Minijob Stundenausfall

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Minijob Stundenausfall

Habe noch mal eine Frage zum Minijob und Stundenausfall.
Ich arbeite 2 Tage/ Woche bei einem Pflegedienst als Hauswirtschaftskraft. Anfangs hatte ich noch keine festen Patienten, mittlerweile aber schon: 5 feste Patienten, arbeite Di. und Do. Vormittag, jede Woche 8 Std.
Jetzt kommt es gerade bei einer Patientin immer wieder mal vor, dass sie mir absagt. Manchmal fahre ich nur 1x/ Monat zu ihr, weil sie absagt. Pro Woche gehen mir dadurch 2 Std. flöten und dementsprechend auch Geld (bekomme ja nur die Std. bezahlt die ich auch tatsächlich arbeite). Gibt’s da nicht so eine Regelung, dass mir die Std. trotzdem bezahlt werden müssen?
Weil wenn mir mal mehrere Patienten im Monat absagen, fehlt mir am Ende die Hälfte vom Geld und das ist doch echt Mist.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Es kommt auf den genauen Wortlaut im Arbeitsvertrag an.

Ist ein Passus a la "Arbeit auf Abruf" oder "Arbeitseinteilung nach Bedarf" enthalten, werden Ihnen nur die Stunden vergütet, die Sie tatsächlich arbeiten.

Ist ein solcher Text nicht enthalten, sind vom AG die im Arbeitsvertrag hinterlegten Stunden (egal ob genau definiert oder maximal xxx Stunden) zu bezahlen.

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#2
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Es kommt auf den genauen Wortlaut im Arbeitsvertrag an.

Ist ein Passus a la "Arbeit auf Abruf" oder "Arbeitseinteilung nach Bedarf" enthalten, werden Ihnen nur die Stunden vergütet, die Sie tatsächlich arbeiten.

Ist ein solcher Text nicht enthalten, sind vom AG die im Arbeitsvertrag hinterlegten Stunden (egal ob genau definiert oder maximal xxx Stunden) zu bezahlen.


Ich habe mal geschaut, was da so steht:

- ... Vergütung in Höhe von xxx pro tatsächlich geleistete Arbeitsstunde.
- Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt maximal 33 Stunden im Monat.

Sonst zu diesem Thema nichts. Also bedeutet das, diese Ausfallstunden müssen mir auch bezahlt werden?

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ja. Ihnen müssen monatlich 33 Stunden vergütet werden.

SIehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 12 Arbeit auf Abruf und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko.

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#4
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Ja. Ihnen müssen monatlich 33 Stunden vergütet werden.

SIehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 12 Arbeit auf Abruf und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko.


Und dass da steht, dass die tatsächlich geleisteten Stunden vergütet werden, spielt keine Rolle?
Ich hatte anfangs auch schon weniger Stunden als 33, weil ich einfach noch keine festen Patienten hatten. Wenn ich trotzdem dann 33 bezahlt bekommen hätte, wäre ich aber ja auch ins Minus gegangen und das würde ich ja nie wieder rausarbeiten können.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Wenn AG mit AN eine bestimmte Stundenzahl vereinbart, ist es Sache des AG, auch dafür zu sorgen, dass genügend Arbeit da ist. Er kann das unternehmerische Risiko nicht ohne weiteres auf AN abwälzen.
Wohl aber könnte er einen AV entsprechend gestalten, etwa mit einem Korridor an AZ, Arbeit auf Abruf.
Jedenfalls ist AN dann vor 'Überraschungen' sicher..

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120312 Beiträge, 39872x hilfreich)

Das dürfte in der Regel eine unzulässige Verlagerung des wirtschaftlichen Risikos des Unternehmers auf den Arbeitnehmer bedeuten.

Da müsste man mal den kompletten Wortlaut der Klauseln bzw. des Vertrages kennen um sinnvoll darüber zu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von arizonarobbins):
Jetzt kommt es gerade bei einer Patientin immer wieder mal vor, dass sie mir absagt.


Sagt die Patientin bei dir oder beim Pflegedienst ab? Sofern sie bei dir absagt, teilst du dies unverzüglich dem Pflegedienst mit? Der Pflegedienst kann dir nur andere Arbeit zuzuweisen, wenn er über den Arbeitsausfall informiert ist. Nur wenn der Pflegedienst dich sozusagen ohne Arbeit nach Hause schickt, hättest du Anspruch auf Vergütung der Ausfallstunden.

Zitat:
wäre ich aber ja auch ins Minus gegangen und das würde ich ja nie wieder rausarbeiten können.


Wenn du deine Arbeitskraft wie vereinbart anbietest und dein Arbeitgeber dich ohne Arbeit nach Hause schickt, wärst du nicht im Minus und müsstest auch nichts nacharbeiten.
Entscheidend ist die genaue arbeitsvertraglich Vereinbarung.

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#8
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von schneechen):
Zitat (von arizonarobbins):
Jetzt kommt es gerade bei einer Patientin immer wieder mal vor, dass sie mir absagt.


Sagt die Patientin bei dir oder beim Pflegedienst ab? Sofern sie bei dir absagt, teilst du dies unverzüglich dem Pflegedienst mit? Der Pflegedienst kann dir nur andere Arbeit zuzuweisen, wenn er über den Arbeitsausfall informiert ist. Nur wenn der Pflegedienst dich sozusagen ohne Arbeit nach Hause schickt, hättest du Anspruch auf Vergütung der Ausfallstunden.

Zitat:
wäre ich aber ja auch ins Minus gegangen und das würde ich ja nie wieder rausarbeiten können.


Wenn du deine Arbeitskraft wie vereinbart anbietest und dein Arbeitgeber dich ohne Arbeit nach Hause schickt, wärst du nicht im Minus und müsstest auch nichts nacharbeiten.
Entscheidend ist die genaue arbeitsvertraglich Vereinbarung.


Die Patientin sagt bei mir ab. Manchmal ruft sie vorher an, manchmal schickt sie mich auch nach Hause, wenn ich schon da bin - und dann bin ich extra hingefahren. Manchmal schickt sie mich auch nach 1 Std. nach Hause, obwohl ich 2 Std. da arbeiten soll. Informiere dann immer sofort meine Chefin, aber so spontan hat sie dann in der Zeit auch keine Ersatzarbeit für mich und später kann ich nicht, weil ich dann meine Tochter aus dem Kindergarten hole und dann meinem "Job" als Mutter nachgehe.

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#9
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Ich habe mir meinen Arbeitsvertrag noch mal angesehen und was mich halt stutzig macht, ob diese Ausfallstunden tatsächlich bezahlt werden müssen, sind die Vergütung von xx Euro pro TATSÄCHLICH GELEISTETE ARBEITSSTUNDE und monatliches Bruttogehalt in Höhe von maximal 450 Euro BEI ENTSPRECHENDER ARBEITSLEISTUNG. Hat sich AG mit dieser Formulierung nicht abgesichert? Und halt regelmäßige Arbeitszeit von max. 33 Stunden/ Monat.
Ansonsten steht im Vertrag nichts in diese Richtung, dass ich auf Abruf arbeite auch nicht, nur zu Kündigung und Probezeit, Arbeitsverhinderung, Verschwiegenheitspflicht, etc.

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