Hallo 123recht,
ich benötige mal etwas Hilfe hinsichtlich folgenden Sachverhaltes:
Herr A kauft in den Sechzigern ein Haus. Diese Immobilie wird nach seinem Tod an seine beiden Söhne (B & C) vererbt, welche gemeinsam eine Erbengemeinschaft zu jeweils 50% bilden. Anfang des neuen Jahrtausends verstirbt zunächst Sohn B und vererbt an seine Frau D. Einige Jahre später verstirbt auch Sohn C und vererbt seinen Teil ebenfalls an seine Ehefrau E.
Demzufolge führen Frau D und Frau E die Erbengemeinschaft weiterhin fort. Nach vielen Jahren will Frau D ausziehen. Beide Frauen einigen sich in Bezug auf die Auflösung der Erbengemeinschaft. Frau E zahlt Frau D aus und kauft somit den 50%-Anteil. Nun ist Frau E zu 100% Eigentümerin der Immobilie.
Fällt in diesem speziellen Fall überhaupt die Grunderwerbssteuer an? Schließlich hat Herr A bereits beim damaligen Kauf die Steuer für die Immo und Grund & Boden bezahlt. Seitdem befand sich das Objekt immer im Familienbesitz. Also Grunderwerbssteuer definitiv JA oder NEIN? Ausnahmeregelungen?
Über einige Ansätze würde ich mich sehr freuen, DANKE!
Grunderwerbssteuer - Beendigung einer Erbengemeinschaft
15. August 2019
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Frage vom 15. August 2019 | 09:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbssteuer - Beendigung einer Erbengemeinschaft
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#1
Antwort vom 15. August 2019 | 12:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Also Grunderwerbssteuer definitiv JA oder NEIN?
Sofern D und E nach wie vor eine Erbengemeinschaft bilden fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 3 GrEStG).
Wenn C und D sich schon auseinandergesetzt haben und somit nicht als Erbengemeinschaft, sondern mit je einem 50%-Anteil im Grundbuch stehen, dann fällt dagegen Grunderwerbsteuer an.
Nicht relevant ist dagegen, dass A bereits bei seinem Kauf Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Schließlich hat bei jeder Gebrauchtimmobilie schon zuvor irgendjemand Grunderwerbsteuer gezahlt.
-- Editiert von hh am 15.08.2019 12:23
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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