Wohnungsrücknahme Termin Probleme

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
NeedIt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsrücknahme Termin Probleme

Hallo,

ich habe ein etwas schwierigeres Thema und konnte in dem genauen Zusammenhang keine Antwort darauf finden. Der Sachverhalt ist der Folgende: Der Mieter hat fristgerecht eine Kündigung der Wohnung per Einwurf-Einschreiben eingereicht. Dort hat der Mieter auch mitgeteilt, dass er einen für ihn möglichen Termin zur Rückgabe benennen wird - und zwar früh genug, sodass der Vermieter sich darauf einstellen kann. Der komplette Brief wurde von einem Zeugen samt Videobeweis vorgelesen, ins Briefkuvert gesteckt und zur Post gebracht. Durch das schlechte Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter herrscht absolut kein persönlicher Kontakt. Nun steht dem Mieter ein Umzug von mehr als 800 Kilometer bevor. Um diesen Umzug zeitlich regeln zu können (inkl. Behördengänge usw.), stand für den Mieter nur ein Auszug 1 Woche vor Beendigung des Mietverhältnisses fest, da er bereits am Monatsanfang bei einer neuen Firma anfängt.

Der Mieter hat also wieder mit dem Rundum-Beweis ein Schreiben verfasst, welches den genauen Tag und die Uhrzeit enthält. Das Schreiben ging dem Vermieter nachweislich 16 Tage vor dem Termin zu. Es sei zu erwähnen, dass der Vermieter in Rente ist und zeitlich daher flexibel ist. Der Mieter allerdings ist aufgrund der Entfernung längere Zeit nicht mehr vor Ort.

Da der Vermieter aber sicher weiß, dass er keine Rückgabe machen muss und den Kontakt zum Mieter scheut, wird er entweder

a) nicht vor Ort sein
b) behaupten, er habe nie ein Schreiben bekommen
oder
c) mir einen Brief mit einem späterem Rückgabe-Datum zuschicken.

Möglichkeit A dürfte klar sein, der Vermieter ist nicht verpflichtet. B kann der Vermieter nicht behaupten, da es ja belegbar ist. Allerdings ist es fraglich, wie sich der Mieter bei Möglichkeit C verhalten soll. Aufgrund der diversen Vorgeschichten (Vermieter schickte Mieter unbegründete und rechtlich keine korrekten Abmahnungen nur um zu versuchen, ihn aus der Wohnung zu bekommen, allerdings alles damals über Mieterverein abgeklärt), versucht der Vermieter auch zu Mitteln zu greifen, um es dem Mieter so schwer wie möglich zu machen.

Folgende Fragen:
Was also, wenn der Vermieter nun einen Termin z.B. am letzten Tag der Mietsache legt und sich auf den vorherigen Termin gar nicht äußert oder keinen Grund nennt, warum er diesen nicht wahrnehmen kann?
Inwieweit ist es dem Mieter zuzumuten, aufgrund der weiten Strecke des Umzuges, einen anderen Termin wahrzunehmen?
Bis wann sollte der Vermieter dem Mieter hierzu anschreiben?
Der Vermieter hat es sich angewöhnt, einen Brief (ob mit Zeugen ist unklar) persönlich einzuwerfen ohne Zustellung durch ein Dienstleistungsunternehmen. Gilt dies als beweissichere Zustellung?
Wenn ja, können Ehepartner oder Kinder auch Zeugen sein?

Zur Sicherheit geht der Mieter mit mehreren Zeugen an diesem Tag die Wohnung zusammen durch, um den Zustand der Wohnung entsprechend zu dokumentieren. Dabei werden sämtliche Zeugen im Protokoll benannt und unterschreiben dieses zusätzlich.

Da bei Nichterscheinen auch keine Strom- und Wasserablesung möglich ist und aufgrund der Vorgeschichten davon auszugehen ist, dass der Vermieter daher absichtlich nicht erscheint, wurde im Schreiben auch erwähnt, dass zwingend der Zugang zur Ablesung ermöglicht werden muss bzw. die Abnahme der Wohnung sonst ohne diesen passieren wird. Wenn der Vermieter nun nicht erscheint, werden wir zuerst versuchen, an der Wohnungstür zu klingeln (gleiches Haus) und bei Erfolglosigkeit die Schlüssel in deren Briefkasten zu werfen.

