Weniger Geld im Beschäftigubgsverbot

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Melly123123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weniger Geld im Beschäftigubgsverbot

Hallo,
Ich bin seit letztem Monat im Bv, da ich schwanger bin. Nun habe ich festgestellt, dass ich ca. 60 Euro weniger raus habe als vorher. Laut Mutterschutz Gesetz muss der Durschnitt der letzten 3 Monate gezahlt werden. Nun war vor 2 Monaten mein Kind 3 Tage krank und da hatte ich natürlich wesentlich weniger raus. (Ausgleich dann durch die Lohnfortzahlung der Krankenkasse) Aber ist es rechtens, dies als Berechnungsgrundlage zu nutzen? Da werde ich ja jeden Monat neu bestraft und bei der Berechnung des Elterngeld fehlt es dann ja auch.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Der Blick in §21 (1) MuSChG hilft da.
Unverschuldete Fehlzeiten dürfen gar nicht eingerechnet werden. Von daher frage doch einfach mal nach, wie die Berechnung zustande kommt.

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