung nach, ob es sich um eine oder mehrere WEGs handelt. Allein aus den zwei Hausnummern lässt sich das nicht schließen. Nur wenn es sich um zwei eigenständige WEGs handeln sollte, kann Dein Plan funktionieren. Für eine WEG und deren Verwalter gilt nämlich das "Highlanderprinzip". Es kann nur einen (Verwalter) geben.


Zitat (von CR11):
Rechts und links jeweils drei Wohnungen. Aktuell wird die Verwaltung von einem Eigentümer ausgeführt, der allerdings weder wirklich fähig noch vertrauenswürdig ist.
Kann man diese Zweifel begründen und belegen?


Zitat (von CR11):
Er weigert sich aktuell einen externen Verwalter zu bestellen.
So lange er ordnungsgemäß zum Verwalter bestellt ist und diese Bestellung mit seiner Mehrheit erneuert, braucht er dem Wunsch nicht zu entsprechen. Es gibt keinen Anspruch auf einen "externen" Verwalter. Allerdings, bei entsprechenden Verfehlungen kann man die Abberufung eines Verwalters gerichtlich betreiben.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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