Hallo,
wir haben bei uns im Haus folgende Situation. Das Haus besteht aus zwei Haushälften (zwei Hausnummern), die sich aber einen gemeinsamen Eingang teilen. Rechts und links jeweils drei Wohnungen. Aktuell wird die Verwaltung von einem Eigentümer ausgeführt, der allerdings weder wirklich fähig noch vertrauenswürdig ist.
Insgesamt verfügt der Eigentümer über beide Haushälften gesehen über die Mehrheit.
Nun steht die WEG Versammlung an und mir stellt sich folgende Frage: Ist es denkbar die beiden Haushälften getrennt voneinander zu verwalten / verwalten zu lassen? Dann hätte dieser Eigentümer nämlich auf meiner Seite nicht mehr die Mehrheit. Er weigert sich aktuell einen externen Verwalter zu bestellen.
Danke für Antworten!
Getrennte Verwaltung bei zwei Hausnummern mit einem Eingang
14. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 14. August 2019 | 14:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Getrennte Verwaltung bei zwei Hausnummern mit einem Eingang
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. August 2019 | 15:54
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Da es sich um EIN Haus (und 1 WEG) handelt kann es nicht mehrere Verwalter geben.
Oder soll Verwalter links eine Putzfrau für Die Linke Häfte des Treppenhauses bezahlen, während die Eigentümer rechts auf ihrer Eigentümerversammlung beschließen die rechts Seite selbst zu reinigen.
Wer zahlt den Strom im Treppenhaus?
Haben beide Hausseiten eigene Heizungen, usw.?
-- Editiert von Tobias F am 14.08.2019 16:00
#2
Antwort vom 14. August 2019 | 18:49
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Sieh in der Teilungserklärung nach, ob es sich um eine oder mehrere WEGs handelt. Allein aus den zwei Hausnummern lässt sich das nicht schließen. Nur wenn es sich um zwei eigenständige WEGs handeln sollte, kann Dein Plan funktionieren. Für eine WEG und deren Verwalter gilt nämlich das "Highlanderprinzip". Es kann nur einen (Verwalter) geben.ZitatDas Haus besteht aus zwei Haushälften (zwei Hausnummern), die sich aber einen gemeinsamen Eingang teilen. :
Kann man diese Zweifel begründen und belegen?ZitatRechts und links jeweils drei Wohnungen. Aktuell wird die Verwaltung von einem Eigentümer ausgeführt, der allerdings weder wirklich fähig noch vertrauenswürdig ist. :
So lange er ordnungsgemäß zum Verwalter bestellt ist und diese Bestellung mit seiner Mehrheit erneuert, braucht er dem Wunsch nicht zu entsprechen. Es gibt keinen Anspruch auf einen "externen" Verwalter. Allerdings, bei entsprechenden Verfehlungen kann man die Abberufung eines Verwalters gerichtlich betreiben.ZitatEr weigert sich aktuell einen externen Verwalter zu bestellen. :
VG
Roland
Und jetzt?
Schon
266.977
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
20 Antworten
-
19 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
Top WEG, Wohnungseigentum, Immobilien Themen
-
25 Antworten