Abschließende Fragen:
Dürfen die Schlüssel im Briefkasten eingeworfen werden, natürlich wie immer unter Zeugenaufsicht, deren Unterschrift und einem wiederkehrendem Videobeweis? Wenn nicht, wie soll dann eine Übergabe der Schlüssel stattfinden? Da die Übergabe um 18 Uhr an einem Freitag Abend stattfinden wird, können die Schlüssel auch nicht beispielsweise bei einem Gericht hinterlegt werden.
Wie verhält man sich bzgl. der fehlenden Werte der Ableseanlagen? Ein erneuter Termin zur Ablesung kann aufgrund der Entfernung nicht stattfinden.
Zudem könnte der Vermieter absichtlich für Gebühren sorgen, indem er stromfressende Geräte in der Wohnung nutzt. Wie hat sich der Mieter hier zu verhalten?

Vielen Dank für's Zeit nehmen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von HelpGuy):
Es sei zu erwähnen, dass der Vermieter in Rente ist und zeitlich daher flexibel ist.

wie kommt man denn zu der merkwürdigen Theorie?



Zitat (von HelpGuy):
Was also, wenn der Vermieter nun einen Termin z.B. am letzten Tag der Mietsache legt

Dann wäre das normal und üblich und wäre extrem nah an der gesetzlichen Vorgabe (§ 546 BGB )



Zitat (von HelpGuy):
Inwieweit ist es dem Mieter zuzumuten, aufgrund der weiten Strecke des Umzuges, einen anderen Termin wahrzunehmen?

Kommt auf die Begründung des Gegenübers an.



Zitat (von HelpGuy):
Gilt dies als beweissichere Zustellung?

Durchaus



Zitat (von HelpGuy):
Wenn ja, können Ehepartner oder Kinder auch Zeugen sein?

Ja.



Zitat (von HelpGuy):
Dürfen die Schlüssel im Briefkasten eingeworfen werden, natürlich wie immer unter Zeugenaufsicht, deren Unterschrift

Ja



Zitat (von HelpGuy):
und einem wiederkehrendem Videobeweis?

Was soll das sein?



Zitat (von HelpGuy):
Wie verhält man sich bzgl. der fehlenden Werte der Ableseanlagen? Ein erneuter Termin zur Ablesung kann aufgrund der Entfernung nicht stattfinden.

Dann muss er wie ein guter Christ glauben.

Warum genau kann die Ablesung nicht stattfinden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NeedIt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HelpGuy):
Was also, wenn der Vermieter nun einen Termin z.B. am letzten Tag der Mietsache legt

Dann wäre das normal und üblich und wäre extrem nah an der gesetzlichen Vorgabe (§ 546 BGB )

Meiner Auffassung nach darf der Vermieter nicht den Termin bestimmen bzw. auf einen vom Mieter vorher genannten Termin verschieben ohne driftigen Grund? Auch handelt es sich beim früheren Auszug nur um einige Tage bis eine Woche und nicht um mehrere Wochen zuvor. Sollte dies ein alter Stand sein, dann ist immer noch die Frage, ob ein Vermieter so kurzfristig handeln kann.

Zitat (von HelpGuy):
Inwieweit ist es dem Mieter zuzumuten, aufgrund der weiten Strecke des Umzuges, einen anderen Termin wahrzunehmen?

Kommt auf die Begründung des Gegenübers an.
-> Selbstverständlich. Der Umzug ist 800 km weit und der Mieter muss wieder am neuen Wohnort arbeiten. Es wäre eine Zumutung weitere 1.600 km auf sich zu nehmen, nur weil der Vermieter lieber am Ende des Monats eine Übergabe will.

Zitat (von HelpGuy):
und einem wiederkehrendem Videobeweis?

Was soll das sein?

-> Musste vom Mieter immer wieder durchgeführt werden, da mit dem Videobeweis ein Beweis mehr vorliegt, dass die Schlüssel und so weiter eingeworfen wurden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass der Vermieter oft gegenteiliges behauptet hat. Damit Zeugen möglicherweise entlastet werden können, wird eine solche Tätigkeit auch immer mit Einverständnis der Zeugen gefilmt.

