Fahrraddiebstahl aus Keller - Versicherung verweigert Zahlung

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rentiersuppe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrraddiebstahl aus Keller - Versicherung verweigert Zahlung

Hallo zusammen,

ich fasse mein Problem kurz zusammen:
Mein Fahrrad wurde mir aus meinem Keller gestohlen. Jeder Mieter hat seine eigene Kellerbox (komplett mit Stahlgittern ummandelt). Diese Boxen können auf Grund der Vorinstallation, nur mit einem Vorhängeschloss verschlossen werden.
Aus so einer Box wurde mir nun mein Fahrrad gestohlen. Es sind am Zugang zum Keller optisch keine Einbruchsspuren zu erkennen. Ebenfalls ist mein Vorhängeschloss auch nicht optisch zerstört worden noch hat es Schäden genommen (wie ich es sehen kann). Meine Vermutung liegt hier beim Picklocking.
Da keine Einbruchsspuren zu erkennen sind, weigert sich meine Versicherung nun mit der Zahlung. Meines Wissens nach gehört eine Kellerbox mit zu einer Wohnung, wodurch diese über die Hausrat mitversichert sein muss. Ebenfalls ist Diebstahl etc mitversichert. Anbei ein kleiner Auszug aus der Versicherungsmitteilung:

"Durch den Versicherungsvertrag sind Schäden an versicherten Sachen gedeckt, die durch bestimmte
Ursachen entstanden sind. Dies sind im Wesentlichen Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Lei-
tungswasser sowie Sturm und Hagel.

Ein Einbruchdiebstahl liegt unter anderem vor, wenn ein Dieb in einen Raum eines Gebäudes ein-
bricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt, die nicht zum ord-
nungsgemäßen Öffnen bestimmt sind.

In Ihrem Fall ist dies jedoch bislang nicht nachgewiesen."

Der zweite Absatz passt zu 100% zu meiner Situation. Dann wollen sie mir noch klar machen, dass ich ja keine extra Fahrradversicherung abgeschlossen habe. Diese ist allerdings zum großen Teil dafür da, wenn das Rad unterwegs - also außerhalb der Wohnung gestohlen wird. Ergo benötige ich zur aktuellen Situation diese gar nicht, da die Hausrat greifen muss.

Ich besitze leider keine Rechtsschutz.

Was habe ich hier für Möglichkeiten? Der Diebstahlwert liegt über 1.000€ und ist auch laut Polizeischreiben ein schwerer Diebstahl.

Gruß

Probleme mit der Versicherung?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Rentiersuppe):
Was habe ich hier für Möglichkeiten?

Den von der Versicherung geforderten Nachweis zu erbringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rentiersuppe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, nur wie soll ich bitte den Nachweis erbringen, dass es gestohlen wurde bzw bei mir eingebrochen wurde, wenn mein Schloss für mich keinerlei Einbruchsspuren aufzeigt? Ich habe mich die Tage mal mit Lockpicking auf Youtube auseinandergesetzt, und dort werden selbst sehr gute Schlösser binnen weniger Sekunden und ohne Beschädigung/ Kratzer geöffnet.

Ansonsten muss ich ja davon ausgehen, dass mir die Versicherung einen Betrug oder eine Lüge meinerseits auftischen möchte.

-- Editiert von Rentiersuppe am 15.08.2019 11:05

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich möchte nichts unterstellen... Aber wie ist der Keller denn zugänglich. Zusätzlich zum Lockpicking muss ja jemand in den eigentlich verschlossenen Keller gelangt sein. Um dann das Schloss zu knacken...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rentiersuppe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Durch eine separate Kellertür, die eig immer abgeschlossen ist. Ob sie am Tag des Diebstahls (vermutlich Nachts?) auch abgeschlossen gewesen ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Allerdings habe ich eine Anzeige bei der Polizei gemacht, die mir den Tatbestand von "§243 schwerer Diebstahl" bescheinigen. Das habe ich jetzt nochmal der Versicherung klar gemacht (obwohl diese Dokumente dort vorliegen). Die Polizei meinte heute auch, dass es keinen besseren Nachweis gibt, als eben §243. Das sei eineindeutig. Ansonsten wurde mir zum Wechsel der Versicherung geraten.
Jetzt warte ich die Antwort seitens der Versicherung ab.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Rentiersuppe):
Meines Wissens nach gehört eine Kellerbox mit zu einer Wohnung, wodurch diese über die Hausrat mitversichert sein muss. Ebenfalls ist Diebstahl etc mitversichert.


Ja, aber für das Vorliegen eines Diebstahls ist der Versicherungsnehmer beweispflichtig. Ohne Einbruchsspuren wäre das in der Wohnung auch nicht anders, wenn du da behauptest, der Picasso an der Wand sei auf einmal weg.

Ohne Beweis - dessen Erbringung ich hier als sehr schwer ansehe - wirst du da wohl Pech haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Rentiersuppe):
Dann wollen sie mir noch klar machen, dass ich ja keine extra Fahrradversicherung abgeschlossen habe.


Ist denn in der Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung der Diebstahl von Fahrrädern eingeschlossen? Es gibt ältere Versicherungsverträge, die dies nicht beinhalteten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Rentiersuppe):
Ok, nur wie soll ich bitte den Nachweis erbringen, dass es gestohlen wurde bzw bei mir eingebrochen wurde, wenn mein Schloss für mich keinerlei Einbruchsspuren aufzeigt?

Da täuscht man sich meist. Im inneren des Schlosses sind idR durch Lockpicking mikroskopische Kratzer vorhanden, welche recht eindeutig dem nicht-benutzen eines Schlüssels zuzuordnen sind.

Man müsste jedoch ein Gutachten beauftragen, mit entsprechendem initialen Risiko.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Die Polizei kann da viel bestätigen, wegen was Anzeige erstattet wurde. Ich kann auch alles mögliche anzeigen, das heisst nicht, dass es auch stattgefunden hat.

Eben das ist das Problem.



Zitat (von Rentiersuppe):
Ich habe mich die Tage mal mit Lockpicking auf Youtube auseinandergesetzt, und dort werden selbst sehr gute Schlösser binnen weniger Sekunden und ohne Beschädigung/ Kratzer geöffnet.

Ohne ohne Beschädigung/ Kratzer beim Lockpicking, dass geht nicht. Einfach deshalb weil PickingWerkzeuge eingesetzt werden.
Ein öffnen ohne Beschädigung/ Kratzer wäre bei der Schlagschlüsseltechnik möglich.

Vermutlich wird man das Schloss einem Sachverständigen geben müssen, der hat entsprechendes Wisen und Geräte um das nachzuweisen.
Da dies nicht ganz billig ist, würde ich das vorher wegen der Kostenübernahme mit der Versicherung absprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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