Schadensersatz, Lohnausfall bei verursachtem Bauschaden.

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lambert69
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz, Lohnausfall bei verursachtem Bauschaden.


Wir stellen uns folgendes vor : Heini mietet sich einen Bagger und koffert seinen Hof aus, um
dort Pflastersteine zu verlegen. Weil er so schön in Gang ist pflastert er denn gleich etliche
Zentimeter über die Grenze zum Nachbarn.

Wenige Tage nachdem Heini fertig ist gibt es Stromausfall beim Nachbarn.
Der lässt den Versorger kommen.
Der Versorger stellt grob fest "unter dem neuen Pflaster" ist der Schaden.
Nun rückt die ganze Mannschaft des Versorgers an.

8 Stunden später ist das Pflaster wieder zu.
Offenkundig : Heini hat das Kabel ordentlich angeschabt.

Der Versorger war mit drei Autos und 5 Leuten vor Ort.
Mit Baggerchen usw.
Das kommt was zusammen.
Wer zahlt diesen Spaß ?

Nun der Nachbar :
der konnte nicht zur Arbeit, hatte also Lohnausfall.
Warum er das nicht konnte : er konnte nicht, 8. Stunden kein Geld.
Gehört so was wie die Unfähigkeit von Heini zur allgemeinen
Lebensgefahr (wie ein Stau auf der Autobahn)
oder muss Heini auch diesen Lohn ersetzen ?


Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Lambert69):
Wer zahlt diesen Spaß ?
Der Verursacher, also Heini, muss den von ihm verursachten Schaden ersetzen. Hier sollte man prüfen ob und inwieweit man versichert ist.

Zitat (von Lambert69):
Nun der Nachbar :
der konnte nicht zur Arbeit, hatte also Lohnausfall.
Warum er das nicht konnte : er konnte nicht, 8. Stunden kein Geld.
Gehört so was wie die Unfähigkeit von Heini zur allgemeinen
Lebensgefahr (wie ein Stau auf der Autobahn)
oder muss Heini auch diesen Lohn ersetzen ?
Ein Arbeitnehmer verliert dadurch in der Regel keinen Lohn. Die Rechtsprechung argumentiert in der Regel, dass er die Zeit entweder nacharbeite und temporär ins Minus gehen kann oder aber dafür Plusstunden oder Urlaub nimmt. In allen Modellen hat er keinen Lohnausfall.

-- Editiert von radfahrer999 am 14.08.2019 16:00

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lambert69
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Lambert69):
Wer zahlt diesen Spaß ?
Der Verursacher, also Heini, muss den von ihm verursachten Schaden ersetzen. Hier sollte man prüfen ob und inwieweit man versichert ist.

Zitat (von Lambert69):
Nun der Nachbar :
der konnte nicht zur Arbeit, hatte also Lohnausfall.
Warum er das nicht konnte : er konnte nicht, 8. Stunden kein Geld.
Gehört so was wie die Unfähigkeit von Heini zur allgemeinen
Lebensgefahr (wie ein Stau auf der Autobahn)
oder muss Heini auch diesen Lohn ersetzen ?
Ein Arbeitnehmer verliert dadurch in der Regel keinen Lohn. Die Rechtsprechung argumentiert in der Regel, dass er die Zeit entweder nacharbeite und temporär ins Minus gehen kann oder aber dafür Plusstunden oder Urlaub nimmt. In allen Modellen hat er keinen Lohnausfall.

-- Editiert von radfahrer999 am 14.08.2019 16:00



Heini ist nicht versichert, unterstellen wir mal.
Er hat "nur Einkommen" und eben "seine Haus".
Dann wird Heini ja Spaß bekommen.



Sehr bemerkenswert die Einlassung zum Lohnausfall.
OK, verstanden.
Nehmen wir an, der Nachbar sei selbstständig, hatte
einen festen Arbeitsauftrag, den er nicht ausführen
konnte
und der Kunde wegen dem Bauzeitenplan, wegen der
Nachgewerke, andere Personen beschäftigen musste.

Ich denke mir mal was aus : Nachbar sollte Elektroheizungen
ausbauen / entsorgen. Im Anschluß sofort der Installatuer
ran, "Wasserkörper" anbauen.
Da Nachbar nicht kam : hat der Kunde einige Helfer
organisiert : die die E-Heizungen auf entsorgt haben.

Wie sieht es nun aus ?


DANKE !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lambert69):
Warum er das nicht konnte : er konnte nicht,

Das ist keine tragfähige Begründung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Lambert69):
Er hat "nur Einkommen" und eben "seine Haus".
Was soll "nur Einkommen" sein?

Zitat (von Lambert69):
Nehmen wir an
Sorry, aber ich habe keine Motivation für das Abarbeiten aller Eventualitäten.

Zitat (von Lambert69):
der Nachbar sei selbstständig,
Bewahrung der Schadensminderungspflicht für alle Beteiligten setzt bei einem Selbstständigen auch eine Puffereinplaung für alle möglichen Eventualitäten voraus. In de rRegel is tauch hier wenig bis gar nichts zu holen.

Signatur:

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Lambert69):
Nun der Nachbar :
der konnte nicht zur Arbeit, hatte also Lohnausfall.


Die Frage bleibt warum!

Wollte er beim ausbaggern helfen oder wollte er die elektrische Hauptleitung instandsetzen oder
wollte er nur zuschauen?

Wenn er keinen vernüftigen Grund hat, gilt die Schadensminderungspflicht und sein Ausfall
ist sein persönliches Problem.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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