Zitat (von HelpGuy):
Wie verhält man sich bzgl. der fehlenden Werte der Ableseanlagen? Ein erneuter Termin zur Ablesung kann aufgrund der Entfernung nicht stattfinden.

Dann muss er wie ein guter Christ glauben.

Warum genau kann die Ablesung nicht stattfinden?

-> Diese kann nicht stattfinden, da sich die Zähler im Flur der oberen 2 Wohnungen befinden und nur der Vermieter darauf Zugriff hat. Der Mieter hat zwar im Schreiben der Terminankündigung darauf hingewiesen, dass er Zugriff zu diesen Zählern bei der Übergabe braucht, aber das bringt den Mieter auch nicht weiter, wenn der Vermieter dann nicht erscheint.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von HelpGuy):
Meiner Auffassung nach darf der Vermieter nicht den Termin bestimmen bzw. auf einen vom Mieter vorher genannten Termin verschieben ohne driftigen Grund?

Er kann selbstverständlich einen eigenen Terminvorschlag geben, er kann den Termin sogar ganz ignorieren.
Es gibt keine Rechtsgrundlage welche dem Mieter das alleinige Bestimmungsrecht zuspricht.



Zitat (von HelpGuy):
Diese kann nicht stattfinden, da sich die Zähler im Flur der oberen 2 Wohnungen befinden und nur der Vermieter darauf Zugriff hat.

Es gibt dort keine Bewohner?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NeedIt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von HelpGuy):
Meiner Auffassung nach darf der Vermieter nicht den Termin bestimmen bzw. auf einen vom Mieter vorher genannten Termin verschieben ohne driftigen Grund?

Er kann selbstverständlich einen eigenen Terminvorschlag geben, er kann den Termin sogar ganz ignorieren.
Es gibt keine Rechtsgrundlage welche dem Mieter das alleinige Bestimmungsrecht zuspricht.



Zitat (von HelpGuy):
Diese kann nicht stattfinden, da sich die Zähler im Flur der oberen 2 Wohnungen befinden und nur der Vermieter darauf Zugriff hat.

Es gibt dort keine Bewohner?


Nein die Mieter wohnen alleine im Haus. Zwar ist dort der Sohn gemeldet und laut eigener Aussage (liegt schriftlich vor!) wohnen dort auch die Vermieter. Das Haus steht aber ansonsten leer, da das Gebäude sehr heruntergekommen ist und sehr mit Schimmel befallen ist. Da das Haus seit Jahrzehnten nicht mehr richtig bewohnt ist und keine Renovierungen seit dem Bau (laut Aussage in den 70ern) vorgenommen wurden. Der Sohn und die Vermieter kommen nur unregelmäßig vorbei, um an den Fenstern nachzusehen, ob die Mieter zuhause sind.

Hintergrund: Eine Einigung war auch nach mehreren Versuchen seitens der Mieter nicht möglich und bei jedem Kritikpunkt an die Vermieter wurde immer mit Anzeige und Polizei gedroht, was mehrmals auch eingetroffen ist und entsprechend wieder eingestellt wurde, da es nur erfundene Aussagen der Vermieter waren. Seitdem versucht der Mieter auch allen Schikanen der Vermieter aus dem Weg zu gehen und sieht über die täglichen Stalking-Aktionen hinweg. Durch den Tausch am Haustürschloss zerfiel damals die ganze Konnektivität, da die Vermieter jederzeit die Wohnung betreten wollten, auch wenn der Mieter nicht zuhause sei. Dies gilt sowohl für den Sohn, als auch dem Vermieter. Nun versucht der Vermieter alles, dem Mieter Steine in dem Weg zu legen.

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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Nur mal so am Rande:
Ein gemeinsamer Rückgabetermin ist rechtlich nicht notwendig.

Einfach als Mieter fern Zustand Fett Wohnung detailliert protokollieren mit zeugen und die Schlüssel nachweislich wie die bisherigen Scheiben Dem Vermieter zukommen lassen.....

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