Hallo,
Ich bin seit letztem Monat im Bv, da ich schwanger bin. Nun habe ich festgestellt, dass ich ca. 60 Euro weniger raus habe als vorher. Laut Mutterschutz Gesetz muss der Durschnitt der letzten 3 Monate gezahlt werden. Nun war vor 2 Monaten mein Kind 3 Tage krank und da hatte ich natürlich wesentlich weniger raus. (Ausgleich dann durch die Lohnfortzahlung der Krankenkasse) Aber ist es rechtens, dies als Berechnungsgrundlage zu nutzen? Da werde ich ja jeden Monat neu bestraft und bei der Berechnung des Elterngeld fehlt es dann ja auch.
Weniger Geld im Beschäftigubgsverbot
15. August 2019
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Frage vom 15. August 2019 | 07:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weniger Geld im Beschäftigubgsverbot
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#1
Antwort vom 15. August 2019 | 09:54
Von
Status: Schüler (486 Beiträge, 316x hilfreich)
Der Blick in §21 (1) MuSChG hilft da.
Unverschuldete Fehlzeiten dürfen gar nicht eingerechnet werden. Von daher frage doch einfach mal nach, wie die Berechnung zustande kommt.
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